Kann ein Prokurist im Namen des Unternehmens klagen? |
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Verfasst am: 10.01.2006 19:13 |
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Hallo,
ich brauche Hilfe bei folgender Frage:
Ein Prokurist (er hat einzelprokura) leitet im Namen des Unternehmens Klage auf Schadensersatz gegen einen Lieferanten ein, der bereits mehrfach die georderte Ware nicht geliefert hat.
Darf das der Prokurist?
danke |
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Verfasst am: 10.01.2006 19:38 |
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§ 49 HGB
(1) Die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.
(2) Zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken ist der Prokurist nur ermächtigt, wenn ihm diese Befugnis besonders erteilt ist.
Nicht ermächtigt ist der Prokurist:
• zur Erteilung und zum Entzug einer Prokura,
• zur Anmeldung von Eintragungen ins Handelsregister,
• zur Unterzeichnung der Bilanz und der Steuererklärungen,
• zur Aufnahme neuer Gesellschafter,
• zum Verkauf der Unternehmung,
• zum Antrag auf Eröffnung des lnsolvenzverfahrens.
Im Außenverhältnis, d.h. im Verhältnis zwischen dem Prokuristen und den Geschäftspartnern des Arbeitgebers, ist die Vertretungsmacht des Prokuristen darüber hinaus nicht weiter beschränkbar (§ 50 HGB). |
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Verfasst am: 10.01.2006 19:54 |
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Wie oben schon im Gesetz gesagt, kann ein Prokurist das Unternehmen vor Gericht vertreten.
LG
Sandra |
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