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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Schecks...BSE und GSE
 
Flowing
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.05.2006 16:55
Hallo, kann mir jemand sagen wie Schecks genau bearbeitet werden und wie es jeweils mit den Rückgabefristen etc aussieht?

Vielen Dank für eure nette Hilfe.
:)
ray-ffm
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.05.2006 17:09
die fragen lass ich in der rüfung aus!

schecks kann ich garnet ab!!
PepeN
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.05.2006 17:15
Naja wie werden se bearbeiten? Werden hlat eingezogen, wie Lastschrift. Eingelöst ist er, wenn er binnen 2 Tage nach Vorlage (Kontobelastung beim Bezogenen +2 Tage) nicht zurückgegeben wird.

Guck doch mal bei Wikipedia da steht ne Menge...

@ray lol?!? Was machste wenn Scheck ein Praxisfall ist :D
ray-ffm
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.05.2006 17:19 - Geaendert am: 08.05.2006 17:19
dann red ich mich raus, genauso wie bei der simulationsprüfung , als ich bei nem offenen leasingfall den als solchen nicht erkannte, sondern einfach die von autohäsern angebotene 3-punkte-finanzierung mit anzahlung, kleinen raten und megadicker schlußrate beschrieb.

ganz einfach ;-)

Als Hirte erlaube mir,
zu dienen mein Vater dir.
Deine Macht reichst du uns durch deine Hand,
diese Verbindet uns wie ein heiliges Band.
Wir waten durch ein Meer von Blut,
gib uns dafür Kraft und Mut.

In nomini patris, et filii, et Spiritus sancti.


Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.05.2006 12:26
Bei Scheckbeträgen unter 6000 euro erfolgt der Scheckeninzug beleglos. des wegen ja auch bse. der scheck verbleibt bei der ersten inkassostelle. die scheckdaten werden an das bezogene institut weitergeleitet. allerdings kann das bezogen institut die unterschrift und formelle ordnugsmäßigkeit nicht prüfen

bei scheckeingängen ab 6000 euro (gse) erfolgt die einreichung üblicherweise über die bundesbank. die bundesbank sendet dann die scheckdaten an das bezogene institut und bucht den vorgang. der originalscheck wird dem bezogenen institut i.d.r. am folgenden geschäftstag zugeschickt., sodass die mir dem beleglosen scheckeinzug verbundenen nachteile vermieden werden.

zu den vorlegungsfristen.
grundsätzlich sind schecks bei sicht zahlbar. damit ein scheck aber nicht als kreditmittel verwendet werden kann schreibt das ScheckG vorlegunsfristen for, die wie folgt aus schauen:
8 kalendertage für schecks die im Inland ausgestellt wurden
20 kalendertage für schecks die in Europa und den an das mittelmeer grenzenden länder ausgestellt wurden
und
70 kalendertage für schecks aus der restlichen welt.

die frist beginnt mit dem ausstellungsdatum auf dem scheck und endet an einem nicht wochenendtag oder feiertag.

noch fragen?!...
MfG
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.07.2007 09:55
Aktuelle Info:
Das bisherige GSE-Verfahren wird durch das Imagegestützte Scheckeinzugsverfahren (ISE-Verfahren) abgelöst.
Ab dem 3. September 2007 bietet die Deutsche Bundesbank die Umwandlung von Großbetrag-Schecks und überformatigen Schecks als kostenpflichtige Dienstleistung an.

Mehr hierzu:
http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_ise.php
 

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