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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Forward-Darlehen
 
Odin06
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.03.2006 08:59
Ich wollte eigentlich nur mal fragen, ob mir jemand dieses forward-Darlehen nochmal erklären kann. Ich habe das in der Schule nicht verstanden.

Danke schon mal im Voraus

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Wenn du weißt, dass du nichts weißt, dann weißt du schon sehr viel.

Thomas84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.03.2006 09:03
Deine Baufi läuft zB in 24 Monaten aus, da aber die Zinsen im Moment niedrig sind, schließt du ein Forward Darlehen ab. Damit sicherst du dir die Zinsen + einen kleinen Aufschlag von heute. Bei uns übrigens maximal 36 Monate vorher.
sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.03.2006 09:05
Bei uns maximal 24 Monate vorher. Zudem ist die Laufzeit sofort gültig, d. h. z. B. das Darlehen ist für 10 Jahre fest und wird es in 2 Jahren valutiert: dann läuft es ab da nur noch 8 Jahre.
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.03.2006 10:16
Bei uns gibt es zwei Möglichkeiten des Forward-Darlehens:

1.)
Die Verlängerungen eines bestehenden Festzinses, sofern es nicht weiter als 24 Jahre in der Zukunft liegt.
Allerdings beginnt die neuen Festzinsvereinbarung auch erst dann. ( Bsp.: Festzins bis 30.04.2007 --> neuer Vertrag gilt ab dem 01.05.2007 )

2.)
Ein neues Darlehen wird als Forwward aufgenommen.
z.B. um eine auslaufendes Darlehen bei einer anderen Bank abzulösen.

Ich beiden Fällen ist der Kunde jedoch zur Abnahme verpflichtet.

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Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
2006 - Berlin.
2007 - Europa.
Was kommt 2008?


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sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.03.2006 10:30
@MW: Du meinst Monate oder? Nicht 24 Jahre...
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.03.2006 11:23
"das Darlehen ist für 10 Jahre fest und wird es in 2 Jahren valutiert: dann läuft es ab da nur noch 8 Jahre."

Also entweder ist das falsch oder nur unglücklich ausgedrückt.

Bei einem Forward-Darlehen sichert man sich den derzeit günstigen Zins für einen bestimmten Zeitpunkt (i.d.R. max 36 Monate im Voraus), da man mit steigenden Zinsen rechnet.
Die Zinsfestschreibung beginnt auch erst ab Auszahlung des Darlehens zu laufen. (das ist nämlich ein entscheidender Unterschied zur Verlägerung der bereitstellungszinsfreien Zeit). Beispiel: Eine 10-Jahres-Kondition ab 2007 läuft auch bis 2017.
Für die Sicherung des Zinses zahlt der Kunde in aller Regel einen Forward-Aufschlag. Von daher ist der Zins nicht ganz so günstig, wie wenn er das Darlehen gleich in anspruch nehmen würde, oder Bereitstellungszinsen zahlt.
sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.03.2006 11:37
Für Forward-Darlehen gilt eine Zinsbindung von maximal 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der Vereinbarung (Beispiel: Vereinbarung im April 2005 - Zinsbindung bis maximal 30.03.2015).
So stehts bei uns in der Arbeitsanweisungen und ich hab schon öfter Forward-Darlehen abgeschlossen.
Woher beziehst Du Dein Wissen, daß das, was ich sage, falsch ist???

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.03.2006 11:46
Vielleicht ist das ganze institutsabhängig?

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L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
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sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.03.2006 12:03
Bestimmt. Aber falsch ist es ganz sicher nicht.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.03.2006 12:06
Der Kreditnehmer vereinbart mit dem Kreditgeber im Voraus die Zinssätze, die dann wieder eine Zeit lang fest sind.

Je länger der Beginn des neuen Kredits in der Zukunft liegt, desto höher ist der Aufschlag auf den heutigen Zinssatz.
Odin06
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.03.2006 12:22
Ich danke euch, aber ihr müsst euch doch nicht wegen so nem Scheißkram gleich streiten.

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Wenn du weißt, dass du nichts weißt, dann weißt du schon sehr viel.

Johnny
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.03.2006 15:18
Sparkassenmausi hat wie immer recht :-)
Rumba
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.03.2006 15:38
Bei einer Darlehensprolongation mittels Forward ist es problematisch, wenn Vorlaufzeit + anschließende Zinsbindung größer als 10 Jahre sind.

Gründe:
- Kündigungsrecht des Kunden gem. BGB, wenn 10 Jahre Zinsbindung abgelaufen sind
- Refinanzierung der meisten Banken erfolgt meist für höchstens 10 Jahre

Deshalb bieten viele KIs Forwards maximal für Vorlaufzeit + neue Zinsbindung = 10 Jahre an. Kann aber jedes KI nach Gutdünken selbst entscheiden.
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.03.2006 16:20
Kein Mensch streitet hier.
Habe eben mal gegoogelt. Laut:

http://www.fmw-finanzierungen.de/fmw-finanzierungen/Produnkte/Baufinanzierung/Forward-Darlehen/forward-darlehen.html

ist es mitunter so, dass die ZiBi auch schon bei Abschluss des Forward-Darlehens beginnt. Also wohl Institutsabhängig.
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.03.2006 01:51
@ Spkmaus:

Jupp, Fehler von mir, logischerweise 24 Monate.
Danke für den Hinweis

Aber bei uns ist das auch anders als bei euch, da die neue Vereinbarung wirklich erst ab dem Zeitpunkt nach der aktuellen gilt.
Kann also wirklich von Bankengruppe zu Bankengruppe, und dann dort noch mal von Institut zu Institut, unterscheidlich sein.

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