Im Außenverhätlnis darf der Prokurist fast alles, was auch der Geschäftsführer darf, aber ein Blick ins Handelsregister gibt Gewissheit, ob alleine oder mit wem. Nicht erlaubt sind unter anderem die Unterzeichnung des Jahresabschlusses, Veräußerungen und Belastungen von Grunstücken und andere grundlegende Geschäfte.
Im Innenverhältnis können Einschränkungen vereinbart werden, die Dritte nicht gegen sich geltend machen müssen, bei Fehlverhalten des Prokuristen muss ein Ausgleich intern geregelt werden, die daraus entstandene Schuld/ Verpflichtung muss jedoch erüllt werden._________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |