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Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Haftung KG
 
Azubine_87
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.06.2006 15:06
Hab da mal eine kleine Aufgabe:
Frau T. ist Kommanditistin einer KG mit einer Einlage von 20.000€, welche nur zu 55% eingezahlt wurde. Frau T. wurden im abgelaufenen Jahr 2.500 € Gewinnanteil gutgeschrieben. Mit wieviel € haftet Frau T. den Gläubigern der KG gegenüber persönlich (vierstelliger Betrag + 2 Nachkommastellen)?
Lore
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.06.2006 15:12
Ich würde sagen sie haftet mit 9.000,00 Euro, da Komanditisten bei nicht vollständig geleisteten Eilagen mit dem Differenzbetrag haften.

55% von 20.000,-€ sind 11.000,- €.

Bitte um Verbesserung.
Azubine_87
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.06.2006 15:17
Hätte ich jetzt auch so gedacht, aber bin mir da halt nicht so ganz sicher!! Naja mal schaun was noch kommt!
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.06.2006 15:18
20000 * 55% = 11000
+ 2.500
= 13500 EUR

20.000 - 13.500 = 6.500 EUR
_________
Venus
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.06.2006 15:19
Man könnte höchsten noch vermuten, dass der Gewinn nicht ausgeschüttet und für sie einbehalten wurde. Dabei bekommt man aber auch keine Kommazahl raus. In diesem Fall wären es 7875 €.
Venus
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.06.2006 15:32
Hast du denn das richtige Ergebnis und könntest uns an deinem Wissen teilhaben lassen?
Azubine_87
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.06.2006 15:38
Nein, das hab ich leider nicht, kann euch das aber nächsten Donnerstag geben.
Venus
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.06.2006 15:41
Das wäre gut. Dann wüssten wir, was richtig ist.
Aber ich tendiere auch eher zu 9000.
Das klingt am logischsten. Der Rest ist bestimmt nur zur Verwirrung gedacht.
Azubine_87
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.06.2006 15:46
Werde dann am Do das Ergebnis bekannt geben!! Aber trotzdem schon mal danke!!
GhostMaschine
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.06.2006 16:25
Also ich bin mir ziemlich sicher, das die Antwort von DrFaustus richtig ist.

----------------------
~ Keine Sorge -
ich bin nur ein Geräusch
Meine Stille
wehrt sich vor dem Laut... ~

djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.06.2006 16:27
Egal ob Kommazahl oder nicht, bhuchhalterisch 6.500,00
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.06.2006 16:32
Ich danke dir Lacrima, hast dir nen Bonbon verdient. Kannst bei mir abholen!
GhostMaschine
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.06.2006 16:36
*freu*
Ich hätte aber lieber nen ChupaChups wenns geht ;)
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.06.2006 17:15
Also ich würde mal unterstellen, dass der Gewinn nicht automatisch auf die Einlage gerechnet wird. Steht ja auch nicht da.

Nach §171 (1) HGB haftet die gute Frau also noch mit 9.000 Euro unmittelbar.
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.06.2006 17:17
Doch, ich bin mir ziemlich sicher, dass er angerechnet wird, solange die Einlage noch nicht voll erfüllt ist.
Lore
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.06.2006 17:53
Ich hab mal einen Firmenkundnenberater gefragt.

Er meint, dass Frau T. mit 20.000,- haftet und für die 9.000,- Nachschusspflicht hat.
Azubine_87
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.06.2006 15:21
Also, die richtige Antwort waren die 6.500€.
Happy_Hypo
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.06.2006 16:24
ich hätte gedacht solange der kommanditist seine einlage nicht vollständig eingezahlt hat haftet er auch mit seinem privatem vermögen!!!!
 

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