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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Hilfe!! Widerruf Kaufvertrag
 
Senseless0
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.01.2006 11:17
Guten Morgen,

die WiSo-Profis können mir doch da sicher weiterhelfen!

Meine Eltern haben einen Kaufvertrag abgeschlossen, darin heißt es :
Der Kaufvertrag ist für den KÄufer mit dem Abschluss verbindlich. Für Fa. "..." ist er ebenfalls mit dem Abschluss verbindlich, sofert er nicht innerhalb von 14 Tagen ab dem Ausstellungsdatum unter Angabe von sachlich gebotenen Gründen widerrufen wird. Als sachlich gebotene Gründe gelten Irrtum des Verkäuferst über Modelle und Preis ....... begründete Zweifel an der KReditwürdigkeit des Käufers etc.

Das klingt irgendwie so, dass nur diese Firma das Widerrufsrecht hat!
Und ich selbst weiß das nicht mehr, wie das ist bei einem Kaufvertrag. Hat man da nicht selbst eine gesetzliche WIderrufsfrist oder so? Ich weiß es wirklich nicht mehr.
Zur Info, der Kaufvertrag wurde am 29.12.2005 geschlossen, und eine Anzahlung am 10.01 wurde gefordert, allerdings noch nciht überwiesen. Wie sieht das jetzt aus???

BITTE HELFT MIR!!!!!!!!!!!!!

Danke
leng
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.01.2006 11:34
deine eltern können auch widerrufen, wenn die ware beschädigt ist, anders beschaffen ist als beschrieben/bestellt/etc. und all sowas. bei den meisten gründen geht aber nacherfüllung vor, also dass der verkäufer die ware ersetzt oder kaputte waren repariert.
Senseless0
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.01.2006 11:57
es ist aber so, dass sie die Ware ja noch garnicht haben und jetzt vom Kaufvertrag zurück treten möchten/müssen.
Bei uns kam eben etwas privates dazwischen und da müssen wir mit einigen Kosten rechnen, da ist so eine zusätzliche Anschaffung nur belastend.

Kann man denn noch widerrufen, 14-tage... Abgeschlossen am 29.12.05 bzw. kann man überhaupt widerrufen??
Mel1987
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.01.2006 12:18
Also im Normalfall hat man 14 - Tage Widerrufsrecht! Diese 14- Tage wären heute vorbei! Das wäre natürlich blöd!
Am besten setzt du dich aber mal mit einem Anwalt oder eurer Rechtsabteilung in der Bank auseinander! Das wäre mit sicherheit die einfachste und sicherste Lösung! Weil hier halt immer mal was falsches gepostet wird und man sich nicht immer zu 100% darauf verlassen kann!
speedmaniac
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.01.2006 12:22
ich würde mich beeilen mach ein schreiben fretig und bring es heute hin.
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.01.2006 12:25
Sie sollten am besten sofort schriftlich wiederrufen!
Sonst ist es zu spät und die Fist ist vorbei!

LG
Sandra
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.01.2006 12:26
kleiner tipp 14 tage sind gestern abgelaufen...
canopus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.01.2006 12:58
Ob ein gestzl. Widerrufsrecht besteht, hängt von der Art des geschlossenen Vertrages ab.
Ein gesetzl. Widerrufsrecht besteht nur für Fernabsatzverträge (also über internet, Telefon,etc) Haustürgeschäfte, Darlehnsverträge und noch einige Sonderformen.
Haben deine Eltern den Vertrag ganz normal im Geschäft unterschrieben gilt das leider nicht.

Bevor ihr allerdings einen Anwalt oder ähnliches einschaltet, sollte man vielleicht einfach mal bei der Firma anrufen und die Sachlage erläutern. Mit ein bisschen Glück sind die kulant und treten freiwillig vom Vertrag zurück.
Schließlich ist denen auch nicht geholfen, wenn deine Eltern u.U. den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können.
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.01.2006 21:05
Canopus hat Recht.

"Also im Normalfall hat man 14 - Tage Widerrufsrecht! Diese 14- Tage wären heute vorbei"

Das ist vollkommen falsch. Deine Brötchen beim Bäcker, kannst du schließlich auch nicht 14 Tage zurückgeben, oder etwa doch? Wer einen Kaufvertrag schließt, ist auch daran gebunden. §433 BGB (Ausnahme bietet das Fernabsatzgesetz)
DZBroker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.01.2006 00:16
Wenn ich mir bei meinem Händler an der Ecke nen neuen PC kaufe, kann ich den auch wieder nach 14 Tage zurück geben!
Auch wenn das kein Fernabsatzgeschäft ist...
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.01.2006 11:23
Nein, kannst du nicht! Zumindest steht das nirgends im Gesetz (Wäre sehr interessant, wenn du mir mal den § zeigst, in dem steht, dass du PC‘s vom Händler um die Ecke 14-Tage lang zurückgeben kannst).
Das ist wenn dann eine Kulanz der Verkäufers. (MediaMarkt macht das zum Beispiel auch).
 

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