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Forenübersicht >> Kontoführung

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
 
schnigge83
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.05.2006 18:42
Hab mal ne Frage:
Wenn ein Pfändungs-und Überweisungsbeschluss an den Ehemann gerichtet ist (namentlich) aber das Konto, dessen Guthaben gepfändet werden soll, das Konto der Frau ist, ist die Pfändung dann rechtskräftig? Wenn ja warum?

MfG

Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.05.2006 11:37
ich denke nicht, dass sie rechtskräftig ist. man sieht zwar klar den zusammenhang, aber wir können nicht ein anderes konto sperren. die sperren müssen ja gespeichert werden und können ja nicht eindeutig zugewiesen werden. des is doch so, wie wenn man auf ne überweisung ne empfängerkontonummer drauf schreibt die aber mit dem empfängernamen nicht überein stimmt. da bekomm ich auch schwierigkeiten wenn ich die gutschreibe. und grad bei pfändungen is des doch immer ein bisschen heikel. also ich würds nicht machen.
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.05.2006 11:45
Wie sieht das aus wenn die zusammen veranlagt sind?

Getrennt würde ich ganz klar nein sagen..

Samstagsarbeit rockt !!!

drebaba
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.05.2006 12:05
Wenn das Konto nur auf den Namen der Frau lautet ist es nicht mgl. das Konto zu pfänden!
Nur bei einem ODER / UND Konto ist das möglich!!!
Hat auch nix mit der gemeinsamen Veranlagung zu tun, lediglich, wer Kontoinhaber ist.

--------------------------------------------------

Dran, drauf, drüber!!!
Bis zum bitteren Ende!

Visit: http://www.dedede.de


Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.05.2006 12:31
jup. würd ich auch sagen.
JennyMaus0815
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.05.2006 15:36
Die Pfändung gilt nur gegen den Mann. Das Konto wäre nur betroffen, wenn es ein Gemeinschaftskonto wäre. Sebst dann könnte die Frau für sich ein neues Konto eröffnen. Es muss natürlich garantiert sein, dass sich die Forderung nur auf den Mann bezieht ;o)
 

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