Hey,
wie sieht das aus, wenn ich nen Nachlassfall habe und da ist ein Kontovertrag zugunsten der mind. Enkelin. Darf ich den auf die Eltern überschreiben oder was mache ich mit so nem Fall wenn das Kind erst mit 18 an das Geld randarf?
können die Eltern die Auszahlung verlangen???
oder gehen Verfügungen gar nicht???
also das kind is zwar berechtige aus dem vertag zu gunsten dritter, allerdings sind die eltern bis zum vollendeten 18. lebensjahr als gesetzliche vertreter dazu berechtigt das geld an sich zu nehem. es sollte im interesse des kindes verwaltet werden. wenn nicht hat das kind mit volljährigkeit die möglichkeit das geld aus diesem vertrag vor gericht ein zu klagen und die eltern müssen u.U. das ganze gelt zurück zahlen, das sie dem kind genommen haben. ist allerdings schlecht für das familienverhältnis wenn das kind gegen die eltern vor gericht geht.