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Eure Lösungsvorschläge ZP Herbst 2014
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Redie
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.10.2014 19:21
Habs einfach nochmal etwas verkürzt :)
CityofGlass
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.10.2014 19:21
"Hab ich das oben nicht gut genung erklärt? oh je :( "
Doch und sogar nachvollziehbar, danke übrigens :)
J-S
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.10.2014 19:36
Aufgabe 7 kann mit 0,98 nicht stimmen...
Man erhält die Zinszahlen 27,5 und 5...
Die 27,5 muss gerundet werden, weil es keine Komma-Zinszahlen gibt...
Also 28+5=33 x 10,75/360= 0,985416666 gleich gerundet 0,99
Marco_SPK_BA
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.10.2014 19:42 - Geaendert am: 01.10.2014 19:43
wenn man aber ohne Zinszahlen rechnet, (was bei 2 zahlen keinen aufwand darstellt) kommt jedoch ein betrag von 0,98 raus. Ich denke da wird es von der IHK dann beide Lösungsmöglichkeiten geben, da eindeutig beide Lösungen richtig sein müssen. Aufgrund eines anderen Rechenweges ist deshalb eine abweichung von 0,01 aufgetreten. und deshalb denk ich das beides richtig ist.


Ich persönlich rechne nie mit zinszahlen. Mit der allg. Prozentrechnung bin ich bei weitem schneller. bevor ich die Formel überhaupt eintipp hab ich die im Kopf schon extrem gekürzt^^
J-S
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.10.2014 19:45
Na ich hoffe... Hatte erst 0,98 weil ich auch ohne Zinszahlen gerechnet habe, aber dann ist mir eingefallen, dass man ja bei KKK-Abrechnungen mit Zinszahlen rechnen muss...
st1c0
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.10.2014 21:11 - Geaendert am: 01.10.2014 21:16
Bei Aufgabe 10 (Nachlassmeldung) ist von 6100€ die Rede.
In eurem Lösungsvorschlag wird also der Vertrag z.G. Dritter mitgemeldet, das dürfte aber eigentlich nicht der Fall sein.
Lt. GrillPerczinsky werden keine Verträge z.G.D. gemeldet und fließen auch nicht in die Erbmasse ein. Dann sind wir auch unter den magischen 5000€ und die Lösung lautet 0 (Null).
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

EDIT: Habe hier 2 Bücher liegen, die sich gegenseitig widersprechen, super.
Marco_SPK_BA
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.10.2014 21:38 - Geaendert am: 01.10.2014 22:00
und genau das ist der punkt wo mich immer aufregt bei den prüfungen. die sachen sind teilweise zu ungenau formuliert. Da hab ich mich heut auch bei der Aufgabe mit dem Freistellungsauftrag ohne Ende geärgert. Die zu 100 richtige und unanfechtbare Antwort müsste folgendermaßen lauten: Der gemeinsame Freistellungsauftrag gilt bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem ein Ehepartner verstirbt. Anschließend ist nurnoch eine Einzelveranlagung möglich.

Aber so eine Aussage hab ich nirgends gefunden

Der Lösung nach verliert er MIT dem Tod die wirkung und das ist ja der 23.9. und das is lt. EstG falsch
Dathom
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.10.2014 22:03
@ Marco_SPK_BA

Genau der Ansicht bin ich auch.
Haargenau die Antwort hab ich auch vergebens gesucht ...
Marco_SPK_BA
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.10.2014 22:32
Schön dass ich nicht alleine bin ;)
Hatte schon selbatzweifel
PhilippDB
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.10.2014 22:53
Zum Freistellungsauftrag habe ich auch geguckt.
Dass er bis zum Ende des Jahres besteht, gilt nur für Einzelkonten von Verheirateten.
Eine Mitazubine sagte noch vorher, dass da was mit einem Jahr ist... aber schade, dass wir das nie gelernt haben...
fbes21
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.10.2014 22:58
Kleine Frage zu Aufgabe 27:

Könnte hier nicht auch Antwort 4 richtig sein, auf einem externen Speichermedium? Ist ja im Prinzip ne Art Backup und so schützt man ja unter anderem die Server vor einem Datenverlust.

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.10.2014 23:45
@ Marco_SPK_BA

zu der Aufgabe mit dem Freistellungsauftrag...

Also ich habe das so in Erinnerung, dass der FA mit dem Tod einer Ehepartners erlischt, und kann aber für das Todesjahr erneut vom hinterbliebenen Ehepartner über 1602 EUR gestellt werden.
Nach diesem Jahr muss er dann einen über 801 EUR stellen...
Marco_SPK_BA
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.10.2014 07:56
Na klasse.
Ich hab wirklich letzte Woche so einen Fall gehabt und hab nen Bekannten aus dem Finanzamt gefragt. Er hat gemeint der gemeinsame FSA bleibt bis Jahresende bestehen.

Aber das war etwas das konnten mir nicht mal interne Abteilungen wirklich beantworten
jbx
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.10.2014 13:27
@fbes21 mir stört das "ZEITNAH auf externe Speichermedien"... Wichtige Server machen permanent backups auf externe Server. "KURZER INTERVALL" klingt für mich besser...
Marco_SPK_BA
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.10.2014 13:51
Ich fand auch dass sich "externe Speichermedien" eher so richtung USB-Stick oder so anhört was ja totaler Quatsch ist. Drum fand ich auch das "kurze Intervall" am logischten
max123456
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.10.2014 15:35 - Geaendert am: 02.10.2014 15:38
hi,

mal ne frage wenn aufgabe 7 ein falsches ergebnis rauskommt, aber in aufgabe 8 24+ ergebnis aus aufgabe 7 rauskommt müsste das doch auch punkte geben wegen Folgefehler oder?
(Aufgabe 7 war die Zinsabrechnung und Aufgabe 8 die Quartalsabrechnung)
vokoelapco
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.10.2014 15:39
Hey CityofGlass,

zu deiner Annahme ..

du hast ja zuerst Ford. an KU 80 Euro auf der Aktivseite.
Durch die Zinsgutschrift werden die Ford. an KU um 80 weniger, deshalb -80 auf der Aktivseite. Gleichzeitig werden die Sichteinlagen um 70 Euro mehr (-80 + 150 = 70) und somit ergibt sich ein +70 auf der Passivseite.
Auserdem wird das Eigenkapital durch die Zinsbelastung um 150 weniger, also -150 ebenfalls auf der Passivseite.

Im Endeffekt wird die Bilanzsummer somit sowohl auf der Aktiv als auch auf der Passivseite um 80 Euro weniger.

So müsste es ja eigentlich stimmen ... oder ?
Vielleicht hab ich mich in diesem Fall aber auch getäuscht ..
CityofGlass
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.10.2014 16:25
@vokoelapco: Bis zum Kreditor/Debitorwechsel sind sich hier ja alle einig ^^
Aber ja,, dass die 150 auf der Passivseite vom EK gebucht werden und die 80 rauskommen, würd ich jetzt - im Nachhinein - auch so sehen.

Mal eine andere Frage - gibt es von Seiten der IHK auch vor "offizieller Ergebnismitteilung" eine (un)verbindliche Lösung oder wird die quasi erst mit Mitteilung bekannt gegeben?
kopf1337
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.10.2014 16:27
vokoelapco:
So wird es wohl sein, ohne die zukünftigen Musterlösungen der IHK zu kennen. Die letzten Zwischenprüfungen lassen auch darauf schließen.
Marco_SPK_BA
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.10.2014 17:42
@CityofGlass

Am einfachsten löst du so eine Aufgabe mit der Bilanzveränderung, indem du dir eine kleine bilanz aufzeichnest, die nur aus den betroffenen Konten besteht (auch wenn diese so tatsächlich nicht in der Bilanz genannt werden. Wichtig ist nur ob es auf Aktiva oder Passiva erscheint) und einfach dazu schreibst, ob und um wieviel es sich ändert. dann kannst du daraus ganz einfach ausrechnen, wie sich die bilanzsumme abändert
So hast du auf Aktiva bei der Aufgabe z.B. -80 stehen und auf der Passiva -150 und +70 (was auch wieder -80 raus bringt). Das war eine Möglichkeit wie ich es paar Leuten aus meinem Lehrjahr bisschen anschaulicher und besser erklären konnte ;)
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