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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Frage ? - Die mit der Lohnsteuerkarte
 
Daywalka
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2002 15:29
Was war da denn richtig?

Zum einen dass der Arbeitgeber den Jahresbruttobetrag einträgt
und noch?

Ich habe angekreuzt, dass man die Steuerklasse innerhalb eines Jahres auf der Karte ändern kann.
Aber eigentlich ist das ja auch nicht ganz richtig, denn mann kann zwar innerhalb eines Jahres seine Steuerklasse ändern, aber dann erhält man doch eine neue Karte.
Samy
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.11.2002 15:31
Ich habe noch das die Lohnsteuerkarte vom Finanzamt ausgestellt wird!
Daywalka
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2002 15:35
Auch wenn es Dir nicht gefällt...

Das die Lohnsteuerkarte vom Finanzamt ausgehändigt wird ist leider falsch.

Die Lohnsteuerkarte wird vom Einwohnermeldeamt (Hamburg) oder von der Gemeindeverwaltung ausgegeben.
myName
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2002 16:19
Stimmt! ich hab auch FA, aber du hast recht!
welche war denn noch richtig? Bruttogehalt und ?

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2002 16:24
Hi!

Ich glaube, daß zum einen der Punkt mit dem Brutto-Gehalt und zum anderen der mit der Änderung der Steuerklasse innerhalb eines Jahres richtig ist.
rotbusch
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2002 17:01
Also, ich persönlich denke ja, dass die Sache mit dem
Freibetrag, den der Arbeitgeber eintragen kann, richtig war, und die Antwort mit dem Bruttojahreseinkommen.

Rang: IPO

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Verfasst am: 27.11.2002 18:05
Also cih hab auch falscher weise die tmi FA genommen (eigentlich logisch) gr
und meine zweite war die mit dem freibetrag.. fraglich nur: trägtd er arbeitgeber sie ein?

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2002 18:22
hallo meine lieben!

auch ich werd dann die antwort mit dem fa falsch haben...
desweiteren habe ich dann noch die sache mit dem bruttogehalt angekreuzt. ist das denn richtig???
Ruhrgebietsmaus
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.11.2002 18:34
Ja, an mich bitte-bitte auch gleich, wenn jemand so lieb ist und das macht. WIr mussten auch alles abgeben.

Zu der Frage noch: also wenn da gestanden hätte, dass man die Steuerklassen beliebig oft auf der Karte ändern lassen kann, dann hätte ich es ja auch angekreutz, aber von der Steuerkarte war in der ANtwort ja nix erwähnt. Da hieß es nur, dass es möglich ist, die Einteilung zu ändern. Deshalb habe ich ich das mit dem Finanzamt genommen. Mist !
silverblade
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2002 20:41 - Geaendert am: 27.11.2002 20:45
soweit ich mitbekommen hab sind folgende Lösungen richtig:

1. Die Lohnsteuerkarte enthält den persönlichen Steuersatz des Arbeitnehmers
4. Auf der Lohnsteuerkarte bescheinigt der Arbeitgeber das Jahres-Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers
6. Im Laufe des Kalenderjahres kann der Arbeitnehmer die Lohnsteuerklasse änder lassen.

Mal wieder --> obwohl nur 2 Lösungen lt. IHK richtig wären werden sie sich auf diese 3 einigen.

:)

P.S.: das sollte soweit richtig sein
Ruhrgebietsmaus
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.11.2002 20:58
Hey SIlverblade, bist du dir da sicher, dass die erste Lösung richtig ist, denn auf einer Lohnsteuerkarte ich habe ich den Steuersatz noch nicht gesehen.
Naja, hab mir auch noch keine so richtig angeguckt. ;-)

Durchgefallen bin ich schonmal nicht und überlebt haben wir es alle auch, oder ?
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2002 22:01 - Geaendert am: 27.11.2002 22:08
Die Lösung mit dem persönlichen Steuersatz ist definitv FALSCH. Der persönliche Steuersatz kann nicht in der LSt-Karte stehen. Die durch den Arbeitgeber abzuführende Lohnsteuer wird bei Erstellung der Gehaltsabrechnung der amtlichen Lohnsteuertabelle entnommen. Der persönliche Steuersatz ist eine rein rechnerische Größe, die nicht einmal im Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt ausgewiesen wird.

Zur Steuerklassenänderung: "Wechsel der Steuerklassenkombination bei Ehegatten ... Diese Steuerklasseneintragung können Sie vor dem 1. Januar 2003 von der Gemeinde, die die Lohnsteuerkarten ausgestellt hat, ändern lassen. Einen Steuerklassenwechsel im Laufe des Jahres 2003 können Sie bei der Gemeinde einmal, und zwar spätestens bis zum 30. November 2003 beantragen. ..." Quelle: Lohnsteuer 2003 - Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler (Die Broschüre wird immer mit der Lohnsteuerkarte verschickt.)

Die Antworten zur Steuerklassenänderung und zum Jahresbruttoeinkommen sind also richtig.
Carola586
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.11.2002 23:52
Sehr interessant Eure Lösungsvorschläge. Aber warum heißt es denn jetzt aktuell in Funk und Fernsehen: "Lassen sie sich bis zum 30.11. ihre Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen" ???

Laut WiSo-Magazin (ZDF) folgendes:

Steuern: Freibeträge eintragen lassen

WISO-Tacker: Bis zum 30. November 2002 können Steuerzahler noch den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ausgefüllt beim Finanzamt einreichen und sich Freibeträge für 2002 sichern.
Die Anträge gibt es bei den Finanzämtern. Dort liegen auch bereits die Anträge für das nächste Steuerjahr 2003 aus. Durch die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Lohn einbehalten muss. Der Antrag auf Eintragung eines Freibetrags kann wegen erhöhter Werbungskosten, erhöhter Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen gestellt werden.

Und nu ????????

Hab nämlich die mit den Freibeträgen und das mit der Steuerklassenänderung.
schlaufrau
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.11.2002 12:28
Richtig sind die Antworten:
Auf der Lohnsteuerkarte bescheinigt der Arbeitgeber das Jahres-Bruttoeinkommen der Arbeitnehmers
und
Im Laufe des Kalenderjahres kann der Arbeitnehmer die Lohnsteuerklasse ändern lassen.

Bei den Freibeträgen liegt der Fehler bei "Der Arbeitgeber" darf auf der Lohnsteuerkarte Freibeträge eintragen. Das darf natürlich nur das Finanzamt.
Persönlicher Steuersatz ist natürlich Quatsch.
Gemeinde stellt die Lohnsteuerkarte aus, nicht FA.
Sparzulage steht auch nicht drauf.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.03.2009 16:33
Angemerkt:
Dieses Jahr kann man sich von der Lohnsteuerkarte in Papierform verabschieden, d.h. es wird im Herbst das letzte Mal für das Jahr 2010 eine zugestellt, ab 2011 ist dies dann vorbei.
Das Jahressteuergesetz 2008 regelt, dass dann alle Daten ausschließlich auf elektronischem Weg übermittelt werden und somit weniger Arbeit für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Gemeinden.

Die Arbeitnehmer teilen dem Arbeitgeber ihre steuerliche Identifikationsnummer und ihr Geburtsdatum mit, der Arbeitgeber ruft dann die für die Lohnsteuer relevanten Daten beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn elektronisch ab.
Mira91
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.03.2009 10:35
Mal davon abgesehn dass ich was gegen diese Steuernummern hab ist das ein sinnvoller, zeitsparender Weg. Gutes Stichwort. Ich müsste mal diesen Brief suchen wo diese dämliche Nummer drauf steht.
 

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