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Forenübersicht >> Kontoführung

Fragen zur Schufa&Gemeinschaftskonten...
 
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.01.2006 16:50
Hi ihr,

und zwar haben wir jetzt das neue Thema begonnen...KONTOFÜHRUNG...
was kann ich mir denn genau unter der Schufa vorstellen??Ist doch eine Institution,die Auskünfte erteilt,wenn sie selber auch Infos über einen Kunden erhält.Was muß ich als Bank der Schufa für Infos geben,außer Name,Adresse,...??Und was melden die mir??Ich hab mal von einer Arbeitskollegin den Satz gehört: "Die hat eine negative Schufa"...was bedeutet das?

So und jetzt zum Gemeinschaftskonto..Wir hatten heute so eine Aufgabe zur Verfügung über einen Dispokredit..
Da ist ein Ehepaar und die haben einen Dispo von 6000Euro,das Konto weist einen Sollsaldo von 5.998 Euro aus.Das bedeutet,dass die Debitoren sind oder?Und die haben schon 5.998 Euro von ihren gewährten 6000 Euro ausgenutzt,oder seh ich das falsch?
So und jetzt gehts noch darum,dass der Mann 1000 Euro abhebt und die Bank lässt das auch zu.Somit überziehen die das Dispolimit auch nochmal um 998 Euro(weil ja 2 Euro noch normaler Dispo ist),oder??
So und jetzt die Aufgabe: "Erläutern sie die Haftung der Kontoinhaber für die Rückführung eines Dispokredits auf einem Gemeinschaftskonto"...diese Rückführung versteh ich nicht ganz.Das bedeutet doch irgendwie,dass keine Tilgung vorliegt,also nicht das ganze Geld gleich endgültig für den kredit zurückgezahlt werden muß,sondern dass man immer weitere kredite in anspruch nehmen kann oder???Aber man kann doch auch den einen Kredit ersteinmal zurückzahlen und dann trotzdem noch andere Kredite in Anspruch nehmen..das ist doch das gleiche in grün,oder wie ist das??Also der Mann hebt ja 1000 Euro ab,darf eigentlich garnicht,aber wegen der Rückführung darf er es oder..??
Bitte ganz leicht erklären...ich bin noch im 1.LJ und brauch immer bischen Zeit dafür..

Danke!!
Handballerin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.01.2006 16:58
Ich nehme mir mal die Aufgabe mit dem Dispo vor.
Der Kunde steht bei -998. Das heißt, er ist ein Debitor. Die Bank lässt eine Überziehung über den Dispo zu. Ich gehe mal davon aus, dass es ein Oder-Konto ist. In dem Fall haften beide Kontoinhaber. Sie müssen also beide dafür sorgen, dass das Konto wieder ins Limit kommt.
Es könnte ja sein, dass der Mann sagt, ich zahle 500 zurück, den Rest muss meine Frau zahlen.
Uns ist das egal, wer zahlt, sie haften beide.
Soweit verständlich?
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.01.2006 17:09
Ja schon.Also die haben einen Dispo von 6000 Euro eingeräumt bekommen und stehen schon bei -5998 Euro(Sollsaldo).So meintest du das oder??Und jetzt will der Mann nocheinmal 1000 Euro extra ausgezahlt bekommen.Also überziehen die das Limit nochmals um 998 Euro.ODER??
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.01.2006 17:10
und dann bitte das nochmal mit der Rückführung erklären....
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.01.2006 17:16
der aktuelle kontostand nach der auszahlung ist -6998 Euro oder?
Schneeflocke86
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.01.2006 17:22
Die Schufa ist Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, das bedeutet, das dorthin z.B. Kredite gemeldet werden die ein Kunde aufnimmt, führt er diesen nicht ordnungsgemäß zurück, wird dies auch an die Schufa gemeldet zur Info für andere Banken, wenn der Kunde z.B. dort weitere Anfragen stellt.
Auch wenn der Kunde z.B. durch die Bank gekündigt wird bekommt die Schufa eine Meldung.
Beispiel für ein Schufamerkmal:
- Eidesstattliche Versicherung

Allerdings muss das KI der Schufa angeschlossen sein um Anfragen stellen zu können und Merkmale zu melden.

Ich hoffe das ich dir ein bissle helfen konnte!!!!

Liebe Grüße
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.01.2006 17:24
ja das ist mir klar geworden mit der schufa.jetzt nocheinmal meine anderen fragen..ich danke euch jetzt schonmal..
Handballerin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.01.2006 17:28
Ja, der aktuelle Kontostand ist richtig.

Überleg doch mal, was könnte Rückführung denn bedeuten???

Der Sollsaldo muss zurückgeführt werden! Die müssen also wieder ins Limit!

Guck dir das doch noch mal im Schulbuch an!
leng
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.01.2006 17:30
ja, der aktuelle kontostand ist jetzt -6998 €.
obwohl er bereits sein limit erreicht hat, können wir es dulden, dass der kunde darüber hinaus kommt (in diesem fall 998 €), dafür zahlt er dann auch höhere zinsen.

was die rückführung betrifft:
die 6000 € dispo sind ein kreditrahmen, in dem sich der kunde frei bewegen kann. die rückführung geschieht beim dispo über eingänge auf dem konto, z.b. das gehalt. die rückführung ist also nicht festgelegt, was höhe und zeitpunkt angeht.
bei gemeinschaftskonten haften beide kontoinhaber gleichermaßen. d.h., wenn das konto nicht mehr ausgeglichen werden kann oder der betrag über dem dispo nicht schnellstmöglich wieder eingezahlt wird, können wir an beide kontoinhaber herantreten und sie anmahnen.
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.01.2006 17:45
Gibt es denn einen Unterschied zwischen Kontokorrentkredit und Dispositionskredit??Müssen doch beide getilgt werden oder nicht?
Bedeutet Tilgung,dass ich bei Vertragsabschluss gleich den Zeitpunkt und die Höhe festlege,wann und wie hoch das zurückgezahlt werden muß,oder wie?Und das ist bei Rückführung nicht so?Wie ist es denn dann?
TheD1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.01.2006 17:48
Bei der Tilgungsrechnung wird ein Kredit (meistens ein längerfristiges Darlehen) in mehreren Teilbeträgen in gleichen Zeitabständen zurückgezahlt.
TheD1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.01.2006 17:50
Unter einem Kontokorrentkredit versteht man die Einräumung eines Kreditlimits auf dem Kundenkonto. Der Kunde kann bis zu dem festgelegten Limit Geld verfügen. Der Kredit kann jederzeit durch Einzahlungen zurückgeführt werden. Für den Kunden bedeutet dies größtmögliche Flexibilität, da er nicht an bestimmte Rückzahlungstermine gebunden ist. Die Zinsberechnung erfolgt nur auf die tatsächliche Inanspruchnahme d.h. der Kunde zahlt nur für den Betrag Überziehungszinsen, den er wirklich beansprucht. Die Abrechnung des Dispos erfolgt über das Girokonto.

Kreditinstitute unterscheiden zwischen einem "echten Dispositionskredit" und "gedulteten Überziehungen". Bei den gedulteten Überziehungen wurde dem Kunden kein Dispositionskredit eingeräumt, er darf sein Konto jedoch ohne vorherige Vereinbarung in Anspruch nehmen. Dafür berechnet die Bank einen höheren Zinssatz als beim Dispositionskredit.
Mel1987
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.01.2006 17:52
Also jetzt mal ehrlich...
das ist zwar hier ein Forum wo man sich gegenseitig hilft und versucht durch Wissensaustausch seine Bildung in Bankthemen ein bisschen weiterzubringen, aber ich denke, do solltest erstmal in ein Buch reinschauen. Deine Fragen sind im Buch superschnell nachgelesen und dein Thread ist sowieso ein bissl zu umfangreich! Am besten stellst du beim nächsten mal einfach jede einzelne aufgabe in einen neuen Thread, so wirst du mit sicherheit schnellere und speziellere Antworten bekommen!
(Ist nicht böse gemeint, versteh mich nicht falsch)
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.01.2006 18:11
Im Grill steht es auch nicht anders drin und ich verstehs besser,wenns mir hier im Forum einer erklärt.Dazu ist es auch da.Weil man sich hier "menschlich" und nicht so GEHOBEN wie in einem Buch ausdrückt.Und deshalb nutz ich das hier lieber.

Bei einer Rückführung führe ich die Überziehung des Limites wieder langsam zurück ins POSITIVE durch z.B Lohn oder Einzahlungen.Und bei einer Tilgung ist ein bestimmter Zeitpunkt und die Höhe der Tilgungsbeträge schon gegeben.Ist ja bei Rückführung nicht so(ich weiß ja den genauen Zeitpunkt der Einzahlung nicht und den Betrag auch noch nicht).Seh ich das so richtig?
Mel1987
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.01.2006 18:19
Also bei einem Dispokredit oder auch Kontokorrentkredit genannt, gibt es keine feste Laufzeit und auch keine feste Tilgung. Der Kontoinhaber führt mit den Zahlungseingängen, wie Gehalt oder Kindergeld, seinen Dispo zurück! Dadurch kann es sein, dass er wieder im Haben ist, also wieder im Plus auf seinem Konto! Aber er kann praktisch schon am nächsten Tag wieder ins Minus rutschen und somit seinen Kredit in Anspruch nehmen!
Unter dem Bereich Fachwissem gibt es hier auch eine ganz gute Erklärung, glaube ich!
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.01.2006 19:45
Also ist es einfach nur so,dass er seine Überziehung vom Limit selbst zurückführen kann durch Einzahlungen,Lohn,usw...es gibt keine genaue Laufzeit und keine genauen Tilgungsraten-oder beträge.Deshalb ist er wahrscheinlich so variabel.Man muß sich an nix weiter halten und kann sozusagen selber den Kredit "auflösen",wenn man plötzlich wieder im Haben ist.HAB ICH DAS JETZT RICHTIG VERSTANDEN?einfach nur sagen ob ja oder nein.... :)
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.01.2006 19:47
und wenn er durch seine Einzahlungen aufeinmal wieder im Haben ist,muß er auch keine Tilgungsraten bezahlen und keine Zinsen mehr.So kann man das verstehen oder?



Nur noch eine Frage:Gibt es bei Dispokrediten überhaupt diese Tilgungsbeiträge??Man spricht doch hier lediglich nur von Einzahlungen,Lohn,usw...also nur der Rückführung(statt Tilgung).RICHTIG?
TheD1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 27.01.2006 08:12
ja, richtig.

nur würde ich nicht von auflösen sprechen, wenn der kunde seinen dispo ausgeglichen hat. der dispo steht ja weiterhin zur verfügung, es ist eben nur die entscheidung des kunden, diesen wieder oder weiterhin zu nutzen.
 

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