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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Baufinanzierung: Ertragswertobjekt/Sachwertobjekt/Verkehrsw.
 

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.02.2006 11:01
Hallo Leute!
Heute brauch ich wirklich mal euer Wissen!
Hab so tolle Aufgaben zu meistern und vll könnt ihr mir weiterhelfen! Danke schon mal im voraus!

Aufgabe 1:
Erklären Sie die Begriffe Ertragswertobjekt und Sachwertobjekt. Gehen Sie dabei auf die Unterschiede ein und geben Sie jeweils 2 Beispiele für typische Ertrags- und Sachwertobjekte an!


Aufgabe 2:

Erklären Sie kurz den Begriff Verkehrswert und dessen Bedeutung bei der Ermittlung des Beleihungswertes!
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2006 11:25 - Geaendert am: 15.02.2006 11:27
Der Verkehrswert ist der stichtagsbezogene (im Gegensatz zum Beleihungswert = Wert ist über einen längeren Zeitraum am Markt erzielbar) Marktpreis einer Immobilie.
Er hat bei der Beleihungswertermittlung lediglich eine Kontrollfunktion, bietet aber keine Bemessungsgrundlage. (BLW darf nicht größer sein als Verkehrswert).

Ein typisches Ertragswertobjekt ist beispielsweise ein vermietetes Mehrfamilienhaus. Also ein Objekt aus dem ein Ertrag erwirtschaftet werden soll.
Ein typisches Sachwertobjekt ist beispielsweise die eigengenutzte Eigentumswohnung.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2006 17:43
Der Verkehrswert ist der ortsübliche Preis.
Der Beleihungswert darf den Verkehrswert nicht übersteigen.

Nach dem Sachwert werden beliehen:
- selbstbewohntes Einfamilienhaus
- selbstbewohntes Eigentumswohnung

Nach dem Ertragswert werden beliehen:
- Mehrfamilienhäuser
- gewerbliche Objekte
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2006 18:05
Der BLW ergibt sich bei gewerblichen Objekten aus dem Ertragswert, bei privaten Objekten aus dem Sachwert (auch "Bau-Bodenwert" genannt).

Steht bei der privaten Immobilie im Bedarfsfall der Verkauf voran so unterstellt man bei einer Zwangversteigerung gewerblicher Immobilien eher die Verpachtung. Hierbei werden die Jahresmietreinerträge (d.h. Pacht abzgl. Kostenpauschale und gewerbl. Abschlag) mit einem Barwert multipliziert.

Manche Banken nutzen auch bei privaten ETW`en das Ertragswertverfahren zur Festsetzung des BLW.

Nach Faustformel liegt der BLW ca. bei 80% des VKW.

Schönen Gruß
 

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