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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Brauche Eure HILFE!!!
 
schnege
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2006 13:34
Ich hab einen Kunden, mit folgender Abrechnung:

Dividende 700,00 EUR
(angerechneter FSA 195,00 EUR)
-20% KapSt 62,00 EUR
-5,5% ant. Soli 3,41EUR

Der Kunde hat somit einen Nettobetrag von 634,59 EUR gutgeschrieben bekommen.

Nur leider kann ich den Rechenweg nicht ganz nachvollziehen (Halbeinkünfteverfahren etc.)

KANN MIR IRGENDJEMAND MAL WEITERHELFEN?!

Danke schonmal :)
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2006 13:38 - Geaendert am: 12.05.2006 13:39
700 EUR
- 2* FSA = (wg. Halbeinkünfteverfahren)
310 EUR

310 EUR * 20% = 62,00 EUR (KeSt)
62,00 EUR * 5,5 % = 3,41 EUR (Soli)

Gutschrift also 700 EUR - 62 EUR - 3,41 EUR = 634,59 EUR
Blondi85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2006 13:39
700 € Nettodividene
./. 390 € ( 2x FSA, verdoppeln wegen Halbeinkünfteverfahren)

= 310 € ( nur die müssen versteuert werden)
./. 62€ ( 20% Kest)
./. 3,41€ ( 5,5% Soli)

= 244,59€
+390 €( 2x FSA)

= 634,59€
schnege
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2006 13:40
und warum muss den FSA mal 2 nehmen?
kisha
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2006 13:41
weil das bei der Dividende immer so ist
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2006 13:42
der fsa ist doppeltanzusetzten, da nur die hälfte der dividende KEST pflichtig ist. Damit man dann nciht zahlen wie z.B. 3,125687 rausbekommt rechnet man einfach den FSA mal zwei (hoffe das ist so richtig, bin mir zwar recht sicher aber das ist schon n paar jahre her wo ich das hatte)

Paris prahlt damit, mit Umland ca. 11,5 Mio Einwohner zu haben. Pah das ist doch gar nichts.

Hamburg hat mit Umland ca. 82 Mio Einwohner!!!!

DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2006 13:43 - Geaendert am: 12.05.2006 13:46
Wegen dem Halbeinkünfteverfahren. Beoi Dividenden ist nur die Hälfte steuerpflichtig. Du könntest also genausso gut die Dividende halbieren, den FSA abziehen und dann wieder mal zwei nehmen. Aber ich verdopple immer den FSA. Das ist einfacher.

Das man dann die 20% wieder von der "vollen" Dividende nimmt ist etwas verwirrend, ich weis. Genau betrachtet sind Dividendenerträge eigentlich mit 40% KeSt zu versteuern.
schnege
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2006 13:59
also könnte ich genausogut:

350EUR - 195EUR (FSA) = 155EUR St.pfl.
./. 31EUR Kest
./. 1,705EUR Soli

und dann alles mal 2


Wenn jetzt aber jemand gar keinen FSA hat, dann sinds doch
350 EUR
./. 70EUR Kest
./. 3,85 Soli

oder?
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2006 14:07
ja, aber du musst den Kest und Soli von der ursprünglichen Dividende abziehen, also von 700 EUR, wenn du die Kundengutschrift ausrechnen willst.
ray-ffm
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2006 14:09
die dividende ist nur zur hälfte steuerabzugsfähig, weil du als aktionär ja schon mit der AG die Körperschaftssteuer zahlst. um die doppelte versteuerung der gewinne der AG zu verhindern wird des irgendwie vom FA aufgeteilt.

Weil des zu blöd zu rechnen ist wenn du die dividende halbierst um den steuerpflichtigen betrag zu bekommen, verdoppelt man einfach den FSA.... is halt einfacher, aber könntest es andersrum ja eigendlcih genauso machen.

verständlich??
schnege
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2006 14:12
ja verständlich...

nur noch eine letzte frage - auch wenn sie etwas dumm ist - aber ich will dem kunden ja nix falsches erzählen :)

wenn ich keinen FSA hab und von den 350EUR die Steuern abziehen, dann komm ich ja auf 70EUR KEST und auf 3,85EUR SOLI.
Muss ich die dann auch doppelt nehmen, oder bleibt des bei den 700EUR - 73,85EUR?
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2006 14:15
Warum doppelt? wenn du keinen FSA hast sieht die Sache so aus:

700 *20% = 140,00
140 * 5,5% = 7,7

also 700 - 140 - 7,7 = 552,30 EUR
schnege
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2006 14:17
OK. jetzt hats "klick" gemacht. :)

Vielen Dank für die Hilfe
und ein schönes Wochenende!!!
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2006 14:22
Kein Problem, auch ein schönes Wochenende!
 

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