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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Soll an Haben
 
2fast4you
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.04.2006 19:11
Hi,

ich hab mal ne Frage, und zwar: Gibt es irgend eine Ausnahme, wo man auch HABEN an SOLL buchen kann/muß?

Bin mir eigendlich sicher, dass es keine Ausnahmemöglichkeiten gibt, nen Kumpel (BWL-Student) meinte jetzt aber das es doch Ausnahmefälle gibt, z.B. Steuererstattungen...

Weiß einer von euch Rat?
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.04.2006 20:06
nein es gibt keiner ausnahme und wenn würde mich das sehr wundern. selbst bei der steuererstattung nicht.
das geld muss ja irgendwo gebucht werden.
also wird z.b die kasse mehr => soll
und es muss auch nen gegenkonto geben und angenommen es gibt das konto steuererstattung, wäre dies ein ertragskonto und würde ich haben stehen.

kasse an steuererstattung
canopus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.04.2006 20:08
Man bucht immer Soll an Haben. Bei einer Steuerrückerstattung buchst du kto. xy (da wo das Finanzamt hin überwiesen hat) an periodenfremden Ertrag

Sollte dein Kollege aber eigentlich wissen, wenn er BWL studiert. In welchem Semester ist der denn??
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.04.2006 20:19
Ein einfacher Buchungssatz betrifft zwei Konten. Jedes muss mit dem gleichen Betrag bebucht werden. Ein Konto muss im Soll, eines im Haben angesprochen werden.
Die Reihenfolge ist beliebig.
Nur die Buchführungslehrer drängen darauf, dass zunächst auf der Sollseite und dann auf der Habenseite gebucht wird.

Allerdings ist das Format eines Buchungssatzes:
Per Soll-Konto an Haben-Konto
2fast4you
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.04.2006 22:30
Super, danke für die antworten...aber so kennt man das ja von bankazubi.de...

@canopus: so kenn ich das auch: Kasse an periodenfremde Erträge

@herrmann: klinkt logisch...ist es dann richtig, wenn ich behaupte, dass es sich an dem Format S an H um nat. oder internationale Usancen handelt?
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.04.2006 23:01
Den Buchführungslehrern ist es egal, ob zuerst im Soll oder zuerst im Haben gebucht wird.
Nur: Bei der Nennung des Buchungssatzes sagt man zuerst die Sollbuchung(en) und nach dem Wörtcchen "an" die Habenbuchung(en). Das hat sich so eingebürgert, weil es Verständigung in Kurzform bedeutet. Gäbe es diese Übereinkunft nicht, müsste man immer dazusagen und -schreiben, was im Soll und was im Haben zu buchen ist.
 

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