|
|
Bereich Kontoführung |
Moderator: TobiasH |
|
|
Anwachsung im Erbfall |
|
|
Verfasst am: 07.02.2006 10:44 |
|
|
Hi zusammen!
Ich habe gerade ein Testamentseröffnungsprotokoll vor mir liegen, und mir zum ersten mal in meinem Leben die Mühe gemacht, es ganz durchzulesen. Jetzt bin ich über folgendes gestoßen:
Ich setze zu meinen Erben ein
XXX
XXX
Ersatzerben sind deren Abkömmlinge entsprechend der gesetzlichen Erbfolgeordnung. Sind Abkömmlinge nicht vorhanden, tritt Anwachsung ein.
Was ist denn bitte Anwachsung. Soll das heißen das Staatsvermögen tut dann anwachsen???
Greetz
Bommes |
|
|
|
Verfasst am: 07.02.2006 10:47 - Geaendert am: 07.02.2006 10:47 |
|
|
Als Anwachsung bezeichnet man
den Erwerb eines Teils der Erbmasse oder eines Vermächtnisgegenstandes durch einen Miterben oder Mitvermächtnisnehmer, der eintritt, weil einer der anderen Miterben oder Mitvermächtnisnehmer den ihm an sich zugedachten Anteil nicht erwerben konnte (§ 2044, § 2158 BGB)... In Deinem Fall konnte der zugedachte Anteil nicht erworben werden, da keine Abkömmlinge vorhanden sind.
siehe auch:
Artikel Anwachsung. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 15. Januar 2006, 12:06 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Anwachsung&oldid=12631888 (Abgerufen: 7. Februar 2006, 09:42 UTC) |
|
|
|
|
|
| |