Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 29
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Thema Geldwäsche..
 
Julie2406
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.01.2006 16:16
Hi ihr,
und zwar brauch ich ja als Bank zur Kontoeröffnung bestimmte Infos vom Kunden...die haben wir uns im Hefter notiert..zb Personalausweis,Schufa,etc...
im Hefter steht bei mir da auch irgendwie Geldwäsche-Regelung..den wirtschaftlich Berechtigten herausfinden..Konto auf eigene Rechnung...

aber was bedeutet denn jetzt Geldwäsche genau?Und was hat es mit der Kontoeröffnung zu tun??
Könnt ihr mir helfen?
Thomas84
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.01.2006 16:19
Na Geldwäsche regelt die Identifizierung des Kunden. Damit man nachvollziehen kann für wen welche Gelder geflossen sind. Außerdem musst du bei aufälligen Geldflüssen euren GWG Beauftragten informieren.
Julie2406
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.01.2006 16:24
also ich schau sozusagen nach,wozu der kunde sein geld so verwendet hat?UND dazu befrag ich die schufa?die kann mir darüber auskunft geben,oder?
Jacki86
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.01.2006 16:26
Geldwäsche ist, wenn jmd Geld aus kriminellen Machenschaften etc. bei euch in der Bank unterbringen will. Ab 15.000,00 EUR Bareinzahlung musst du einen Geldwäschebogen ausfüllen und diesen zu eurem Geldwäschebeauftragten schicken. Der prüft dann, ob das alles mit rechten Dingen zuging. Auf diesem Geldwäschebogen musst du auch vermerken, ob das Geld vom Einzahlenden selber ist, oder ob er es auf fremde Rechnung einzahlt. Das musst du auch schon bei der Kontoeröffnung angeben, damit man nachvollziehen kann, woher das Geld kommt. Ich hoffe, das hat dir etwas geholfen. =)
Stage
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.01.2006 16:26
ist so nicht richtig....
die schufa gibt dir "nur" auskunft, ob der vertragspartner seine verträge einhält (grob gesagt)
Julie2406
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.01.2006 17:20
Der Kunde zahlt ja vorraussichtlich bei der Kontoeröffnung ein..und dieses Geld muß ich überprüfen lassen hinsichtlich Kriminalität,...ganz grob zusammengefasst,oder?
Stage
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.01.2006 17:28
also so dramtisch ist das ganze ja nicht......

identifizierungspflichtig ist es nur, wenn einzahlungen ab 15.000 euro getätigt werden bzw. ab 2.500 euro bei einzahlungen z.Gunsten Dritter (und edelmetalle usw.)

grundsätzlich verpflichtet sich der kunde bei der kontoeröffnung, dass nur gelder auf das konto eingehen, die wirtschaftlich ihm zustehen.....
Thomas84
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.01.2006 21:25
Und die Schufa hat garnix mit GWG zu tun.
Außerdem muss eine Einzahlung nicht zur Meldung an den GWG Beauftragten (zumindest nicht verpflichtend). Verpflichtend wirds nur, wenn etwas verdächtig ist...
...z.B. Schmutziges Geld (Aus "Verbrechen", z.B: Drogenhandel) in den legalen Geldkreislauf zu bringen. Das kann in einem Betrag oder im s.g. Smurfing (mehrere kleinere Geldbeträge) passieren. Die Unterstüzung terroristischer Vereinigungen fällt auch darunter soweit ich weiß?!
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse