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Bereich Buchtipps - Unterricht - Lernen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Buchtipps - Unterricht - Lernen

Arbeitslos...
 
Basti
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.01.2006 10:35
Hallo Leute,

wurde nach der Prüfung nicht übernommen und möchte nun gern Arbeitslosengeld bekommen. Was für einen Anspruch habe ich?Hartz4 (Arbeitslosengeld2) oder etwas anderes?
Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich dort hingehe?

Vielen Dank für Eure Mithilfe...
witch1
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.01.2006 10:40
also ich weiß das wenn man ausgelernt hat nur ansrpuch auf hartz4 hat. da man um Arbeitslosengeld zu bekommen mind. 2 jahre gearbeitet haben muss und eine ausbildung nicht dazu zählt.

Genieß dein Leben solange du kannst!!

kleinepilotin
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.01.2006 10:41
Normalerweise hättest du dich shcon vor dem Ende deiner Ausbildung beim Arbeitsamt melden müssen - oder wusstest du vorher nicht, dass du nicht übernommen wirst???
Du hast dann glaub ich erstmal Anspruch auf ganz normaler Arbeitslosengeld... - bin mir aber nicht sicher, weil das ja schon ein kompliziertes Thema ist!
kleinepilotin
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.01.2006 10:52
ohh, dann lag ich etwas daneben :-)

aber auf den seiten der arbeitsagentur steht, welche voraussetzungen man für welche geldleistung erfüllen muss - kannst du ja mal nachlesen!

sonst einfach mal anrufen...
Aviator
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.01.2006 11:01
@witch
das ist falsch! Die Ausbildung zählt dazu! Man bekommt ungefähr 60 % des Azubi Nettogehalts das waren bei mir ca. 419 Euro, die ich von Arbeistsamt bekommen habe. Desweiteren muss man sich 3 Monate bevor man arbeitslos wird beim Amt melden, sonst bekommt man das Geld erst später (wie später weis ich nicht). Eigentlich hätte dein Ausbildungsleiter dich drauf aufmerksam machen müssen, wenn er dir sagt, dass du nicht übernommen wirst. Sowas muss er wissen.
Bei mir hat sich das immer wieder rausgezögert, bis der AZP in der Personalabteilung Druck gemacht hat. Es war bei mir ganz schön knapp, habe aber das Geld gleich von Anfang an bekommen.
Aviator
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.01.2006 11:04
Achso ich glaube ich habe damals nur die letzten Gehaltsabrechnungen mitgenommen. Du bekommst dann vom Amt noch so einen Wisch für den AG den du in der Personalabteilung ausfüllen lassen musst.
kleinepilotin
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.01.2006 11:05
genauso, wie Aviator das beschreiben hat, hatte ich das nämlich auch in erinnerung. deshlab wäre es mal interessant zu wissen, seit wann du das weißt???
witch1
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.01.2006 11:07
also ich bin nicht arbeitslos aber meine mom war beim amt und hat sich da informiert für den fall der fälle. und das was ich geschrieben hab ist deren aussage dazu.

Genieß dein Leben solange du kannst!!

Aviator
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.01.2006 11:12
@witch
die arbeiten wohl alle irgendwie anders. Ist halt ne Behörde.

@Basti
Es ist ja normalerweise so, dass man am Tag nach der Prüfung zuHause bleiben kann, wenn man nicht übernommen wird. Also bist du jetzt arbeitslos. Dann wirst du dein Geld wohl erst in 3 Monaten oder so bekommen.....geh mal zu deinem Ausbildungsleiter und scheiss den zusammen.
witch1
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.01.2006 11:15
ist halt typisch behörde, jeder sagt was anderes bzw. tut was anderes. ich würd ja schon fast sagen das das auch wieder ländersache ist wie die des regeln.

Genieß dein Leben solange du kannst!!

DZBroker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.01.2006 11:16
Die Arbeitsämter sehen das mit den 3 Monaten bei Azubis nicht so eng. Jedenfalls hat kein Azubi den ich kenne deshalb ärger bekommen. Anders sieht es bei zeitlich befristeten Arbeitsverträgen aus. Da wird die 3 Monatsfrist penibel genau eingehalten...!
Jedenfalls sind das meine Erfahrung im Land Hessen.
nicole1984
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.01.2006 14:37
Hallo!

Nachdem du deine Azubizeit überstanden hast und nicht übernommen wurdest sollte dein erster Weg der zum Arbeitsamt sein. Dafür ist es nicht erforderlich die 3-monatige Frist einzuhalten. Dies gilt nur bei den befristeten Arbeitsverträgen.
Dann bekommst du einige Zettel mit , wie eine Arbeitsbescheinigung die von deinem Arbeitgeber auszufüllen ist und einen Antrag auf Arbeitslosengeld, den du ausfüllst. Von dem Sachbearbeiter auf dem Arbeitsamt bekommst du dann auch einen Termin an dem du die Unterlagen abgeben musst. Meist hast du hierfür einen Monat Zeit! Das Amt benötigt noch weiter die Lohnsteuerkarte für 2006!WICHTIG hierbei ist, dass du alles vollständig ausgefüllt mitbringst, solltest du was vergessen geben sie dir die Unterlagen wieder zurück und du musst wieder hin wenn diese vollständig sind.

Lg
Nicole

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!

 

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