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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Aufgabe zu staatl. Förderung - Kinderfreibetrag
 
PepeN
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.05.2006 10:21
Bei einer Aufgabe einer Alten AP (weiß grade nicht welche), war ein Szenario von Ehepaar, Mann berufstätig, 1 Kind - Einkommen über der Grenze für Arbeitnehmersparzulage. Es sollte die maximale Förderung angegeben werden.

Diese konnte nur durch einen Kinderfreibetrag erreicht werden. Bei Wikipedia fand ich folgendes:

"In Deutschland steht bei der Veranlagung zur Einkommensteuer nach § 32 EStG für jedes zu berücksichtigende Kind dem Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 1.824 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) zu. Daneben wird für jedes Kind ein Freibetrag von 1.080 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens abgezogen.

Bei Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppeln sich die Beträge auf 3.648 Euro bzw. 2.160 Euro, wenn das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis steht. Damit steht Eltern insgesamt ein Freibetrag von 5.808 Euro je Kind zu. Diese Freibeträge für Kinder kommen allerdings erst zur Wirkung, wenn die steuerliche Entlastung höher ist als das Kindergeld."


Woran macht man fest, ob der Freibetrag günstiger als das Kindergeld ist? Wenn dieses Ehepaar Kindergeld erhalten hätte, wäre es scheinbar nicht mehr begünstigt gewesen. Aus eigener Erfahrung würdei ch aber sagen, dass das Kindergeld mehr bringt, als dieser Freibetrag. Kann mir da jemand weiterhelfen?
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2006 10:33
Ich würde das so machen:

Kindergeld mal 12= TEUR 1,8

und

entstehender freibetrag mal persönlicher steuersatz

die beiden werte vergleichen, dann weis man wovon man mehr hat , oder?

Samstagsarbeit rockt !!!

PepeN
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.05.2006 13:47
Klingt plausibel, in der Aufgabe war imho nur kein Steuersatz genannt. Meine mich zu erinnern, dass das Gehalt bei etwas über 38000 lag und man mit den Pauschalen nicht an die 35.800 rankam. Also muss der Kinderfreibetrag eine Bedeutung dabei gehabt haben.
 

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