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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Kreditkarten für Minderjährige
 
Calli
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.05.2006 11:32
Hallo zusammen,

ist für die Ausstellung einer Kreditkarte auf einen Minderjährigen das Okay des Vormundschaftsgerichts notwendig?

Gruß
der Calli

__________________________________________________

+++ Wenn Du keine Ahnung hast, einfach mal Fresse halten! +++

+++ Hartz IV und der Tag gehört Dir! +++

DieBankerin
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.05.2006 11:34
wenn die kreditkarte zum konto der eltern gehört, reicht die zustimmung der eltern.
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2006 11:49
Da mit der Kreditkarte (wie das wort schon selbst erklärt) ein Kreidt ausgestellt wird. muss das vormundschaftsgericht zustimmen, ausser in dem fall den DieBankerin schon geäussert hat.
#

Paris prahlt damit, mit Umland ca. 11,5 Mio Einwohner zu haben. Pah das ist doch gar nichts.

Hamburg hat mit Umland ca. 82 Mio Einwohner!!!!

MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2006 13:06
Selbiges gilt auch für die Vergabe von ec-Karten ( bzw. POZ-fähige Debit-Karten ) an Minderjährige.

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Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
2006 - Berlin.
2007 - Europa.
Was kommt 2008?


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Calli
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.05.2006 14:01
...also eine Vergabe einer Kreditkarte für einen Minderjährigen ist in Ordnung, wenn die Verrechnung über das Konto der Erziehungsberechtigten läuft!

__________________________________________________

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+++ Hartz IV und der Tag gehört Dir! +++

Hase88
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.05.2006 14:08 - Geaendert am: 13.05.2006 13:41
.
Fredy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2006 14:13
da hat dann aber jemand ganz schön gepennt!
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2006 14:16
also rechtlich ist es ja so, das an minderjährige ausgegebene kredite ( ich rede jetzt vom standard fall, also bitte kein ja, aber) nicht zurückbezahlt werden müssen. wie sieht das denn jetzt mit der unterschrift der eltern aus, die geleistet wurde. was ist die wert vor gericht??

Samstagsarbeit rockt !!!

ray-ffm
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2006 14:18
Also, find des net OK!

Eigendlich bist du als minderjährige unter 18 nicht voll geschäftsfähig.du darfst daher auch keine willenserklärungen abgeben, ohne einverständnis deiner eltern. bei diesen willenserklärungen die von deinen eltern abgesegnet werden darf dir kein rechtlicher und wirtschaftlicher nachteil entstehen. daher dürftest du eigendlich keine kreditkarte haben!

eigendlich könntest du rechtlich gesehen, die kreditkarte bis zum limit belasten, deine eltern müssten nicht zahlen, und die bank würde auf ihrer forderung sitzen bleiben.

denn die kreditaufnahme und der rechtliche und wirtschaftliche nachteil kann und darf nicht von den eltern, sondern nur in ausnahmefällen vom vormundschaftsgericht genehmigt werden!!!!

----------------------------------------------------------------------------------

Als Hirte erlaube mir,
zu dienen mein Vater dir.
Deine Macht reichst du uns durch deine Hand,
diese Verbindet uns wie ein heiliges Band.
Wir waten durch ein Meer von Blut,
gib uns dafür Kraft und Mut.

In nomini patris, et filii, et Spiritus sancti.

JessiLee83
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.09.2006 21:54
Der minderjähreige kann ohne zustimmung des vormundschaftsgrichts eine Kreditkarte bekommen. allerdings müssen die erziehungsberechtigten ein Formular unterschreiben, in dem sie zusichern, dass sie für umsätze, die mit dieser Karte getätigt werden aufkommen. (Im zweifelsfall mal bei Mastercard anrufen)
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.09.2006 23:21
@ ray-ffm:

Deine Ausführungen sind leider nicht korrekt:

> Eigendlich bist du als minderjährige unter 18 nicht voll
> geschäftsfähig. ...

Korrekt.

> du darfst daher auch keine willenserklärungen abgeben,
> ohne einverständnis deiner eltern.

Das ist fast völlig falsch. Ab dem sechsten Lebensjahr können grundsätzlich eigene Willenserklärungen geäußert werden, nur die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts, auf dass diese gerichtet sind, hängt von der Zustimmung der Eltern ab.

> bei diesen willenserklärungen die von deinen eltern
> abgesegnet werden darf dir kein rechtlicher und
> wirtschaftlicher nachteil entstehen.

Das ist falsch. Natürlich kann ein Minderjähriger mit Zustimmung seiner Eltern Geschäfte abschließen, die nicht lediglich vorteilhaft sind. Wäre es anders, müsste ja bei jedem CD-player-Kauf das Vormundschaftsgericht bemüht werden. Das kann nicht richtig sein.

> daher dürftest du eigendlich keine kreditkarte haben!

Da stimme ich wiederum zu. Auch auf den Verrechnungsweg kommt es erst einmal nicht an. Was die meisten meinten, ist, dass die Eltern tatsächlich die Vertragspartner des Kreditkartenemmitierenden Instituts sind und der Jugendliche lediglich eine Vollmacht/partnerkarte erhält.

Wird lediglich auf die Verrechnung oder die Mithaftung abgestellt, bleibt es bei der Kreditvergabe an den Jugendlichen. Da ist die Zustimmung des Gerichts nötig.

Anders wäre es, wenn die Kreditkarte nur ein Zahlungsmittel ist und keine Kredite ermöglicht (z.B. Prepaid). Daher ist auch der oben genannte Fall mit POZ unsinnig. Gerade das Verfahren ohne Zahlungsgarantie ist doch ungefährlich. Freilich werden die Banken hier sorgfältig abwegen, um den Ruf des Verfahrens gegenüber Händlern nicht zu beschädigen und ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. Rein aus Gründen des Minderjährigenrechts steht aber nichts entgegen.

Gruß
Julien
starniel
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.09.2006 13:40
@julien

". Ab dem sechsten Lebensjahr können grundsätzlich eigene Willenserklärungen geäußert werden, nur die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts, auf dass diese gerichtet sind, hängt von der Zustimmung der Eltern ab."

stimmt auch nicht so genau...

1. ab dem 7. Lebensjahr
2. Wirksamkeit des RG hängt von der Genehmigung der Eltern ab... entweder Einwilligung --> vorherige Genehmigung des RG oder Zustimmung --> nachträgliche Genehmigung des RG

mfg
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.09.2006 20:34
Hallo starniel,

Danke für die Korrektur im ersten Punkt. Natürlich ist es so, dass Sechsjährige noch geschäftsunfähig sind, Asche auf mein Haupt. Das habe ich jetzt glaube ich 326 mal richtig geschriebn, aber Routine ist tödlich.

Die ausführlichere Darstellung des zweiten Punktes ist nützlich als Ergänzung. Ich meinte allerdings wirklich die Zustimmung, denn oben wurde mehrmals die schwebende Unwirksamkeit ins Spiel gebracht, und die existiert bei der Einwilligung nicht.

Danke und Gruß
Julien
 

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