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Sammelthread AP Wiso
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ela1992
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.04.2015 21:06 - Geaendert am: 24.10.2015 21:29
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Janaaa5
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.04.2015 21:07
ich hab bei 5 die 3.. weiß aber auch nicht mehr was das war :D
stefanvtec
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.04.2015 21:08
Was denn bei der 4 nun richtig? Hab 04.06. Weil der Mai ja 31 Tage hat!? Bei Frage 5 hab ich die 2?
Laura_ho
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.04.2015 21:08
Laut Rechner ist der 05.06. richtig
Jasie1848
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.04.2015 21:09
ich behaupte jetzt einfach mal, dass das deren Vorschläge ja nur sind.
Letzten Endes werden wir in 4 Wochen alle schlauer sein.

Auch wenn die Zeit echt scheiße is, die Wochen bekommt man rum :-D
ela1992
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.04.2015 21:11 - Geaendert am: 24.10.2015 21:30
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svenjaBO
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.04.2015 21:13
Ich habe mal eine Frage zu Nr. 7, hier steht dass 3 die richtige Antwort ist. Aber seit Juni 2014 gilt das ewige Widerrufsrecht nicht mehr, sondern die Frist ist dann 1 Jahr, somit müsste dann doch die 4 richtig sein. Oder hab ich was falsch mitbekommen?
Olee
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.04.2015 21:15
Nein man bei der Aufgabe mit dem Verzug hieß es doch 30 Tage nach Rechnungserhalt somit musste man mit dem Tag nach Eingang der Rechnung beginnen zu zählen, also dem 07.05. und da der Mai 31. Tage hat ist der letzte Tag innerhalb der Frist der 05.06.2015.
reppesiz
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.04.2015 21:16
Olee Du Held. Da steht nach dem Erhalt der Rechnung und nicht ein Tag danach.
padhy
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.04.2015 21:18
Also ich habe bei Aufgabe Nr. 7 die Lösung 4,denn

Mit Inkrafttreten der neuen Regelung zur Europaweit einheitlichen Widerrufsfrist ab dem 13.06.2014, entfällt das "ewige Widerrufsrecht". Durch mangelhafter oder nicht-Aufklärung über die Widerrufsmöglichkeiten vom Händler, verlängert sich die Widerrufsfrist um genau 1 Jahr. Nach diesem Jahr (und 14 Tagen) verfallen aber dann auch in diesem Fall die Ansprüche des Kunden auf Widerruf.



Ich gebe meiner Vorrednerin Recht... überall im Netz findet man etwas dazu ändert das also mal ^^
YagmurGks
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.04.2015 21:19
Aber so weit ich weiss gilt die regeländerung bzgl ewigen widerrufs nur bei verbraucherkrediten
in der Aufgabe geht es aber eher um ein Haustürgeschäft also gilt der ewige Widerruf meiner Meinung nach
svenjaBO
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.04.2015 21:22
Ich bin der Meinung das gilt allgemein für Verbraucher, wenn man nicht oder nicht richtig über den Widerruf belehrt wurde.
padhy
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.04.2015 21:23
Am 13. Juni 2014 trat ein neues Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Dieses Gesetz hat die Informationspflichten bei Verbraucherverträgen deutlich verändert und unter anderem auch ein neues Widerrufsrecht definiert

Quelle Wikipedia
96vani
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.04.2015 21:26
Die Frage zur Widerrufsbelehrung wird aller Voraussicht nach aus der Wertung genommen, da vor kurzem eine Änderung stattfand und die IHK es wohl nicht mehr geschafft hat, die Prüfungen zu ändern. Das haben zumindest einige Lehrer gesagt. Heißt also, dass wenn man dort irgendetwas eingetragen hat, es als richtig gilt.
danidav
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.04.2015 21:27 - Geaendert am: 29.04.2015 21:28
Was habt ihr denn bei der 5?

Ich war mir nicht sicher, ob 3 oder 4 und hab die 4 gewählt.
padhy
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.04.2015 21:30
3. Erlöschen des Widerrufsrechts auch bei falscher Belehrung

Künftig erlischt das Widerrufsrechts auch bei falscher Belehrung des Verbrauchers spätestens ein Jahr nach Ablauf der 14-Tage-Frist. Dies stellt für deutsche Online-Händler eine wesentliche Verbesserung dar. Aktuell erlischt das Widerrufsrecht bei einer falschen Belehrung des Verbrauchers nämlich überhaupt nicht!



Quelle: http://www.offenbach.ihk.de/aktuelles/detail-ansicht/artikel/eu-verbraucherrechte-richtlinie/
Steffi1706
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.04.2015 21:45
Aber da steht doch, bis wann er zaheln muss, um nicht in Verzug zu geraten, ab dem 05.06.wäre er doch schon in Verzug: Denn im Gesetzestext steht doch "...wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und ZUGANG einer Rechnung...." ???
sabine94
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.04.2015 21:50
Hab auch das mit der Vergütung:)
danidav
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.04.2015 21:52
@ wolf: absolut richtig.

@ steffi: genau, der 30. Tag ist aber der 05.06.

Bei dem Widerruf hab ich gemeint, der Kunde kann zeitlich unbegrenzt zurücktreten, wenn er nicht belehrt worden ist.
Steffi1706
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.04.2015 21:55
Und warum sind es 9 Urlaubstage bei aufgabe 11 und nicht nur 8? Erstens steht nichts von aufrunde dort und zweitens, wenn sie die Ausbildung beginnt, ist sie doch schon 17.
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