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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Anfechtung Aufgabe 1 der REWE Prüfung
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Information
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2006 03:15
Hallo ich habe ein kleines Problem in der Rewe Prüfung.

1. Aufgabe:

Die Kreditbank erhält über eine Korespondenzbank X Eur Zinsgutschrift für Anleihen. Lösung ist immer BKK an ZE.

Ich hingegen habe in jedem Buchungssatz statt mit BKK;
DBB genommen. Kann man das irgendwie anfechten, da meiner Meinung nach in mehreren Büchern die Abwicklung auch über DBB erfolgt.

Bei den anderen Aufgaben sah es auch nicht anders aus.


Bitte um Rat
AkitheDragon
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2006 06:02
Nein, was willst du denn da anfechten??? Wurde doch extra gesagt das es über die Korrespondenzbank läuft ..!!
Andrea85
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2006 07:49
Hi!
Hat einer von euch beiden die Buchungssätze für Rechnunmgswesen Aufgabe 1 und 3?Also die Bezeichnungen und nicht die Nummern, weil ich den Kontenplan ja nciht habe..
Ich habe auch alles über DBB gebucht. Warum ist das falsch. Ich habe viele alte Prüfungsaufgaben gemacht und da wurde immer über DBB gebucht, auch wenn es hierß Korrespondenzbank!
Ich versteh das nciht!SO was blödes.!
Andrea85
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2006 08:08
Ich bins nochmal. hätte mal eine andere Frage zu RW: Ich habe bei der letzten AUfgabe den Jashresüberschuss NICHT mit ins EK gerechnet. Dafür gehen mir locker 9 Punkte flöten! Ich habe auch hier ne alte Abschlußprüfung gemacht und da musste man das nciht mit reinrechnen!Ich versteh das nciht!Gibt es dann dafür Teilpunkte oder Folgerichtig oder so?Es kann doch nicht sein wegen so was blödem 9 punkte zu verlieren!:(
Anubis
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.05.2006 08:41
Korrespondenzbank =/= DBB somit hast die Aufgabe falsch gelöst. Anfechten kannst nix, wenn man eigene Fehler anfechten könnte würde ich mir keine Sorgen mehr machen ^^ Hab ja auch ein paar alte Prüfungen gemacht und da wurde immer über BKK gebucht, nicht DBB.

Mir wurde gesagt, dass der JÜ bei der Aufgabe nicht mit eingerechnet wurde, deswegen müsstest es richtig haben. Warte einfach ab bis die offiziellen Lösungen da sind und dann guck es nach. Was bringt dieses rumflennen eigentlich? :-)

—= Born as a slave, destined to lead =—

12345678
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.05.2006 09:45
natürlich wird der JÜ mit rein gerechnet - siehe Lösungen im Forum.
Rumba
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.05.2006 11:01
Der Jahresüberschuß wird nicht mit hereingerechnet. So haben wir es in der Berufsschule gelernt und so steht es auch in der Formelsammlung. Die Lösung hier auf Bankazubi ist diesbezüglich falsch!
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2006 11:30
In der Formelsammlung steht, dass der Bilanzgewinn nicht zum Eigenkapital gerechnet werden soll, vom JÜ steht da nichts!
Quietsch84
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2006 11:41
Hi!!

Also meiner Meinung nach ist der Jahresüberschuss KURZFRISTIGES Fremdkapital!! Er muss also nicht mit rein gerechnet werden!! Er gehört dem Unternehmen nicht!!! Jahresüberschuss bedeutet, es ist noch keine gesetzliche Rücklage gebildet, es wurde noch nicht entschieden ob und wie hoch die Dividende ist,...!! Wir können den dann nicht einfach zum EK zählen!!
Der Bilanzgewinn ergibt sich auch dem Jahresüberschuss abzüglich der Rücklagen!! Dann wird entschieden ob und wie viel Dividende gezahlt wird!! Bleibt nach Abzug der Dividende noch was übrig und wird noch was in die Rücklagen eingestellt, dann müssten wir das zum EK zählen!!
Also kann mir vielleicht jm erklären warum der Jahresüberschuss dazu gezählt werden muss??? Ich verstehe es nicht!! :-(!!!
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2006 12:11
Laut Aufgabe war es eine GmbH!
keine AG
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2006 12:16
Der Jahresüberschuss ist kein Fremdkapital, sondern Eigenkapital.
Den Bilanzgewinn rechnet man nicht bei den Bilanzkennziffern hinzu, da er dem Unternehmen nur kurzfristig zur Verfügung steht. Er ist zur Ausschüttung bestimmt.
Über die Verwenddung vom Jahresüberschuss steht nichts in der Aufgabe, also normal: Eigenkapital!
Quietsch84
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2006 12:17
Stimmt!!

Bei einer GmbH wird der Jahresüberschuss doch an die Gesellschafter verteilt!! Sind das nicht 4 % pro Gesellschafter??? Demnach dürfte man den Jahresüberschuss trotzdem nicht dabei rechnen!!!
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2006 12:25
Wie der Jahresüberschuss in der GmbH verteilt wird, weiß man nicht. Darüber müssen sich die Gesellschafter einigen.
Wie viel also sollte man abziehen vom Jahresüberschuss?
(das mit den 4 % war bei Personengesellschaften)
Quietsch84
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2006 12:30
Also, ich habe ihn garnicht dabei gerechent, weil keine weiteren Informationen gegeben waren!!
Ich denke es wird beides gelten gelassen!!
Blondi85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2006 13:32 - Geaendert am: 12.05.2006 18:41
Ich hab den Jahresüberschuss auch nicht mit eingerechnet...finde das voll unlogisch warum man den dazu zählen musste!
Erstmal spricht man vom Geschäftsergebnis bei ner GmbH und nicht vom Jahresüberschuss.Die Verwendung kann doch entweder im angemessenen Verhältnis ihrer Geschäftsanteile erfolgen oder auch als Gewinnthesaurierung zur Eigenkapitalbildung,aber was davon in Betracht gezogen wird stand ja nicht dabei!

Aber es gibt doch trotzdem Teilpunkte wenn man mit dem falschen Eigenkapital gerechnet hat oder?Ist da nicht ein Algorythmus hinterlegt??
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2006 13:42
Bei einer Ag zählt der Jahresüberschuss zum kurzfristrigen Fremdkapital, solange bis die HV entschieden hat was mit ihm geschehen soll. Es ist schließlich das Geld der Aktionäre und wenn Sie entscheiden, dass es im Unternehmen bleiben soll, kommt es ins Eigentkapital in die Rücklagen.
tobo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.05.2006 18:26
Also, jetzt mal Klartext: Laut unserem Rewe Lehrer wird der Jahresüberschuss in dieser Aufgabe nicht mit ins Eigenkapital gerechnet ( War eigentlich das einzigst schwere an dieser Aufgaben ;-) ). Der JÜ ist nämlich kurzfristiges Fremdkapital. Die Finanzanlagen werden übrigens zum Anlagevermögen gezählt !!!Deshalb kommt bei der Aufgabe 13 a.) irgendwas mit 60 % raus, bei 13 b.) ich meine 26,2 % und bei 13 c.) 4,4 % ( von zwei Lehrern bestätigt !!!)
Blondi85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2006 18:40
Das sind doch mal gute Nachrichten :-)Sind sich Deine Lehrer denn auch sicher das die IHK das genauso sieht?
tobo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.05.2006 18:49
Also 100prozentig nun nicht!!!!?Keine Ahnung was die (Spinner) von der IHK da gerechnet haben. Allerdings kann ich Dir sagen, dass beide Lehrer seit vielen Jahren Rewe und BWL unterrichten und den kann man eigentlich schon vertrauen. Übrigens so ein Fall gab es auch schonmal in der AP Wi 99/00 ( glaub ich ), da musste der Jahresüberschüss auch aus dem EK rausgerechnet werden!Also insgesamt bin ich mir recht sicher!!!!!
PepeN
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.05.2006 18:54
fragt doch mal eure firmenkundenberater ob der jü der gmbh jedes jahr aus dem unternehmen wandert und dann beantwortet euch die frage selbst.

es gibt genug übungsaufgaben, wo der jü bei kg und gmbh mit eingerechnet wurde. die ihk wird das bestimmt nicht so werten...
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