Auskunftsanfragen |
|
|
Verfasst am: 26.01.2006 14:01 |
|
|
wann und warum darf die Bank Auskünfte erteilen???
1) Volksbank bittet um Infos über Höhe des der GmbH zur Verfügung gestellten Kreditrahmens.GmbH unterhält bei Sparkasse ein Geschäftsgirokonto.
2)Im Rahmen eines Strafverfahrens wird als Zeuge ein Kundenberater zu Kontoumsätzen befragt.Die Kundin untersagt Weitergabe der Auskünfte.
3)Vor Abschluss eines Mietvertrages bittet eine KG um Erteilung einer Auskunft über Eheleute. Eheleute stimmen zu. KG unterhält bei der Sparkasse ein Geschäftsgirokonto.
4)Ag bittet um Bankauskunft über KG. Über Erteilung von Auskünften wurde keine besondere Vereinbarung getroffen. |
|
|
|
Verfasst am: 26.01.2006 15:34 |
|
|
zu 2)
Durchbrechung des Bankgeheimnisses
-gegenüber dem Staatsanwalt und em Strafrichter bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und in Strafprozessen, insbesondere bei Steuerstraftaten (§§ 161 StPO, 309ff. AO)
-ggü. der zuständigen Strafverfolgungsbehörde bei Finanztransaktionen, die der Geldwäsche nach §261 StGB verdächtig sind (§ 12GwG) |
|
|
|
Verfasst am: 26.01.2006 15:42 |
|
|
Auskunftserteilung
über juristische Personen:
wird erteilt, wenn die Anfrage sich auf die geschäftliche Tätigkeit des Kd. bezieht und dieser keine andere Kundenweisung gegenüber der Bank erteilt hat!
über andere Personen:
werden Auskunfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung erteilt.
Der Anfragegrund muss ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Auskünfte erhalten nur eigene Kunden und andere KI´s für deren Zwecke oder die Ihrer Kd.
Auskünfte werde nur schriftlich erteilt! |
|
|
|
Verfasst am: 26.01.2006 15:44 |
|
|
zu 1) bin ich mir nicht ganz sicher, aber man darf doch keine genauen beträge nenne, also nur allg. gehaltene aussagen...
zu 3) würde sagen, dass das geht...
wenn ich falsch liege, bitte berichtigen! |
|
|
|
Verfasst am: 26.01.2006 15:45 |
|
|
zu 1)
Banken erteilen niemals die Höhe des Rahmens, sondern geben nur eine Bewertung ab, ob Sie für einen Kredit in der Höhe zur Verfügung stehen würden bei dem Kd. |
|
|
|
Verfasst am: 26.01.2006 15:49 |
|
|
zu 3)
da eine Zustimmung des Kd. vorliegt, kann die Auskunft erteilt werden. nach den Bankenüblichen Forschriften.
zu 4)
meinst du hier Arbeitgeber oder Aktiengesellschaft?
AG ist bei der gleichen Bank Kunde wie die KG dann erhält diese die Auskunft.
Ansonsten muss die Anfrage der AG über deren Hausbank an uns weitergeleitet werden.
LG
Sandra |
|
|
|