Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 31
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Partnerschaft oder BGB-Gesellschaft
 
Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.11.2002 16:47
Welche Vorteile bringt eine Partnerschaft gegenüber einer BGB-Gesellschaft?
hangloose
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.11.2002 16:59
moin !

der vorteil einer Partnerschaft ggü. einer GbR liegt im wesentlichzen darin, dass im Gesellschaftsvertrag eine Haftungsbeschränkung zwischen den Partnern verankert werden kann. Es haften zwar weiterhin beide mit Ihrem vollen Vermögen, jedoch kann ausgeschlossen werden, das z.B. in einer Partnerschaft die InternetSeiten für Unternehmen erstellt, der Web-Designer für die Beratungsfehler des Systemanalytikers haften muß. Oder das derjenige der für den Einkauf zuständig ist, für Fehler die in der Produktion begangen worden sind haften muß.

allet klar ?!

mfg Dennis
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.11.2002 17:18
Diese Gesellschaft ist zwar eigentlich eine Personengesellschaft, sie ist aber insoweit teilrechtsfähig, als sie klagen und verklagt werden kann. Ein weiterer, für die Praxis bedeutsamer Vorteil dieser Gesellschaftsform besteht darin, dass zwar nach § 8 PartGG für Verbindlichkeiten der Partnerschaft neben dem Vermögen der Partnerschaft sämtliche Partner mit ihrem Privatvermögen gesamtschuldnerisch haften. Jedoch können hier die Partner ihre Haftung für Ansprüche aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung - auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen - auf den von ihnen beschränken, der innerhalb der Partnerschaft die berufliche Leistung zu erbringen oder verantwortlich zu leiten und zu überwachen hat. Die anderen Partner können in diesem Fall, im Gegensatz zum Beispiel zur BGB-Gesellschaft, nicht zur Haftung mit ihrem Privatvermögen herangezogen werden.
 

Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse