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Moderator: TobiasH
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schnuphie
Rang: IPO

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Verfasst am: 08.05.2006 14:29
Werden bei Girokonten und Sparkonten die Guthaben vom Vortag genommen?!

Bei Wertpapieren die Kurse vom Sterbetag?

... für die Ermittlung des meldepflichtigen Betrages an das Finanzamt?
frankthetank
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.05.2006 16:23 - Geaendert am: 08.05.2006 16:25
ich meine alles am Sterbetag um 0:00 h.

also wenn er am 25. verstirbt, dann die kurse/beträge aus der Nacht vom 24 zum 25.
- so habe ich das jedenfalls verstanden.

Aber ist eigtl. auch egal, meistens ist in den Aufgaben ja nur der Todestag und der Tag, an dem der Kundebrater Bescheid bekommen hat drin.
ray-ffm
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.05.2006 16:30
aber schön isses, wenn der todestag aufn wochenende fällt, da nimmt man doch den letzten bankarbitstag davor, oder?!

und erst ab 2.500 habensaldo, oder?
PepeN
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.05.2006 16:31 - Geaendert am: 08.05.2006 16:32
Jo so seh ich das auch. Bei meiner Zwischenprüfung soltle der Wert der WPs glaub ich vom Todestag selbst genommen werden, wurde dann aber auch der Schlusskurs vom Vortag richtig gewertet, daher ist das wohl auch ok!

@ray bei giro, sparbuch etc. wird sicher der tag selbst genommen. stichwort gaa, da kann man sich ja noch mal rasch ein paar tausend holen ^^
 

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