Frage zu Gesellschaftsform SE |
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Verfasst am: 18.01.2006 14:52 |
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Kann mir jemand sagen, wie diese SE genau funktioniert und eventuell ein Beispiel nennen? |
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Verfasst am: 18.01.2006 14:58 |
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SE???
was heißt das? |
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Verfasst am: 18.01.2006 15:04 - Geaendert am: 18.01.2006 15:05 |
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Kapitalgesellschaften können ab sofort in der Rechtsform der Europäischen Aktien-Gesellschaft (Societas Europaea, kurz SE) gegründet werden. Kürzlich ist das Gesetz zur Einführung der Europäischen (Aktien-) Gesellschaft (SEEG) in Kraft getreten. Damit gibt es erstmals eine in den wesentlichen Fragen einheitliche europäische Rechtsform.
Weitere Informationen unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Europa_AG |
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Verfasst am: 18.01.2006 15:04 |
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SE heißt Societas Europaea. Ist eine eurpäische Gesellschaft, die es ab Dezember 2004 gibt.
Ich blicke da aber leider nicht so ganz durch und hoffe auf ein paar einfache Erklärungen. |
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Verfasst am: 18.01.2006 19:16 |
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Seit dezember 2004 soll es eine Gesellschaftsform SE geben?
Noch nie was davon gehört! Da war ich auch noch in der Ausbildung, also hätten wir das noch lernen müssen! Oder meinst du ab Dezember 2005/2006?
Also ist mir noch völlig unbekannt! |
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Verfasst am: 19.01.2006 07:21 |
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Ist das jüngste Beispiel nicht die Allianz? Die haben doch jetzt die bzw. wollen doch bald die Rechtsform SE annehmen!? Jedenfalls habe ich das so von unseren DreBa Bänker vernommen!? |
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Verfasst am: 20.01.2006 08:30 |
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Ich hab das im neusten Grill/Perczynski gelesen. Ganz sicher ab Dezember 2004. Hatte mich auch gewundert, weil wir ebenfall Gesellschaftsformen in der Schule gemacht haben.
Was in der Schule nicht dran kommt, heißt aber noch lange nicht, dass es in der Prüfung nicht dran kommt.
Ich habe in der Schule auch nicht die Partnergesellschaft behandelt, in der Zwischenprüfung kam sie aber trotzdem dran. Ich denke auf das, was man in der Schule macht, kann man sich nicht verlassen. Zumindest weiß nie, ob das alles ist. |
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Verfasst am: 20.01.2006 10:42 |
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und was ist das nun für eine gesellschaft? welche merkmale? |
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Verfasst am: 20.01.2006 13:05 |
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Danke für den link
Aber kannst du auch in einer kurzem Zusammenfassung wiedergeben, was da drin steht. Ich bin an der Arbeit und kann halt nur auf ausgewählte Seiten zugreifen, dein link gehört leider nicht dazu. |
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Verfasst am: 20.01.2006 13:22 |
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Die SE ist eine Gesellschaft, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist. Das gezeichnete Kapital muss mindestens € 120.000,00 betragen. Die SE muss ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat haben und zwar in demjenigen, in dem sich die Hauptverwaltung der SE befindet (Art. 4 der VO).
Der Sitz kann gemäß Art. 8 VO in einen anderen Mitgliedsstaat verlegt werden, was weder zur Auflösung der Gesellschaft noch zur Gründung einer neuen juristischen Person führt.
Die Gesellschaft muss ihrer Firma den Zusatz „SE“ voran- oder nachstellen. Eintragung und Löschung der Gesellschaft erfolgen im Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften (Art. 14 VO).****Sliding on Diamonds**** |
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Verfasst am: 20.01.2006 13:53 |
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Und wie sieht das mit der Steuer aus?
Wenn man ja "wahllos" in den Mitgleidstaat seinen Sitz verlegt, ändert sich doch auch dauernd die Besteuerung? |
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Verfasst am: 20.01.2006 14:00 |
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Danke für die Zusammenfassung.
Kennt einer von euch vielleicht auch ein Beispiel für eine SE? |
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Verfasst am: 20.01.2006 14:10 |
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Danke schön
Ich denke jetzt kann ich mir darunter vorstellen |
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Verfasst am: 20.01.2006 14:26 |
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Bittscheee :) |
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Verfasst am: 04.11.2006 18:39 - Geaendert am: 04.11.2006 18:51 |
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Die Allianz hat als eines der ersten großen europäischen Unternehmen die Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea) vollzogen.
Die SE ist eine Handelsgesellschaft in der Form einer europäischen Aktiengesellschaft (vgl. Art. 1 Abs. 1 SE-VO). Ebenso wie bei einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 AktG) ist das
Grundkapital der SE in Aktien zerlegt und haftet die SE ihren Gläubigern nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen (vgl. Art. 1 Abs. 2 SE-VO). Ebenso wie die Aktiengesellschaft nationalen Rechts (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 AktG) besitzt die
SE eine eigene Rechtspersönlichkeit (vgl. Art. 1 Abs. 3 SE-VO).
Societas Europaea: SE an Stelle von AG
http://www.allianz.com/Az_Cnt/az/_any/cma/contents/1296000/saObj_1296202_Rechtsformunterschiede_SE___AG_2006_10_26__FINAL_.pdf
In der EU bzw. dem EWR ansässige Unternehmen haben seit dem Ende des Jahres 2004 mit der Societas Europaea eine weitere Option bei der Wahl der Rechtsform.
Mit der Societas Europaea (SE), auch europäische Gesellschaft oder Europa AG genannt, wurde eine europaweit einheitliche Rechtsform für grenzüberschreitende Unternehmen geschaffen. Es handelt sich dabei um eine Aktiengesellschaft mit einem Kapital von mindestens 120.000 Euro.
Eine SE ist allerdings nicht „eine für alle“, das bedeutet ihre Ausgestaltung ist nicht für alle Staaten gleich. Vielmehr gilt in vielen Bereichen für die Europa AG weiterhin nationales Recht. Nur in wenigen Bereichen der Gesellschaftsform kommt eine europäische Vereinheitlichung tatsächlich zum Tragen.
Rechtsgrundlage für die Societas Europaea ist die EG-Verordnung 2157/2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE). Ende Dezember 2004 wurde die Verordnung in Deutschland mit dem Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SE-Einführungsgesetz SEEG) umgesetzt.
Möglichkeiten der Gründung einer SE
Es gibt fünf verschiedene Möglichkeiten eine SE zu gründen:
• Umwandlung einer bereits bestehenden Aktiengesellschaft in eine SE
• Eine bereits bestehende SE kann wiederum eine Tochtergesellschaft in Form einer SE gründen
• Mehrere Gesellschaften fusionieren zu einer SE
• Mehrere Gesellschaften gründen eine Holding in Form einer SE
• Mehrere Gesellschaften gründen eine gemeinsame Tochtergesellschaft in Form einer SE
Vor- und Nachteile einer SE
Vorteile
• Vereinfachung der Gesellschaftsstruktur mit Hilfe einer Europa AG möglich. Waren bisher in jedem Land Tochtergesellschaften für den Vertrieb notwendig, genügt nun eine Europa AG, die den Vertrieb für ganz Europa abwickeln kann, so können Verwaltungskosten eingespart werden.
• Möglichkeit der grenzüberschreitenden Verlegung des Sitzes der SE.
• Mit einer SE besteht die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Fusion von Aktiengesellschaften.
• Die Firmierung als SE signalisiert Internationalität und Prestige und kann als eine Art Marke eingesetzt werden.
• Bei der Gründung kann zwischen dem zweigliederigen System aus Aufsichtsrat und Vorstand und dem eingliedrigen System bestehend aus einem Verwaltungsrat gewählt werden.
• Es besteht keine Verpflichtung zur Umfirmierung einer Aktiengesellschaft in eine SE.
Nachteile
• Die rechtlichen Risiken der SE sind bisher noch schwer einzuschätzen.
• Aufgrund des deutschen Mitbestimmungsrechts sind deutsche Unternehmen für ausländische Unternehmen für eine gemeinsame Gründung einer SE weitgehend uninteressant.
• Trotz der Bezeichnung Europa AG gibt es keine einheitliche Rechtsform für alle Mitgliedstaaten, denn das nationale Recht hat immer noch großen Einfluss auf die Ausgestaltung.
Quelle:
http://www.foerderland.de/1208.0.html |
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