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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Kartenverlust
 
HarroSGE
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 05.01.2006 22:38
Hallo,
ich hab folgendes Problem. Einem Kunden von uns und auch einem guten Freund von mir wurde die karte gestohlen. Die Karte wurde unverzüglich gesperrt. Jedoch wurde trotzdem einmal 1000 euro und einmal 500 euro abgehoben. die 100 euro geschahen nach der kartensperre. wie kann soetwas angehen?

Und die anderen fünfhundert geschahen gleich nach dem diebstahl, jedoch war die PIN defenitiv nicht dabei, zählt dies nun als fahrlässig oder steht die Bank zumindest zum teil in der Haftung?

Gruß Harro
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.01.2006 22:55 - Geaendert am: 05.01.2006 22:57
Es handelt sich um Geldautomatenabhebungen, schließe ich aus den Ausführungen. Hier gilt ganz klar: Vor der Sperre ist voll vom Karteninhaber zu tragen, da die PIN nicht geheim gehalten wurde, nach der Sperre trägt das Kreditinstitut. Die Buchung ist technisch möglich, wenn Sie offline vorgenommen wurde oder eine Fehler bei der Weiterleitung der Sperre passiert ist, das soll den Kunden nicht kümmern.

Gruß
Julien
benhu
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.01.2006 00:10
Hey Julien!

Dazu habe ich mal eine Frage. Mir ist folgendes passiert, was ich auch nicht so ganz erklären kann.

Irgendwann abends fand ich meine SparkassenCard(EC-Karte) nicht mehr. Also habe ich sie sicherheitshalber per Telefon gesperrt. Am Morgen habe ich kurz im System nachgeschaut, ob die Karte wirklich gesperrt ist. Und sie war gesperrt.

Mittags fand ich die Karte in meinem Koffer und ging zur Post Pakete wegbringen. Dort zahlte ich mit der Karte unter Eingabe der PIN. An die Sperre dachte ich zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr.

Beleg: Electronic Cash: Zahlung erfolgt...

Wie ist das bitte möglich? EC setzt immer eine Sperrenprüfung voraus. Sollte eine Sperrenprüfung auf Grund eines offline Falles nicht möglich sein, wird die Zahlung abgewiesen. So habe ich es zumindest mal gelernt und auch meine Kollegen sin der Meinung, dass da irgendwas in der Realität nicht so ist wie in der Theorie.

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Ich habe zu wenig Zeit um alle Fehler selber zu machen...

Visit me: http://www.bhuppi.de / http://www.clanmoi.de


Rang: IPO

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Verfasst am: 06.01.2006 07:53
@ HarroSGE,

du hast nich geschreiben, wie das Geld von Kto. entnommen wurden ist!
Es könnte sich ja auch um eine abbuchung im POZ-Verfahren handeln, dies geschied meiner meinung nach NUR offline, eine solche buchen, kann man ohne Probleme zurück gehen lassen!
Hoffe nur das ihc dir nichs erzähle was du eh schon weißt!

Gruß,
Martin
dr_jay
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.01.2006 13:53
Wenn man seine PIN eingeben muss, ist das immer das POS-Zahlungssystem. Aber wenn die Karte gesperrt war, darf das nicht gehen. Kann mir das also auch nicht erklären...
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.01.2006 14:21
Hallo Ihr Lieben

wenn die Automaten oder die Geräte offline sind, kann es schon passieren, dass trotz der vorhandenen Sperre Geld abgehoben werden kann!

Grob fahrläassig ist, wenn der Karteninhaber die PIN auf der Karte notiert hat bzw. in der Geldbörse so notiert hat, dass dies jeder als PIN identifizieren kann!

Wenn dies nicht der Fall ist und der Karteninhaber sofort nach feststellen des Verlustes die Bank informiert, ist dieser nicht mehr haftbar (max. 50Euro). Den Schaden trägt dann die Bank.

LG
Sandra

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.01.2006 14:33
@ sandra:
das ist so nicht ganz richtig!
Der Karteninhaber trägt bei der Maestro-Card, so er fahrlässig gehandelt hat, unbegrenzt den Schaden (je nach Fall).
Eine Begrenzung gibt es nur bei der Kreditkarte. Dort waren es mal 100 DM heute 51,13 € !!!

NICHT VERWECHSELN
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.01.2006 14:37
ISt dies nicht auch in den jeweiligen AGBs der Banken geregelt???

ICh glaub bei der HVB ist dies so.

Weiß es aber net genau da ich schon seit einem Jahr nicht mehr im Vertrieb bin.

LG und schönes WE
Sandra

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.01.2006 14:47
Ne ist nicht in den AGB‘s geregelt. Ist in den Bedingungen für den Überweisungsverkehr gesetzlich geregelt über eine Verordnung.
Simi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.01.2006 16:58
Also sobald man der dieb mit der PIN bezahlt/abhebt und keine Sperre vorhanden ist der Karteninhaber für den Vollen Schaden selbst verantwortlich. Nach Kartensperre die bank. Aber es gibt auch eine regelung (steht glaub echt in den AGB´s) das es auch eine Vereinbarung zw. bank und kunde geben kann, die besagt, das teilweise die bank und teilweise der kunde den Schaden übernehmen muss. Das kommt dann wieder auf den Grad der Fahrlässigkeit drauf an...
Skamelot
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.01.2006 19:25
Hi,

also wir haben in der Schule mal gelernt, dass es ab und zu offline vorfälle gibt bei der bezahlung über das kartensystem. Dies kann ja dann nur POZ oder POS sein. ELV fällt raus.
Daher passiert es doch auch öfters, dass Kunden, die schon in der Überziehung stehen trotzdem manchmal noch ne Lastschrift haben.

In der praxis hatte ich jedoch nie so einen fall.

Aber so ahen wir es gelernt.

Skammy
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.01.2006 19:52 - Geaendert am: 07.01.2006 10:53
Nur so nebenbei: POS bezeichnet NICHT Kartenzahlungen mit PIN sondern ALLE Zahlungen an der Kasse ob mit oder ohne PIN oder auch bar.

Zahlungen mit PIN erden electronic-cash genannt, ohne POZ (noch, da POZ Ende 2006 eingestellt wird).

Auch POZ läuft nicht offline, eine vorhandene Sperre wird (ab 30,68 Euro) geprüft, nur die Deckung nicht (ohne Zahlungsgarantie).

Daneben gibt es immer noch das "wilde Lastschriftverfahren" oder auch ELV. Hier lesen die Unternehmen nur die Kontonummer und die Bankleitzahl zur Erstellung einer Lastschrift aus dem Magnetstreifen aus, folglich findet keine wie auch immer geartete Prüfung durch Systeme der Kreditwirtschaft statt.

Zum Thema Zahlung mit PIN trotz Sperre oder mangelnder Deckung: Im ec-offline-Verfahren wird nur der im Chip hinterlegte Verfügungsrahmen geprüft. Der Händler hat die Zahlungsgarantie, aber es wir dkeine Online-Verbindung benötigt. Das Risiko ungedeckter oder trotz Sperrung erfolgter Karten nimmt die Bank in Kauf.

Gruß
Julien
benhu
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.01.2006 16:15
@Julien

Von der Seite habe ich es noch nicht gesehen. Danke Julien, das erklärt einiges.

Sehe ich es dann aber auch richtig, dass der selbe Fall bei einer Karte ohne Chip nicht möglich ist? z.B. EC-Karte der Deutschen Bank...?

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Ich habe zu wenig Zeit um alle Fehler selber zu machen...

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