Eigenheimzulage |
|
|
Verfasst am: 05.01.2006 16:46 - Geaendert am: 05.01.2006 16:46 |
|
|
habe mal eine Frage.
die Eigenheimzulage ist doch ab dem 01.01.2006 komplett gestrichen worden. Habe hier noch eine Aufgabe, bei der die Berechnung für diese für 2005 verlangt wird.
Ist die Eigenheimzulage jetzt noch prüfungsrelevant oder wurde sie aus dem Prüfungskatalog rausgenommen? Hab noch nix dazu gefunden.
Vielen Dank für Antworten
Jazzy |
|
|
|
Verfasst am: 05.01.2006 16:59 |
|
|
ich glaub dass die direkt rausgestrichen wird...!
wobei wenn ´dich einer danach fragt der sie bekommt musst ihm des wahrscheinlich schon beantworten können müssen... |
|
|
|
Verfasst am: 05.01.2006 17:20 |
|
|
Also jetzt für die AP Winter 05/06 war es noch relevant. Denke nicht das die Eigenheimzulage direkt aus dem Katalog genommen wird. Vermute das sie im Sommer jetzt noch relevant ist. Aber frag doch einfach mal deine Ausbilder, die dürften das eher wissen.
LG |
|
|
|
Verfasst am: 05.01.2006 17:43 |
|
|
Die EHZ könnte auch in der mündl. Prüfung noch relevant sein, wenn der Bauantrag letztes Jahr schon genehmigt worden ist, kann der Kd. der die bek. Kriterien erfüllt, die Zulage für die restlichen 7 Jahre noch beziehen.
VG + Schönen Feirabend |
|
|
|
Verfasst am: 05.01.2006 18:08 |
|
|
@ SaschaLaschet:
Maßgeblich für die Förderung ist zwar der Zeitpunkt der Stellung des Bauantrages bzw. der Abschluss des notariellen Kaufvertrages, der Förderzeitraum beginnt aber erst zum Zeitpunkt der Fertigstellung.
Wenn jemand im letzten Jahr die Unterschrift unter einen Kaufvertrag gesetzt hat, aber erst in diesem Jahr Nutzen und Lasten übergehen, dann gibt es die komplette Zulage (falls die anderen Bedingungen erfüllt sind, also acht Jahre (bis einschließlich 2013.
Wenn der Bauantrag letztes Jahr genehmigt wurde, das Haus oder die Wohnung aber erst z.B. 2010 bezugsfertig wird, dann gibt es noch bis 2017 einschließlich Eigenheimzulage.
Gruß
Julien |
|
|
|
Verfasst am: 05.01.2006 19:02 |
|
|
@julien
Mir dämmert da war irgendwas mit ner Frist ab Stellung des Bauantrages...3 Jahre oder so??? |
|
|
|
Verfasst am: 05.01.2006 19:08 |
|
|
@Rincewind
Es sind zur Zeit zwei Jahre. Du musst nach Einreichung des Bauantrages innerhalb von zwei Jahren zumindest die Bodenplatte gegoßen haben! Was danach passiert ist dann egal, die Eigenheimzulage fließ trotzdem. Weil das gießen ist schon ein Baubeginn der ja für die Zahlung relevant ist.
In diesem Sinne Greetz
Andy |
|
|
|
Verfasst am: 05.01.2006 19:13 - Geaendert am: 05.01.2006 19:16 |
|
|
@ Rincewind:
Da dämmert es Dir halbwegs richtig ;-)
Ein Bauantrag ist nur drei Jahre gültig (von einer Reduzierung auf zwei Jahre ist mir nichts bekannt). Wenn danach ein neuer gestellt wird, so gilt dessen Datum und die Eigenheimzulage ist passe.
ABER: Man kann eine Verlängerung der Gültigkeit beantragen, wenn man am Bauvorhaben festhalten will, ohne es in den Grundsätzen zu verändern. Das ist dann (zumindest nach bisheriger Rechtslage) unschädlich für die Gewährung der Eigenheimzulage, so das mein Beispiel oben richtig bleibt.
Gruß
Julien |
|
|
|
Verfasst am: 05.01.2006 19:17 |
|
|
@Julien
War da nicht auch mal was mit den zwei Jahren? Oder vertue ich mich da jetzt ganz???? Ich hatte es gestern noch mit ner Kollegin drüber! |
|
|
|
Verfasst am: 05.01.2006 19:25 |
|
|
Wie gesagt ... mir ist davon nichts bekannt, das ist aber die denkbar schlechteste Begründung, eine solche Aussage abzulehnen ;-)
Gruß
Julien |
|
|
|
Verfasst am: 05.01.2006 21:04 |
|
|
Ich find doof das die wech is, wollte nächstes jahr das bauen anfangen... ><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><>
<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> |
|
|
|
Verfasst am: 05.01.2006 21:23 |
|
|
Sieh es so: Die Zulage war volkswirtschaftlich sinnlos und hat nur die Baupreise entsprechend erhöht. Vielleicht fährst Du mit der Bezuschussung bei der Altersvorsorge ab 2008 viel besser!
Gruß
Julien |
|
|
|