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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Negoziierungsakkreditiv?
 
Blondi85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.04.2006 15:45
Hallo zusammen,

kann mir das mal jemand verständlich erklären?
Danke schonmal!

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2006 15:53
http://www.ubs.com/1/g/ubs_ch/bb_ch/finance/trade_exportfinance/akkreditiv/arten/negoziierungsakkreditiv.html

Vielleicht hilft dir der Link
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2006 16:13
Unter einem Negoziierungsakkreditiv erhält der Exporteur bei Präsentation konformer Dokumente und allenfalls einer Tratte eine Gutschrift durch die zur Negoziierung ermächtigte Bank. Die negoziierende Bank hat das Recht, bei Nichteingang der Deckung auf den Exporteur Regress zu nehmen, es sei denn, sie habe das Akkreditiv bestätigt.

Diese Akkreditivart kommt vor allem in Asien vor.

Es ist benutzbar durch Negoziierung/available by negotiation. Negoziierung bedeutet die Wertstellung gegen Tratten und/oder konforme Dokumente durch die dafür ermächtigte Bank. Somit ist diese Bank (des Exporteurs) ermächtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese Wechsel (Sicht- oder Nachsichtwechsel) oder Dokumente zu negoziieren, das heisst vom Exporteur anzukaufen.

Samstagsarbeit rockt !!!

Blondi85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.04.2006 16:34
Vielen Dank! Hat mir echt weitergeholfen!
Aber was für einen Sinn hätte dann ein bestätigtes Negoziierungsakkreditiv?
Sero
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.04.2006 16:35
Guck mal ob ich´s verstanden hab: bestätigt heißt Pflicht zum Ankauf ???!!!
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.04.2006 09:37
Richitg, beim bestätigten verpflichtet sich die bank zur wertstellung gegen die tratte oder konforme dokumente

Samstagsarbeit rockt !!!

 

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