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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Genussscheine-
 
Rynchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.05.2006 17:41
Welche gründe können zur Emission von Genusscheinen beitragen?
cc_rooster
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.05.2006 17:44
KI´s emittieren anleiheähnliche Genussscheine, da das das Kapital das zufließt dem Eigenkapital zuzurechnen iist.
Rynchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.05.2006 17:44
Weiterhin haben die Kd. kein Recht auf Mitbestimmung in der HV ne?
12345678
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.05.2006 17:45
unter Umständen hat dieses Kapital Eigenkapitalcharackter
(wenn lange Laufzeit und Beteiligung am Gewinn und Verlust)
So können dies die Unternehmen dieses für risikoreiche Investitionen nutzen.
cc_rooster
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.05.2006 17:46
genau, weil die ja nur akzienähnlich sind. die sind ja in einer art zwitterstellung.


Denke auch nicht, dass so etwas dran kommt, wird wohl zuwenmig stoff sein.

höchstens im Vergelich zu nem Pfandbrief oder so
Rynchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.05.2006 17:49
Was sind so die wichtigsten Gesichtspunkte von Pfansbriefen?
cc_rooster
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.05.2006 17:55
sie werden nur von öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen KI´s ausgegeben,

sie werden aufgrund von Grundpfandrechte und auf Grund von Forderungen forderungen an inl. Körperschaften/anstalten rausgegeben. Es draf max. 10% mehr als das KI beliehen hat an Pfandbriefen rausgegen werden.

LZ ist variabel
fester Nominalzins
vorzeitige Rückgabe nicht möglich
und
Kursrisiko bei vorzeitiger veräußerung an der Börse
12345678
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.05.2006 18:00
Mir würde dazu noch einfallen das sie das 60fache des haftenden Eigenkapitals nichtübersteigen dürfen und ins Hypothekenregister eingetragen werden was von einem Treuhänder des Bafin überwacht wird!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.05.2006 19:35
Genussrechtskapital zählt zu den haftenden Eigenmittel, wenn Laufzeit mind. 5 Jahre, der Anleger am Verlust voll teilnimmt und im Insolvenzfall nachrangig befriedigt wird.

Der Emittent muss nur dann die hohen versprochenen Zinsen zahlen, wenn der Gewinn ausreicht.
kleinenici87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.05.2006 19:41
also ich hab hier stehen: Kapital aus Genußscheinen hat Eigenkapitalcharakter (langfr. Kapital, Beteiligung am Gewinn/Verlust) das sind die Emissionsgründe
 

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