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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Wi-So [beschränkt geschäftsfähig]
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Chris
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.11.2002 13:55 - Geaendert am: 26.11.2002 14:01
Hallo, meine Freunde;-)

Ein 17-jähriges Mädel jobbt regelmäßig innerm Cafe im Nachbarort (Eltern haben Arbeitsvertrag bewilligt). Sie verdient 250,- € im Monat. Jetzt im Herbst is ihr zu kalt dort hinzuradeln und so kauft sie sich ein Mofa für 1.000,-€.

Ist dieser Kaufvertrag schwebend unwirksam (beschr. gesch.fähig) oder gültig (, da die Eltern dem Arbeitsvertrag zugestimmt haben und der Mofakauf innem wirtschaftl. Zusammenhang damit steht)?

Habe leider keine Musterlösungen, da dieser Fall aus meinem lerngeplagtem Köpfchen entsprungen ist.

Wäre für klärende Kommentare äußerst dankbar,

Chris

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2002 13:57
Hi,
wenn es sich um einen Arbeitsvertrag handelt und diesem die Eltern zugestimmt haben, müsst der Kauf wirksam sein.

Andy

Rang: IPO

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Verfasst am: 26.11.2002 14:02
dürfte denn das mädel den Vertrag kündigen?
Chris
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.11.2002 14:05
Macht Sinn,
aber wie isses mit dem unverhältnismäßigen Kaufpreis gegenüber der Arbeitstätigkeit?
Mofa 1.000,-€
Monatslohn 250,-€

Ein Großteil des Faufpreises bezahlt des Mädel mit vorher Erspartem, also nicht nur aus Erspartem durch die Arbeitstätigkeit?
Hat dies nicht auch eine gewichtige Bedeutung?
Groschinger
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.11.2002 14:27
ist auf jeden fall rechtswirksam der kaufvertrag. wurde ja oben schn soweit alles erklärt. durch die unterschrift auf dem arbeitsvertrag, haben die eltern die tochter ermächtigt die arbeitsstelle anzutreten u. alles was dafür benötigt wird zu besorgen bzw. zu erwerben. die tochter könnte sich ja auch rechtlich gesehen ein girokonto eröffnen.
#
also bis dann
Winni_Pu
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.11.2002 14:48
Alles quatsch was bisher da steht.
Der Kaufvertrag ist wie alle Kaufverträge bei beschränkt gescvhäftsfähigen schwebend unwirksam !!!!
Das mit der Kontoeröffnung nichts zu tu und auch nicht damit, dass sie das Mofa braucht. Außerdem braucht sie es nicht, sie will es nur haben !!!! Die Frostbeule.
zockernik
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.11.2002 15:08
also ich bin ebenfalls der meinung der kaufvertrag ist schwebend unwirksam, der kauf ht nix mit der arbeit zu tun...

MfG
Clevor
florian.clev@primacom.net


Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2002 15:17
Ganz andere Frage:

Darf das Mädel überhaupt mit dem Mofa fahren?
Hat sie denn einen Führerschein dafür?

Fragen über Fragen ! ! !

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2002 15:26
ich schließe mich meinen Vorrednern an!
Der Vertrag ist ganz klar SCHWEBEND UNWIRKSAM, da der Kauf des Mofas nichts mit dem Arbeitsvertrag zu tun hat und das Mädel noch minderjährig ist!

Bis bald!
Bankomat
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.12.2002 15:00
Jeder Vertrag der als Folge aus dem Arbeitsvertrag ensteht ist durch die Eltrn bereits genehmigt.

Das klassiche Beispiel hierfür ist eben der Kontovertrag, den das Mädchen brauch um die Gehaltszahlungen entgegen nehmen zu können.

Ein Mofa hat aber nix mit dem Arbeitsvertrag zu tun. (Außerem soll sie halt BUS fahren).

viel Interessanter wäre an dieser Stelle der Taschengeldparagraph. Immerhin ist es ja Geld was ihr zu freien Vwerwendung zusteht.
schlaufrau
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.12.2002 16:17
Nicht jeder Vertrag der als Folge aus einem Arbeitsvertrag entsteht ist gültig. Das läßt sich rechtlich nicht herleiten.
Der Kontovertrag wird nur deshalb als genehmigt angesehen, weil die unbare Zahlung von Gehältern und Vergütungen heute die gängige Zahlungsart ist.
Mit dem § 110 BGB wird hier auch recht locker umgegangen. TEXT: Ein von einem Minderjahrigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, WENN der Minderjährige die Vertragsgemäße Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Zustimmung liegt in diesem Fall nicht vor, somit bliebe nur zur freien Verfügung. Selbst wenn die Summe angemessen erscheint, es entstehen Folgekosten (Versicherung), somit müsste der gesetzliche Vertreter für Kosten aufkommen, wenn der Mdj. seine Arbeitsstelle verliert. Diese Kostenübernahme kann nicht in Unwissenheit erfolgen. Somit über § 110 BGB NICHT abgedeckt. Somit fehlende Zustimmung, Genehmigung verweigert, Vertrag war schwebend unwirksam und ist jetzt rückabzuwickeln.
Trallala
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.12.2002 17:28
Hi,

also, der Taschengeldparagraph greift hier auf alle Fälle schon mal nicht, da die Geldmittel von den Eltern hätten zur Verfügung gestellt werden müssen, und da das Geld aus einem Arbeitsverhältnis stammt, greift der Paragraph nicht.
Ansonsten bin ich auch der Meinung, dass der Vertrag schwebend unwirksam ist.

Gruß,
Trallala
schlaufrau
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.12.2002 11:32 - Geaendert am: 04.12.2002 11:33
Grundsätzlich würde der § 110 BGB schon greifen, denn der gesetzliche Vertreter musste dem Arbeitsvertrag zustimmen. TEXT: ...von einem Dritten mit Zustimmung (zur freien Verfügung) überlassen.
Die Rechtsprechung würde aber einen Kaufpreis von 1000€ und einem Monatseinkommen von 250 € p.M. nicht mehr akzeptieren. (4 Monatseinkommen)
Sandra19
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.01.2003 19:35
Also der Vertrag wäre schwebend unwirksam, wenn sich das
Mädchen einfach so ein Roller gekauft hätte. Da es aber dazu
dient sie zum Arbeitsplatz zu befördern, steht dies im Rahmen
ihrer Arbeitsstätte. Da die Eltern zu ihrem Arbeitsvertrag zuge-
stimmt haben, kann das Mädchen von ihrem Geld kaufen, was
im Rahmen ihrer Geldmöglichkeiten steht.
Mark79
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.01.2003 01:30
Wenn sie im Sommer die Möglichkeit hat mit dem Fahrrad zur (durch die Eltern geduldeten) Arbeit zu kommen, dann hätte sie theoretisch auch im Winter diese Möglichkeit. Bequemlichkeit ist kein Grund das Ganze mit dem Arbeitsvertrag in Verbindung zu bringen. Sie benötigt anscheinend kein motorisiertes Vehikel zur Erfüllung ihres Arbeitsvertrages. Ich denke schwebend unwirksam.

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.02.2003 08:52
da gibts nix zu diskutieren der vertrag ist bschwebend unwirksam, hat nix mit dem Arbeitsvertrag zu tun.
Merton20
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.02.2003 15:52
verkauft ihr bei euch in der Bank Mofas?
Schnubbelschaefchen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.02.2003 17:13
Hääääää?!?!?

Mofas? Versteh ich nicht!
Kiksy
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2003 14:33
Wie sieht es denn aus ? Darf sie den Arbeitsvertrag auch rechtwirksam kündgen ?
Oder ist es so, dass einseitige Rechtsgeschäfte von Minderjährigen immer nichtig sind ?
wildkatze
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2003 16:22
würde das in dem fall nicht unter den taschengeld paragraphen fallen
sie verdient ca. 250 euro, also würd ich sagen kann sie sich das mofa kaufen.
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