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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

gesetzliche Grundlage für Überweisungswiderruf?
 
poback
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.04.2006 13:40 - Geaendert am: 15.04.2006 13:41
Hallo, gibt es eine gestzliche Grundlage, auf die sich ein Kunde beziehen kann, um von seiner Bank eine UE-Widerruf verlangen zu können. Zum Beispiel bei einer UE, die vor ner Woche gebucht worden ist.

Mich hat mal ein Kunde zusammen geschissen und auf eine EU-Richlinie hingewiesen, wonach er ein 2-Wöchiges Widerrufsrecht hat. Ist mir allerdings unbekannt....

Kann mir da jemand weiterhelfen...
Harder1907
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.04.2006 14:18
Ich würd mal im Überweisungsgesetz bzw. der EU-Überweisungsrichtilinie nachsehen. Alledings kenne ich nur kann ich mich an 2 Wochen nicht erinnern...
Simi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.04.2006 14:24
Also ich weis nicht obs so ein extra gesetz dafür gibt, aber bei uns ist sowas in den AGB s geregelt. und ne Überweisung kann man nur so lange widerrufen, solange der Geldbetrag noch nicht beim Empfänger am Konto ist. Das heißt maximal ein Tag, wenn der Kunde glück hat!
Harder1907
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.04.2006 23:28
Gib die Suchbegriffe mal in Google oder so ein
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.04.2006 01:03
Moin,

also, habe den Grill net hier, und mich mit dem Thema lange net mehr beschäftigen müssen ( weil kein Kundenkontakt ).
Soweit ich aber weiß, kann man die Überweisung nur zurückrufen, solange sie dem Begünstigten noch nicht auf seinem ( Online-) Konto ( -auszug ) gutgeschrieben wurde.
Also nur, solange die Überweisung noch "auf dem Weg ist".

Diese Frist von zwei Wochen ist auf jeden Fall falsch, das ist 100% was anderes, was der verwechselt hat.

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PepeN
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.04.2006 11:27 - Geaendert am: 17.04.2006 11:29
Solange sie nicht endgültig bei der Bank gutgeschrieben ist. Das mit dem Kundenkonto hatte ich auch gedacht, aber es ist wohl so, dass die Chance rum ist, sobald das Geld beim Kreditinstitut des Empfängers definitiv zur Verfügung steht - und die müssen es ja gemäß Girovertrag sofort gutschreiben.

Ein 2-wöchiges Widerrufsrecht kann er daher nicht haben, da eine EU-Standardüberweisung innerhalb von 5 Bankarbeitstagen vollständig ausgeführt sein muss.

Oh hab mich verlesen, du hast ja nicht eine EU-Überweisung angesprochen. Aber bei inländischen sind die gesetzlichen Fristen ja noch enger:

- inländiches KI 3 Tage
- gleiches KI 2 Tage
- selbe Geschäftsstelle - sofort - der 1. Tag eben.
 

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