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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Kontoeröffnung BGB-Gesellschaft
 
FcTeutonia
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.06.2006 15:57
Hallo zusammen,

hätte eine dringende Frage:

Welche Unterlagen benötigt man zur Kontoeröffnung einer BGB-Gesellschaft?

Bei Unternehmen, welche im HR eingetragen sind (KG, AG, GmbH etc.), benötigen wir ja einen beglaubigten Handelsregister-Auszug und die persönliche Legitimation (Prokurist, Geschäftsführer, Handlungsbevollmächtigter etc.)???

Ist das so richtig?

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22....Millwall
will plays
44....Chelsea
Yeeeees, fucking yeees!

Das Niveau sinkt, der Spaß steigt!

Lrcoolk
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.06.2006 22:36
Bei BGB-Gesellschaften läßt sich das KI den Gesellschaftvertrag vorlegen. Die Person die das Konto eröffnet muß sich mit Perso ausweisen. Sowie die Perso´s der Kontobevollmächtigten. (wie [fast] immer)

Es gibt auch die Möglichkeit das Konto als "offenes Treuhandkonto zu eröffnen, dann muß nur der Kontoinhaber geprüft weden.

Greetz Lrcoolk
 

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