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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Anfechtung einzelner Aufgaben
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Sero
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.05.2006 15:34
Grüsse... ohne jetzt genau ins detail zu gehen, kann mir jemand allgemein mitteilen, wie genau der Werdegang ist, wenn man eine oder mehrere Aufgaben anzweifeln will???
Muß das vor der Bekanntgabe der Ergebnisse geschehen? Wo genau geht die Beschwerde hin? Muß die Anzweiflung gleich begründet werden, wenn ja, in welcher Form ?

Und wenn ich m,al gleich noch ne Frage dran hängen darf : Bei welchen Aufgaben in der ReWe-Prüfung könnte es Folgefehler geben ???

Dank...
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.05.2006 21:12
Begründete Beschwerden über vorläufige Ergebnisse sollten möglichst schnell gesandt werden an:

Zentralstelle für Prüfungsaufgaben der Industrie- und Handelskammern in NRW (ZPA IHK)
Unter Sachsenhausen 10 - 26
50667 Köln

Tel.: 0221-16040-0
Fax: 0221/1640-699
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.05.2006 21:20
Folgefehler in Rewe:
4b) Algo:
b = 1.200 · (71,5 - a)
5b) b = (17.200.000 · a / 100 ) - 162.900
5c) Algo:
c = 17.222.200 - (17.200.000 · a /100 )
6b) b = (a + 2.000,00) : 1,9
8d) d = 75 + a - b - c
8e) e = d - 50
11d) d = c · 4 - 100
11f) f = e : 752,199
tobo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.05.2006 22:51
Hallo Herr Rathner,

was meinen Sie, wird es möglich sein, dass die IHK bei Aufgabe 11 zwei Lösungen zu lassen wird ( EK mit JÜ und EK ohne JÜ ), da ja in der BBL AP Wi 05/06 der JÜ bei der GmbH auch aus dem EK gerechnet wurde. Eigentlich kann die IHK das doch so nicht stehen lassen, das verwirrt einen ja total. Mal wird der JÜ bei der GmbH mitgerechnet und mal nicht.

Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort !!!
blackstarter
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.05.2006 23:15
ohne offizielle ergebnisse ist es doch schwer gegen die aufgabe einspruch einzulegen oder nicht,, schließlich weiss man ja überhauptnicht was als lösung 100% anzuwenden ist,
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.05.2006 00:54
Die vorläufigen Musterlösungen der IHK sind schon da und hier im Forum veröffentlicht. Daher ist ein Widerspruch jetzt am sinnvollsten. So möchte es auch die IHK, denn Fehler können jedem passieren.

Bei Rewe Aufgabe 11 müssten auf jeden Fall beide Ergebnisse zugelassen werden. Die IHK kann nicht in einem Prüfungstermin etwas als richtig bezeichnen, wa sie im folgenden Termin als falsch beziechnet. Das wird die IHK aus eigenem Interesse machen, denn sonst hätte doch jeder Kläger leichtes Spiel.
Blondi85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.05.2006 10:39
Aber für diese Folgefehler in REWE kriegt man doch trotzdem Punkte oder nicht?!
Wegen dem Algorythmus der da hinterlegt ist?!
Spareckzahn
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.05.2006 10:51
Mich würde mal interessieren was ihr so von der Nr. 2 in REWE haltet.
Das ist eine Aufgabe, bei der meiner Meinung nach eine reelle Chance zur Anfechtung besteht, da die Aussagen ohne Eigeninterpretation einfach falsch sind.
Der Meinung ist auch unser Lehrer. Ich denke allerdings dass es nur was bringt wenn mehrere die jeweiligen Aufgaben anzweifeln.
Blondi85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.05.2006 10:58
Was war Aufgabe 2 denn noch in rewe?
Spareckzahn
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.05.2006 11:06
Das war die Aufgabe mit dem BKK.
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.05.2006 11:27
@ blondi85

Folgefehler gelten nicht als Fehler. Ist mit einem falschen Ergebnis nach dem Algo richtig weitergerechnet worden, gibt es für das richtige Weiterrechnen die für die Teilaufgabe vorgesehene Punktzahl!
Sero
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.05.2006 12:05
Erstmal vielen Dank... Nur muß die Anfechtung dann gleich begründet sein und wenn ja in welcher Form ??? Nur hinschreiben " ich zweifle nr 1 , 2 u 3 an" , wär jawohl Unsinn, oder?
In dem Zusammenhang vielleicht : Hat denn jmd aus der Community schon einzelne Aufgaben angezweifelt?
LG
rheumak
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.05.2006 13:41
aufgabe 6 REWE, mit den KALKULATORISCHEN FIXKOSTEN

ist aufgabe a) anfechtbar.. dieses wort.. kalkulatorische fixkosten.. 19500 soll ja die lösung sein, aber viele haben 21500.weil bei b) zeiht man plötzlich die klakulierten institutseigenen kunden wieder mit rein. ich find das komisch
und wenn gar keiner geld abholt, dann muss man ihn auch nich auffüllen, also nochma 6000 weniger oder wie!?!? ;)

herr ratner, pls um eine antwort
PepeN
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.05.2006 14:16
die aufgabe ist vollkommen in ordnung. bei a) ist nach fixkosten gefragt. die kosten pro abhebung sind nun mal variabel.

und bei b) wird gefragt, wann der automat die kosten gedeckt hat. das man dort die variablen mit einbezieht ist ja wohl auch selbstverständlich.
aleyna87
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 14.05.2006 14:53
Mich interessiert auch, ob es möglich ist die Aufgabe 2 in Rechnungswesen anzufechten, denn meiner Meinung nach waren die Antworten nicht eindeudig.
Laut den vorläufigen Ergebnissen, soll die Antwort 3 richtig sein. Die Antwort 1 " Das Hauptbuchkonto BKK ist ein gemischtes Konto, da es zwei Anfangs- und zwei Schlussbestände hat." ist doch auch richtig oder???
blackstarter
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.05.2006 15:44
ich würd ganz klar sagen aufgabe 19 BWL programmier

denn laut lösung soll SIe an die Bank gehen

siehe Grill Seite 480 unten Grafik ist ganz klar an den Zahlungsempfänger der SCheck zu senden ?
was sagt ihr?
Rumba
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.05.2006 16:32
Auf dem Scheck steht:

To the order of
CBG Banca Privata Lugano SA
For account 634 338-12
Alberto Regazzoni, CH 6900 Lugano

Der Scheck ist also indossiert für die CBG Banca Privata Lugano SA.

Was im Grill dazu steht, ist nebensächlich - entscheidend ist der vorliegende Fall.
ErVolksbanker
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 14.05.2006 16:32
@ Rathner und alle, die wie ich bei einigen Lösungen nur Bahnhof verstehen...:

Also ich finde auch, dass Rewe Nr. 2 nicht eindeutig ist, hab die 3 (richtige Lösung anscheinend) eigentlich ausgeschlossen, weil da was nicht gestimmt hatte meiner Meinung nach. Auch wenn meine Antwort-Nr. 1 nicht stimmt, ist doch da sicher ein "Immer Richtig" möglicho, oder?

Dann find ich noch die Lösung Bankwirtschaft II 3b) äußerst seltsam... Wer von euch hat denn da die 55009 EUR als zu meldender Betrag an die Erbschaftssteuerstelle?
Wir ham gelernt, dass bei Kontoguthaben die Beträge vom Vortag geholt werden (das war i.d.Fall der 2.), von Wertpapieren allerdings die Kurse vom TODESTAG, also vom 3., und bei der Lösung wurd mit den Kursen vom Vortag gerechnet. Warum? ...

Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft, Antwort 4: Eine Forderung der Bank geht doch bereits auf den Bürgen über, sobald dieser erstmals von der Bank in Anspruch genommen wird, oder? Oder tatsächlich erst, wenn er den gesamten Kredit getilgt hat...???

Und dann ist auch das mit dem Bankenorderscheck nicht ganz eindeutig, oder? Da ist zwar im Feld Order die Bank des Exporteurs angegeben, aber der Scheck kann doch auch gut und gerne an den Exporteur selber geschickt werden, oder? Ist zumindest laut Grill so.

Naja, da hat ma echt wieder viel umsonst gelernt... @Rathner oder sonstigem Profi, was soll man Ihrer Meinung nach anfechten und was nicht?

"Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein..."
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.05.2006 17:51
Nur dann anfechten, wenn es triftige Gründe gibt. Und das kann man hier im Forum gut sehen, da die entsprechenden Aufgaben kritisch diskutiert werden.
In Rewe sehe ich gute Chancen bei Aufgabe 8 wegen des Begriffs "Eigenkapitalverzinsungssatz", der nicht eindeutig war, und bei Aufgabe 11, da dort in der Musterlösung der Jahresüberschuss nicht mit eingerechnet wurde, während im letzten Prüfungstermin im 3. Fall BBL in einem ähnlichen Fall der Jahresüberschuss mit eingerechnet wurde.
tobo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.05.2006 18:38
Hallo Herr Rathner,

sie meinen das doch betimmt genau anders herum,oder ?? In der Musterlösung in Rewe So 2006 wurde der JÜ mit reingerechnet, in der Lösung BBL Wi 05/06 wurde er nicht mit reingerechnet !Oder??

Gruss
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