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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Dividendenbesteurung
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taba22
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.01.2006 01:36
Hallo an Alle

Eine Frage an Euch...

Nehemen wir mal an eine Bardividende beträgt 500 Euro. Der Kunde hat 250 Euro als Freistellung.

Was bekommt er gutgeschrieben??

Bitte um Erklärung.Vielen Dank
schaetzchen84
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.01.2006 08:17
Nehemen wir mal an eine Bardividende beträgt 500 Euro. Der Kunde hat 250 Euro als Freistellung.

500€
- 500€ (da man den freistellungsauftrag mal 2 nimmt, wegen dem halbeinkünfteverfahren. die endgültige abrechnung findet dann erst bei der steuererklärung statt)
= 0€ zu versteuern und somit eine gutschrift von 500 euro!!!

so hab ich das für die AP gelernt!!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.01.2006 09:35
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=6920&forumid=29
trader
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.01.2006 09:41
aber dividenede is doch kein halbeinkünfteverfahren,oder???
er muss doch für die 250€ wo er drüber is 30%Kap.steuer zaheln also werden im 250+175€ überwiesen......imo

- - - -

Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren.(zitat Kostolany)

schaetzchen84
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.01.2006 10:01
klar unterliegt die dividende dem halbeinkünfteverfahren...
Stage
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.01.2006 10:03
gebe schaetzchen84 recht.

Das ist doch das besondere bei Dividenden.
Steuerlich eine attraktive wahl....
trader
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.01.2006 10:32
also unterliegen sie dem gleichen Grundsatz wie spek.steuern,oder????
trader
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.01.2006 10:34
das würde ja auch bedeuten das ich anstatt 1421€, 2842€ divi. bekommen könnte und nix zahlen müsste ober verstehe ich da jetzt was ganz falsch..????
Stage
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.01.2006 10:37
dividenden unterlagen mal dem anrechnungverfahren und jetzt unterliegen sie dem halbeinkünfteverfahren.

wenn du das halbeinkünfteverfahren in betracht kommt, kann man aber auch nur 50% der werbungskosten ansetzen....
trader
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.01.2006 10:56
wie jetzt?? wieso das denn???
natürlich kann ich meine Spesen,Transaktionen(Werbungskosten) ganz anrechnen

bsp.

6000 gewinn - 1000 spesen macht =5000€
also müssen 2500 mit persönlichem steuersatz versteuert werden....20%,30%,40%....aber wenn wir schon dabei sind...wieviel prozent hab ich eiegtnlcih als Azubi???...zahl ja gar keine lohnsteuer,muss theoretisch also auch keine steuererklärung machen,oder???
Stage
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.01.2006 10:59
ich rede von den werbungskosten für deinen dividendenertrag.
als werbungskosten sind zu vestehen:
- depotkosten
- anschaffungskosten (inkl. spesen und courtage)
- Darlehenszinsen (wenn keine spekulationsabsicht)

Wenn du das halbeinkünfteverfahren ansetzt, dann kannst du doch auch nicht die kompletten werbungskosten absetzen...
Stage
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.01.2006 11:02
Ab 2002 gilt das sogenannte Halbeinkünfte-Verfahren. Hiernach werden Dividenden und Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften nur zur Hälfte des Wertes besteuert. Die Kehrseite: Werbungskosten im Zusammenhang mit derartigen Einkünften aus Aktien sind auch nur noch zu 50% absetzbar. Kreditzinsen für Aktienkäufe können mithin nur noch zur Hälfte in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für Zinseinkünfte gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht. Wer über Kredit hingegen Zinspapiere (z.B. festverzinsliche Wertpapiere) kauft, darf die Schuldzinsen daher vollständig absetzen. Für Beteiligungen an ausländischen Aktiengesellschaften gilt das Halbeinkünfteverfahren bereits ab 2001.

(finanztip.de)
trader
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.01.2006 12:09
so und jetzt noch zu meiner Frage:

....aber wenn wir schon dabei sind...wieviel prozent hab ich eiegtnlcih als Azubi???...zahl ja gar keine lohnsteuer,muss theoretisch also auch keine steuererklärung machen,oder???

ich hoffe es gibt ein paar schlaue unter euch die mir meine steuerliche seite auch noch erklären können ;-)
Stage
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.01.2006 13:31
wir wissen doch garnicht was du verdienst......
Es hat doch was damit zu tun, was du in den einzelnen Einkommensarten verdienst....
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.01.2006 13:38
Trader: Wo du nix zahlst kannst du nix absetzen, du kannst schließlich auch keinen Lohnsteuerjahresausgleich machen, weil du wie schon erwähnt, keine Lohnsteuer zahlst.

Kapitalertragssteuer zahlst du FSA abhängig.

Und wenn du 1000 Euro hast und 2000 Euro (und sonst nichts anderes) Dividendenerträge hast, dann reicht dein FSA centgenau aus.
trader
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.01.2006 14:18
na gut wie gesagt ich bin Azubi und die werden doch meistens das selbe verdienen...... also liege zw. 10 und 20 T .Reichen die angaben????
Stage
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.01.2006 14:45
was willst du denn jetzt genau wissen??
deinen steuersatz oder wie
trader
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.01.2006 16:32
GENAU !!!
weis zwar mittlerweile wieviel gewinn ich gemacht habe aber nicht weiviel spek.steuern ich zahlen muss !!!!!!!! da ich meinen steuersatz nicht weis da ich azubi bin und noch keine lohnsteuer zahle
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.01.2006 18:30
Der persönliche EKSt-Satz wird durch deine Einkünfte und deine Werbungskosten ermittelt, welches das Finanzamt übernimmt.

Die "Spekulationssteuer" gibt es eigentlich gar nicht. Es besagt nur, dass Kursgewinne, die durch Kauf und Verkauf binnen 12 Monaten ("sog. Speku-Frist") realisiert wurden, der EKSt unterliegen, es sei denn, sie bleiben unter der Freigrenze von 512,-EUR / 1.024,-EUR. Es handelt sich hierbei dann um private Veräußerungsgeschäfte, die als sonstige Einkünfte (=Überschusseinkunft) in der Steuererklärung anzugeben sind.

Die Dividendenzahlungen sind Einnahmen aus Kapitalvermögen. Erhält man Dividende, so ist hiervon bereits die Unternehmenssteuer abgezogen. Gleichzeitig wird die KESt zzgl. SolZ (20% + 5,5% darauf) in Abzug gebracht, das KI prüft dann den FA des Kunden und beantragt im Vorwege (vor Auszahlung) die Erstattung, wenn ein FA besteht.

Die Dividende belastet den FA nur zur Hälfte (=Halbeinkunft / halber steuerpflichtiger Ertrag). Jedoch sollte eine STeuererklärung gemacht werden, sobald der pers. EKSt-Satz unter dem des pauschalierten Abzugs liegt.

Schönen Gruß
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.01.2006 18:37
Wenn man nichts weiß, sollte man sich schlau machen.
1. Kein Mensch zahlt Spekulationssteuer, sondern Einkommensteuer auf private Veräußerungsgewinne.
2. Wenn man mehr als 410 Euro Nebeneinkünfte erzielt, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben.
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