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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Sparbriefe und Einlagensicherungsfonds
 
ChefvomDienst
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.12.2002 16:24
Sind Sparbriefe eigentich durch den Einlagensicherungsfonds geschützt??
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.12.2002 18:20 - Geaendert am: 08.12.2002 19:49
Die Sicherungseinrichtungen existieren bei Sparkassen und Kreditgenossenschaften in Form der Institutssicherung (Existenzsicherung der einzelnen Kreditinstitute: Die Sicherungseinrichtungen schützen die angeschlossenen Institute davor, zahlungsunfähig zu werden. Hierdurch sind mittelbar auch die Gläubiger geschützt und damit auch Sparbriefe.

Im Bereich des Bundesverbandes deutscher Banken sind durch die Einlegersicherung die unter der Bilanzposition “Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft gegenüber anderen Gläubigern” ausgewiesenen Einlagen, zwar je Gläubiger bis zu einer Sicherungsgrenze von 30 % des haftenden Eigenkapitals geschützt.
Sparbriefe werden unter
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
ausgewiesen und fallen somit bei Privatbanken nicht unter der Einlagensicherung.

Der Entschädigungsanspruch nach Einlagensicherungsgesetz ist der Höhe nach begrenzt auf 90 % der Einlagen und den Gegenwert von 20 000 Euro sowie 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapierge-schäften und den Gegenwert von 20 000 Euro.
Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften eines Instituts gelten als Einlagen, sofern sich die Verbindlichkeiten auf die Verpflichtung des Instituts beziehen, den Kunden Besitz oder Eigentum an Geldern zu verschaffen.

siehe auch unter: http://www.bildungsverlag1.de/aktuell/banken/99/ba-einsi.asp
ChefvomDienst
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.12.2002 19:30
laut Capital sind Sparbriefe etc. nicht gesch hab ich gefragt

zudem gilt das mit den 20.000,- Euro eh nicht in Deutschland.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.12.2002 19:52 - Geaendert am: 08.12.2002 20:00
Meine Antwort, für Leute, die nicht viel lesen wollen:
1. Bei Sparkassen und genossenschaftlichen Banken sind Sparbriefe durch Institutssicherung geschützt.
2. Bei Privatbanken sind Sparbriefe nicht geschützt, weil sie nicht unter 2. Verbindlichkeiten ... bilanziert werden.
3. Bei ausländischen Banken könnte das Einlagensicherungsgesetz wichtig sein.


Wegen der Bilanzposten siehe
http://www.bakred.de/texte/verord/rechkrev.htm#2
 

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