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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Schadensminderung durch Alter?
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Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 08:43
Hi Leute.

Habe folgendes Problem!

Demletzt hatte ich einen kleinen Verkehrunfall, bei dem mir jemand in die Seite gefahren ist. Laut Werkstatt und Gutachter (des Unfallgegners), benötigt mein Auto eine neue Fahrertür. Gestern habe ich das Gutachten + einen Scheck in Höhe von EUR 800,00 bekommen. Im Gutachten geht hervor, dass sich die Reperaturkosten auf EUR 1.119,70 belaufen.
Kann es sein, dass ich auf Grund des Alters meines Fahrzeuges (08/92) nur einen Anteil des Betrages bekomme, oder wollen die mich übers Ohr hauen???
Ich meine die können mir net nur EUR 800.00 geben, wenn der Schaden in Wirklichkeit bei EUR 1.119,70 liegt.

Kennt Ihr euch da aus, bzw. was meint ihr?
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 08:46
Vielleicht sind die der Meinung, dass das ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Kein Plan.
Ich würde einfach mal bei der Versicherung, von der Du den Scheck etc. bekommen hast, anrufen.
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 08:48
Im Gutachten steht was von wegen Wiederbeschaffungswert EUR 1.500,00 ich denke das könnte der Wert des Auto sein
Little_Sunshine
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 08:51
Wurde im Unfallbericht klar geregelt, dass Dich keine Schuld an diesem Unfall trifft????
Kann ja sein, dass Dir die Versicherung ne Teilschuld in die Schuhe schiebt?!?!
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 08:52
Wie gesagt... Einfach mal anrufen und fragen :)
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 08:57
Angerufen hab ich, da geht keiner ran.
Schuld ist eindeutig der Andere.

Also hab noch was im Gutachten gefunden
Wert-Kfz 1500 EUR
Im Gutachten steht zusätzlich ein Angebot eines Händlers der für mein Auto 700 EUR bezahlen würde, das haben die von den 1500 EUR abgezogen, so kommt es zu den 800 EUR aber dürfen die das???
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 10:32
Was ist das denn für ein Gutachter, der ein Angebot von einem Händler mit ins Gutachten schreibt. Ist eigentlich nicht seine Aufgabe.

Wenn du das Auto behalten und reparieren lassen willst haben Sie dir gefälligst die Reperaturkosten voll zu erstatten. Lass dich nicht übers Ohr hauen!
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 10:34
OK, repariert wird die Karre nicht, hab aber trotzdem Anspruch auf die vollen Rep-Kosten, oder???
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 10:59
Hmm, wenn du das Auto an den Händler für 700 verkaufst stehen dir auch nur die 800 zu + Leihwagengebühren, Schmerzensgeld, sonstige Kosten die dir durch den unfall entstanden sind.
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 11:02
Will den Bock ja net an den Hänler verkaufen, will ja das Geld, Leihwagengebühr bekomm ich nicht, da ich das Auto nicht machen lass. Schmerzensgeld brauch ich net, bin froh das keinem was passiert ist. Verkaufen kann ich die Karre eh nicht, da noch ein 2ter Unfall war, wo der Gutachter noch kommt. Die haben was gegen mein Auto :-(
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 11:17 - Geaendert am: 28.04.2006 11:20
Was du hattest mit deinem schon demolierten Auto noch einen Unfall? Du scheinst ja ein Glückspilz zu sein. Jetzt weiß ich auf jeden Fall bei wem ich nie ins Auto steigen werde :-)
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 11:20
Die Delle in der Tür (dieses Gutachten) war der 2. Unfall (Dienstags), Mittwochs zuvor ist mir einer hintendrauf (Stoßstange verkratzt). Das sollte auch nochmal min. 1000 EUR geben. Wobei mir dieser Gutachter den Schaden an der Tür nicht anrechnen darf, da die Delle in der Tür zum Unfallzeitpunkt noch nihct war.

Ist doch so, oder irre ich mich da???
vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 12:00
Bei was für einer Versicherung bist du eigentlich?
Wie kann da keiner dran gehen?
Ruf doch nicht die Geschäftsstelle an sondern sofort in der Zentrale! Die können dir das alle sofort beantworten..
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 12:01
Des iss die Allianz.
Ist die Nummer der Allianz-Sachverständigung
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 12:21
Hab jem. erreicht.
Es wurde mir gesagt, dass die 1119,70 EUR nur bezahlt werden, wenn ich das Auto reparieren lass. Die Methode 800 EUR Scheck + 700 EUR durch Verkauf ist die günstigere Version und daher bekomm ich nur die 800 EUR
-> Günstigermethode !!! -> noch nie gehört!!!

Hab nen ehem. Kollegen der SPK angerufen (Versicherungsabteilung) der meinte sowas noch nie gehört zu haben. Frag jetzt ma bei meiner Vers. nach wie das gehandhabt wird. Wenn die mir von de Allianz "Kappes" erzählen, dann komm ich mim Rechtsanwalt, wenn die Kohle net kommt!
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 12:26
jaja,die Allianz ist so unverschämt...
aber wenn der Anwalt ankommt,dann geht das eigentlich alles ganz schnell...
Haste ne Verkehrs-Rechtschutz?

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>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 12:26
Des isses ja was ich net weiß.
Muss mol de Vadder froge...
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 12:35
auf wenn isses Auto zugelassen?

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>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 12:36 - Geaendert am: 28.04.2006 12:37
Du brauchst keine Rechtschutz (sorry:-)) wenn eindeutig klar ist, dass du nicht schuld bist. Die Anwaltskosten müssen auch von der Gegnerischen Versicherung getragen werden.
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 12:38
Auto iss uff Vadder zugeloss


Wie, keine Rechtsschutz?
Ich kann einfach klagen, wenn die net zahle wollen un die müssen des bezahle?
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