Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 42
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
luca116
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind

Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Grundschulden als Kreditsicherheit
 
norde83
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.06.2006 18:22
Hallo!

Ich komme mit folgenden Aufgaben bei meiner Ausarbeitung nicht weiter:
- Bewertung einer Grundschuld im Rahmen des KRedtibeschluss
- Formvorschriften bzgl. Grundschuldbestellung
- praktischer Ablauf bis zur Grundschuldeintragung im Rahmen einer Finanzierung als Valutierungsvoraussetzung

Vielen Dank und schöne Pfingsten

Gruß
Sven
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.06.2006 11:52 - Geaendert am: 04.06.2006 11:58
In der Regel werden die Grundstücke und nicht die Grundschulden bewertet.

Grundschuldbestellungsurkunde:
Die Grundschuldbestellungsurkunde enthält:
Einigung über die Entstehung einer Grundschuld
- Antrag auf Eintragung einer Grundschuld = rechtlich erforderliche Willenserklärungen!

Eintragungsbewilligung (notariell beglaubigt)

Angabe, ob es sich um eine Brief- oder um eine Buchgrundschuld handelt
Höhe und Rang der Grundschuld
dinglicher Zins (Zinsklausel)
Fälligkeit der Grundschuld

Zwangsvollstreckungsklausel = Unterwerfungsklausel (notariell beurkundet!)

Abtretung von Rückgewähransprüchen

Entstehung und Erwerb einer Sicherungsgrundschuld
1. Kreditgeber und Kreditnehmer einigen sich auf die Eintragung einer Grund-schuld.
2. Das KI bestellt (beantragt) beim Notar eine Grundschuld nach seinen Vorstellungen: vollstreckbare Ausfertigung, ohne Brief, sofort fällig, dinglicher Zinssatz 16 %, Gesamtgrundschuld für mehrere Grundstücke, evtl. mit Zweckbestim-mungserklärung...)
3. Der Notar vereinbart mit dem Grundstückseigentümer einen Termin und bittet ihn zu sich in seine Kanzlei und erläutert die Folgen der Grundschuldeintragung und die Folgen der Zwangsvollstreckungsklausel (... ist sofort vollstreckbar.).
4. Der Grundstückseigentümer bewilligt die Eintragung und die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in die belasteten Grundstücke.
5. Der Notar beurkundet die Bewilligung mit Zwangsvollstreckungsklausel und beantragt die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt.
6. Das KI erhält zunächst eine einfache Ausfertigung der Bewilligung.
7. Ein Rechtspfleger vom Grundbuchamt trägt die Grundschuld in das Grundbuch in Abt. III beim entsprechenden Grundstück ein.
8. Nun erhält das KI die gewünschte vollstreckbare Ausfertigung.
9. KI und KN einigen sich auf eine Sicherungsabrede.
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.06.2006 21:47
@ hermann

Ich kenne es schon, dass Grundschulden bewertet werden. Und zwar wird geschaut ob die eingetragene Grundschuld wertmäßig dem entspricht, was das Grundstück wert ist. Es kommt ja da auch auf die entsprechende Rangfolge an.

_________________________________________________

http://www.bring-mich-ins-trockene.de Müsst Ihr unbedingt mal spielen!!

 

Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse