Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 31
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Kündigung des Arbeitsverhältnisses
 
Gummibaerchen
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 06.05.2006 16:57
Hallo,

ich bin zur Zeit unbefristet bei einer Sparkasse angestellt und überlege jetzt, was anderes zu machen. Wisst ihr wie lange die Kündigungsfristen nach dem TVÖD für den Arbeitnehmer sind? Möchte gerne wissen, wann ich mich frühestens verabschieden könnte...
Rynchen
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 06.05.2006 17:14
Wie lange bist du denn schon dort in einem Arbeitsverhältnis?
Gummibaerchen
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 06.05.2006 17:25
Nach Beendigung der Ausbildung bin ich jetzt seit über zwei Jahren dort angestellt.
Rynchen
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 06.05.2006 17:31
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Arbeitszeiten/betriebszugehörigkeit erst ab dem 25. Lebensjahr angrerechnet.
Das macht aber bei dir keinen großen Unterschied!

Ab 2 Jahren Beschäftigungsdauer ist es 1 Monat Kündigungsfrist

Unter zwei Jahren liegt die Kündigungsfrist bei vier Wochen.
Julien
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.05.2006 14:47
Hallo,

hier werden leider zwei Sachen durcheinander geworfen:

1.) Es geht hier doch wohl um eine Kündigung durch den Arbeitnehmer. Hier beträgt die Kündigungsfrist nach § 626 I BGB grundsätzlich vier Wochen. Die Oben beschriebene Verlängerung (und die Anrechnung nur nach dem 25. Lebensjahr etc.) gilt nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber.

2.) Es wurde nicht nach der hier beschriebenen gesetzlichen Regelung gefragt, sondern nach TVÖD. Nach TVÖD besteht hier (Beschäftigung zwischen einem und fünf Jahren) eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende.

Gruß
Julien
ray-ffm
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.05.2006 14:49
ist die kündigungsfrist für unbefristete verträge denn nicht 3 monate??
autobus3
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.05.2006 15:06 - Geaendert am: 07.05.2006 15:12
Ist im TVÖD nach Arbeitsjahren gestaffelt. Gib bei Google mal "TVÖD Sparkassen" ein und da steht alles drin.
Julien hat recht: Sechs Wochen zum Quartalsende. Wenn du also jetzt kündigst bist du zum 01.07. frei.
Eas willst du denn machen?
Julien
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.05.2006 17:53
Aber nicht vergessen: Das ist das Maximum, wenn der Arbeitgeber nicht einverstanden ist. Ein Aufhebungsvertrag von jetzt auf gleich ist immer möglich.

Dabei kommt es natürlich darauf an, wie betriebswichtig Deine Aufgabe ist und wie schnell Ersatz gefunden und angelernt werden kann.

Gruß
Julien
TomBola
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.05.2006 20:28
Wie Julien sagte kann im Grunde genommen jeden Tag ein Aufhebungsvertrag geschlossen weren.

Der Optik im Lebenslauf halber würde ich aber immer schön zum Quartalsanfang wechseln...
Julien
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.05.2006 14:46
Das stimmt. Wichtiger ist aber das Arbeitszeugnis. Wenn dort steht, dass das Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch beendet wird und der Arbeitgeber das bedauert sowie alles Gute wünscht, dann ist das Datum egal.

Noch besser: Es gibt keinerlei Lücke im Lebenslauf. Dann ist alles klar.

Gruß
Julien
Lupus
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.05.2006 10:43
Ich kann dem o.g. nur zustimmen.... 6 Wochen zum Quartalsende.

Zum Thema Aufhebungsvertrag: Bei uns ist letztens auch eine ehm. azubine gegangen.... und da wir sowieso Arbeitsplätze aufbauen ging das auch ganz schnell... mit verzicht auf die Kündigungsfrist... innerhalb von 1 1/2 zwischen erstes Gespräch in der Personalabteilung und letztem Arbeitstag!

Also viel Erfolg

-------------------------------------------------

Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen!

 

Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse