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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

GRUNDBUCH - Kann mir jemand helfen?
 
nadine_gruber
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.01.2006 16:41 - Geaendert am: 25.01.2006 16:45
Stellen Sie detailliert dar, was als Grundlage für Neueintragungen oder Änderungen einzureichen ist.

Unterscheiden Sie Grunddienstbarkeit und beschränkt persönliche Dienstbarkeit

An welcher Rangstelle steht das Erbbaurecht

In welcher Abteilung steht Auflassungsvormerkung, Auflassung, Widerspruch gegen Eintragung, Zwangsversteigerungsvermerk

Was versteht man unter Leibgeding bzw. Altenteil?

In welchem Fall ist die Reihenfolge der eingetragenen Rechte wichtig?

Was ist die gesetzliche Rangfolge! Rechtsgrundlage?
CEO
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.01.2006 16:50
ges. reihenfolge ist eigentlich immer das datum der eintragung...jedoch können rechte oder grundschulden in den vorhergehenden rang treten wenn der gläubiger des anderen rechtes/grundschuld zurück tritt..

rechte und grunddienstbarkeiten stehen in abtl. II..

__________________
*Get Crunk*

CEO
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.01.2006 16:51
neueintragungen und änderungen müssen immer von einem notaren beglaubigt werden........

__________________
*Get Crunk*

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.01.2006 17:29
Grundlage für Grundbucheintragungen sind:
- Zuschlagsbeschluss vom Gericht bei einer Zwangsversteigerung
- Auflassungsurkunde vom Notar bei Kauf oder Schenkung
- beurkundete Eintragungsbewilligung bei einer sofort vollstreckbaren Grundschuld
- beglaubtigte Löschungsbewilligung vom Gläubiger
- usw.
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.01.2006 09:23
Unterscheiden Sie Grunddienstbarkeit und beschränkt persönliche Dienstbarkeit

Eine persönliche Dienstbarkeit ist, wie der Name schon sagt, eine Pflicht an eine bestimmte Person zu leisten (z.B. Leibrente an Marion Müller o.Ä.).
Eine Grunddienstbarkeit ist dagegen an jeden zu leisten, der berechtigt ist. (z.B. bei einem Wegerecht eines Anderen).
---
An welcher Rangstelle steht das Erbbaurecht

Das Erbbaurecht steht an erster Rangstelle
---
In welcher Abteilung steht Auflassungsvormerkung, Auflassung, Widerspruch gegen Eintragung, Zwangsversteigerungsvermerk

Auflassungsvormerkung: 2
Auflassung: 1
Widerspruch: 2
Zwangsverseigerungsvermerk: 3
---
Was versteht man unter Leibgeding bzw. Altenteil?

Leibgeding ist meiner Meinung nach ein Wohnrecht gepaart mit einer Rente.
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In welchem Fall ist die Reihenfolge der eingetragenen Rechte wichtig?

Im Verwertungsfall.
---
Was ist die gesetzliche Rangfolge! Rechtsgrundlage?

War ja schon gesagt.
 

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