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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Kann Riester vererbt werden?
 
arnie
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.03.2006 21:20 - Geaendert am: 22.03.2006 21:22
Hi!
Ich hab mal eine Frage zu der Riester-Rente! Kann sie gegebenfalls doch vererbt werden auch wenn sie dann nicht die Zertifizierungs-Kriterien erfüllt.

Ich meine kann ich in meinen Testament festlegen das die Riester-Rente nach meinen Tod an eines meiner Kindern gezahlt wird? Also natürlich ohne die Zulage, aber das mein eingezahltes Kapital nicht verloren ist.

Weiß da evtl. wer bescheid, habe das heute von einen unserer Versicherungsvertreter erfahren...

Hab ihn gesagt das das bestimmt nicht so der Fall ist, aber er hat sich dann durch ein Telefonat abgesichert...und hat Recht bekommen...

also what jetzt?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.03.2006 21:24 - Geaendert am: 22.03.2006 21:27
Nur zum Nachdenken:

Aus welchen Vermögen sollen die Renten für 85 bis 100jährige gezahlt werden, wenn die nichtverbrauchten Gelder der Personen, die vorher sterben, an die Erben ausbezahlt werden?

Stirbt der Inhaber eines Riestervertrags vor Rentenbeginn, kann der Ehegatte den geförderten Vertrag für seine eigene Altersvorsorge übernehmen. Die Förderung geht dann nicht verloren. Wird der Vertrag an die Kinder ausbezahlt, ist das eine vorzeitige Kündigung. Die Förderung muss zurückgezahlt und die Kapitalerträge müssen versteuert werden.
arnie
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.03.2006 21:27 - Geaendert am: 22.03.2006 21:30
tja so schlau war ich ja auch!!! Es geht ja darum, dass ich gesagt hab Riester ist nicht vererbbar, höchstens übertragbar auf einen Vertrag der Frau.

Aber er hat mir das zu 100% zugesichert! Ich kanns ja sagen er hat dann in Wiesbaden(R-V) angerufen und die haben das dann auch bestätigt!

Tja was soll man dann sagen?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.03.2006 21:32
Ich würde genau nachfragen. Vielleicht muss zusätzlich ein anderer Vertrag angespart werden? Daraus erhalten die Erben Leistungen.
arnie
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.03.2006 21:35
werd mich nochml schlau machen, glaub aber nicht das ich was anderes rausbringe!

trotzdem mal Danke
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.03.2006 21:37
Folgenden Text habe ich bei R+V gefunden:
"Finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen bei Tod nach Rentenbeginn bietet die Garantiezeit. Die Rente wird dann bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit an Ihre Hinterbliebenen weitergezahlt."
arnie
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.03.2006 21:39
hab auch noch was gefunden


http://www.abendblatt.de/daten/2006/03/04/539917.html
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.03.2006 21:41 - Geaendert am: 22.03.2006 21:46
Es gibt Verträge einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit. Die Rente wird nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vertraglich vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt

Das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz ( AltZertG) macht sehr enge Vorgaben:

Mögliche Kapitalzahlungen an Hinterbliebene bei Tod des Kunden führen stets zur Rückzahlung der Förderung (d. h. Zulage und ggf. die Zulage übersteigender Vorteil aus dem Sonderausgabenabzug). Daher ist auch eine Kapitalabfindung einer garantierten Rente aus der Mindestlaufzeit förderschädlich. Das gleiche gilt bei Fortzahlung der Rente aus der Mindestlaufzeit an Hinterbliebene, da es sich hier um eine Zeitrente handelt.

Quelle:
http://www.yanyoo.de/riester-rente/todesfall.htm
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2010 11:44
Der Hinterbliebenenschutz hat jedoch den Preis, dass die spätere Rente wesentlich niedriger ausfallen wird.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.10.2010 19:17
Die Riester-Rente ist eine so genannte egoistische Versicherung, weil sie für einem selbst abgeschlossen wird und nicht für die Hinterbliebenen.
 

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