Schiffshypothek - An meine Kollegen im hohen Norden... |
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Verfasst am: 25.04.2006 13:56 |
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Hi,
ich wollte mal fragen, ob bei euch im Norden eigentlich tatsächlich noch Schiffshypotheken in der Praxis vorkommen. Bei uns dann doch eher net (Kölner Raum), aber wenn da in Flensburg z. b. einer mit ner schicken Yacht andackelt, naja. Ihr seid ja gefragt.
Gruß
MahoniDie Parallelen schneiden sich in der Unendlichkeit! |
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Verfasst am: 25.04.2006 14:24 |
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Moin, Moin,
meines Wissens sind Schiffshypotheken noch üblich. Vielleicht nicht gerade bei Jachten ;-) , aber bei Finanzierungen von Containerschiffen oder anderen großen Pötten auf jeden Fall. Das hört man zumindest aus unseren Shipping-Bereichen.Zuckerschnute |
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Verfasst am: 25.04.2006 14:24 |
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Ich glaube, dass ist eher so eine Sache, die im Firmenkundengeschäft interessant ist.
Bei uns gibt‘s dafür extra ein Center of Competence in Hamburg, wo Schiffsfinanzierungen gemacht werden.
Ich glaube aber - ich stelle es mir zumindest so vor -, dass die Bestellung der Hypothek auch nicht anders abläuft, als bei einer Immobilie. |
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Verfasst am: 25.04.2006 14:28 |
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@ceejay da haste ma recht. :-)
da ich ja ursprünglich ausm norden komm, kenn ich das thema auch bissel. is halt wirklich ähnlich wie bei ner immobilie, gibt ja auch risiken, das schiff könnte sinken is der schlimmste fall (ähnlich als wenn ein haus abbrennt aber da hat man immer noch das grundstück O_o). |
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Verfasst am: 25.04.2006 14:32 |
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@seesternchen: Dann meldet man die Hypothek wahrscheinlich auch bei der Versicherung an, damit im Schadensfalls an den Gläubiger gezahlt werden kann und so...
Cool cool.... Wenn wir irgendwann mal ne Schiffshypothek als Sicherheit reinnehmen sollten, dann weiß ich ja Bescheid :)) |
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Verfasst am: 25.04.2006 14:35 |
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Jo sicherlich kannste so ein Schiff auch versichern, was dann aber sicherlich teurer is, denn wat weg is, is weg :-D |
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Verfasst am: 25.04.2006 14:44 |
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Na, ich denke mal, dass man das auch irgendwie versichern muss, oder? Bei ner Immobilie wird der Kreditnehmer ja auch verpflichtet zumindest gegen Feuer zu versichern...
Ich glaube, ich werde erstmal in unserem tollen Leitfaden bezgl. Schiffhypotheken nachlesen, den wir hier haben... *ggg* |
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Verfasst am: 25.04.2006 14:48 |
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Klar muss man das versichern, verstehst mich falsch :-) |
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Verfasst am: 25.04.2006 14:54 |
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ich les da bestimmt nich nach, aber versichern ist glaub scho erforderlich! |
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Verfasst am: 25.04.2006 14:57 |
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Ja is es doch auch verdammt ;-) |
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Verfasst am: 25.04.2006 15:09 |
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will ich doch meinen |
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Verfasst am: 25.04.2006 15:16 |
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hast richtig gemeint :D |
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Verfasst am: 25.04.2006 18:09 |
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Die Schiffshypothek kommt nicht nur vor, sie spielt eine wesentliche Rolle bei jeder großen Schiffsfinanzierung, soll heißen bei gewerbsmäßig genutzten Schiffen.
Nach dem neuen Pfandbriefgesetz dürfen Schiffshypotheken von grundsätzlich allen KIs vergeben werden und über Schiffspfandbriefe refinanziert werden.
Das das Schiff untergeht ist wirtschaftlich gesehn ürbigens das geringste Risiko, denn die Versicherung ist zwar Pflicht, aber kallkullierbar.
Viel schlimmer ist es für die Eigner (mit unter sind das ja auch Privatkunden), wenn das Schiff lange ohne Beschäftigung nur im Hafen liegt.
Besonders im Rahmen von Schiffsfonds ist das Schiffshypothekengeschäft auch in Deutschland sehr attraktiv, wenn auch der Vertrieb der Schiffsbeteiligungen noch lukrativer ist.
MfG |
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Verfasst am: 28.04.2006 14:49 |
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Frage Wieso macht man/n nicht so etwas wie eine Sicherungsübereignung?? |
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Verfasst am: 28.04.2006 16:37 |
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Man kann nur bewegliche Sachen sicherungsübereignen. |
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Verfasst am: 28.04.2006 17:21 |
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Aber na klar kommen die bei uns noch vor, die "dicken Dampfer" müssen ja irgendwie abgesichert werden, und das dann halt über das Schiffsgrundbuch.
Die "dicken Yachten" werden nicht mit Schiffshypotheken belastet, diese werden sicherungsübereignet. Häufig kommen auch Kunden, die eine entsprechende Yacht kreditfinanzieren und gewerblich verchartern. Dieses bringt steuerliche Vorteile (Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit). in solchen Fällen werden neben der SÜ auch häufig die daraus resultierenden Mieterträge abgetreten.
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 28.04.2006 17:36 - Geaendert am: 28.04.2006 17:46 |
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Immobilien können nicht sicherungsübereignet werden.
Schiffe werden wie Immoblien behandelt, deshalb können sie auch nicht sicherungsweise übereignet werden!
Als Landratte behaupte ich Folgendes:
Würden die Schiffe sicherungsweise übereignet, müsste eine Umschreibung im Schiffsregister erfolgen. |
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Verfasst am: 29.04.2006 16:38 |
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Das muss auch so sein Herrmann.
(sagt Dir ein Küstenjung ;) )
Denn auch das Schiffsregister ist ein öffentliches Register, in dem der Eigentümer eingetragen ist.
Wenn man Sicherungsübereignen wollte, so müsste man das Eigentum übertragen, in dem der Eigentümer im Schiffsregister geändert wird.
Auch die Schiffshypotheken und die Schiffspfandbriefe existieren ja nur, weil es ein solches Register gibt. |
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Verfasst am: 29.04.2006 18:18 |
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Damit kann man sowohl Immobilien als auch Schiffe nicht sicherungsweise übereignen. Sie müssen verpfändet werden. |
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Verfasst am: 03.05.2006 10:52 |
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Für PKW‘s gibts kein öffentliches Register trotzdem muss man sie anmelden und die Zulassungsstelle weiß wem das Auto gehört. Schiffe sind doch auch mobilien oder kann man/n sie nicht bewegen? Also aus logischer Sicht gesehen müsse man Schiffe auch Sicherungsübereignen können! Oder?
P.S. Rechtschreibfehler darf man/n behalten! |
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