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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

AWL-Prüfung 2006
 
Italiana86
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.05.2006 13:47
Hallo zusammen,
wir sind ja der erste Jahrgang in BaWü der das Gesetzbuch in der AWL-Prüfung benutzen darf, ja? Müssen wir dann auch mit §§ die Fragen beantworten wie im ABI? Dürfen wir Zettel einkleben zum schnelleren finden?

Vielen Dank.
Rynchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.05.2006 13:50
Echt? Das ist mir neu, dass wir das benutzen dürfen!
Was willst du denn da genau mit hinnehmen!
Soweit ich informiert bin, dürfen wir hier in NRW nichts benutzen!
Italiana86
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.05.2006 13:56
So hats uns unsere Lehrerin gesagt..... Bin ja mal gespannt ob das dann stimmt....
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.05.2006 15:35
B-W hat als einziges Bundesland eine eigene Prüfung.

Die übrigen Bundesländer dürfen keine Gesetze zur Prüfung mitnehmen!
Florian_J
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.05.2006 16:12
gesetzestexte??? ist ja geil....

wir dürfen nichts in die Prüfung nehmen! :-(
naja, vielleicht auch besser so!
Steff-86
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.05.2006 17:18
Also ich schreib auch Prüfung in B-W und wir dürfen auch keine Gesetzesbücher mit rein nehmen.

Angenommen es kämen Aufgaben die mit Paragraphen beantwortet werden müssen, dann sind die Gesetze als Anlage dabei oder wir kriegen komplett neue Gesetzesbücher.

Ist also nix mit Zettel reinmachen.
 

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