Was macht man an so nem langen Donnerstag |
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Verfasst am: 03.09.2009 10:33 |
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@amy
kamillentee hilft!! |
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Verfasst am: 03.09.2009 10:33 |
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@amy.
Ich lag am wochenende auch nur im bett wg. magen-darm grippe...das geht wohl im moment rum, zwei kollegen sind auch krank. |
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Verfasst am: 03.09.2009 10:34 |
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hab ich seid sonntag auch. mit wärmflasche ins bett gehen |
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Verfasst am: 03.09.2009 10:43 |
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@amy
wenn es nicht besser wird geh lieber Heim! |
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Verfasst am: 03.09.2009 10:44 |
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@ iri
wie du es immer in die zeitungen schaffst!;)
@ amy
hmm ich nicht, aber 2 freundinnen von mir klagen auch darüber
@ rom
neee also fußball saußen lassen geht garnicht!
war shcon schlimm genug, dass ich vorm abi zur sicherheit einen monat ausgesetzt habe! |
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Verfasst am: 03.09.2009 10:47 |
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naja, das ist so ne ganze din A3 seite mit bildern..
tjoa, und türlich bin ich dabei. ich war bisher noch NICHT weg in Aalen ohne n foto in der zeitung zu haben.. :D
ect hammer. und die haben auch nix gesagt die fotografen! |
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Verfasst am: 03.09.2009 10:49 |
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@ed
ich sagte schon mal: sport ist mord. ich darf leider kein delfinschwimmen mehr machen wg meinem rücken. mein sportlehrer meinte, ich solle das volleyballfeld/-netz aufbauen, obwohl ich nicht schwer tragen darf und er den befund von den ärzten hatte. |
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Verfasst am: 03.09.2009 10:49 |
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wenn ich heute heim will,
werden die kollegen nicht so begeistert sein.. =( |
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Verfasst am: 03.09.2009 10:52 |
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@amy
gesundheit geht vor, das müssen die doch verstehen |
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Verfasst am: 03.09.2009 10:54 |
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@ iri
ja sag ich ja!immer ind er zeitung!;)
@ rom
und wegen dem darfst du kein schwimmen mehr machen?
tja ich würde sagen den hättest wegen körperverletzung oder wegen missachtung der aufsichtspflicht verklagen können! |
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Verfasst am: 03.09.2009 10:57 - Geaendert am: 08.09.2009 10:00 |
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Verfasst am: 03.09.2009 10:57 |
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ne nicht wg. dem,
aber trotzdem hätte ich den anzeigen können: hab beim schwimmen keine luft mehr bekommen und der hat nichts getan.
hab einen bandscheibenvorfall und bandscheibenvorschub im brustwirbelbereich. die ärzte wissen nicht woher das kommt, da es sehr selten ist. und dieser blödmann von lehrer... |
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Verfasst am: 03.09.2009 10:59 |
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kann mir mal bitte jemand erklären, was wechsel sind. haben wir nie durchgenommen und hier kommt das irgendwie vor. |
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Verfasst am: 03.09.2009 11:02 |
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wechsel??? |
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Verfasst am: 03.09.2009 11:02 |
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Ja in der Berufsschule lernt man das auch nicht mehr.
In der Kreditabteilung wurds mir mal oberflächlich erklärt, aber ich weiß es nicht mehr ehrlich gesagt...
Irgendwie Schuldscheine die ein Kunde für jemanden Ausstellt, wo wir uns dafür verbürgen oder so... ka^^ |
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Verfasst am: 03.09.2009 11:03 |
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wechsel??
sind scheiße! |
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Verfasst am: 03.09.2009 11:04 |
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wikipedia meint:
Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an ihn oder einen Dritten (Begünstigter, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Der Wechsel ist eine Urkunde und ein „geborenes Orderpapier“. Er wird daher nur mittels Indossament übertragen. Das Recht aus einem Wechsel kann nur durch Vorlage des Wechsels geltend gemacht werden. Das Bestehen, die Fälligkeit und die Durchsetzbarkeit der Verpflichtungen aus einem Wechsel, die nach Annahme durch den Bezogenen entstehen, sind losgelöst von der Forderung aus dem Grundgeschäft, wegen dessen der Wechsel geleistet wird (abstraktes Wertpapier).
Der Wechsel ist, wirtschaftlich betrachtet, wie der Scheck ein Wertpapier des Zahlungs- und Kreditverkehrs. Anders als Banknoten und Münzen ist der Wechsel kein gesetzliches Zahlungsmittel. Eine Verpflichtung zur Annahme von Wechseln besteht bei der Bezahlung einer Entgeltforderung nicht. Ein Wechsel wird zur Berichtigung einer Verbindlichkeit im Zweifel nur erfüllungshalber und nicht an Erfüllungs statt geleistet (→ Erfüllung).
Der Wechsel verliert im täglichen Geschäft und als Bestandteil der Mittelstandsfinanzierung an Wichtigkeit. Der Grund für den Bedeutungsverlust des Wechsels ist zum Einen darin zu sehen, dass es nicht gelungen ist, den Wechsel „maschinenfähig“ zu machen. Wegen seiner Urkundeneigenschaft lässt sich der Wechsel nur durch hohen Personaleinsatz und -aufwand abwickeln. Hinzu kommen neue wirkungsvolle Arten des Zahlungsverkehrs, insbesondere die Überweisung, die Debit- und die Kreditkarte, durch die sich die Vorteile des Wechsel mit Gesichtspunkten der Automatisierung und der Rationalisierung der Bankenwelt in Einklang bringen lassen. Zum Anderen führte auch der Wegfall des Rediskonts als günstige Refinanzierungsquelle dazu, dass das Diskontgeschäft (kurzfristige Kreditgewährung durch Banken auf Basis von Wechseln) bedeutungslos wurde.
Einen Wechsel, der vom Aussteller (Trassant) an den Wechselnehmer (Trassat) geschickt wird, nennt man Rimesse/Tratte. Jedoch ist dieser Begriff (außer in der Schweiz) heute kaum noch gebräuchlich. Wechsel, bei denen der Aussteller und der Bezogene personengleich sind, heißen Solawechsel (Eigenwechsel).
http://de.wikipedia.org/wiki/Wechsel_(Urkunde) |
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Verfasst am: 03.09.2009 11:05 |
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danke, eimer |
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Verfasst am: 03.09.2009 11:07 |
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ich würd das jetzt als eine art schuldschein verstehen, sehe ich das richtig? |
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Verfasst am: 03.09.2009 11:08 - Geaendert am: 03.09.2009 11:09 |
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Kein Prob, danke dir, jetzt weiß ichs wenigstens auch wieder einigermaßen :)
Für wie lange nur^^
Ich würde sagen das es ein Schuldschein ist, der in einem Avalrahmen den die Bank gewährt ausgestellt werden kann.
Oder was meint ihr? |
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