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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Was war das fürne Scheisse :D
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Bockily
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.11.2010 22:17
Mir auch bitte wäre sehr nett
Borisv@online.de
caro220188
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.11.2010 22:21
wegen der aufgabe mit prokura:

auch wenn die beiden prokuristen gesamtprokura hatten dürfen die noch lange keine grundstücke BELASTEN!! ;)
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.11.2010 22:24
Richtig. Es ist unerheblich, ob man als Prokurist Einzel- oder Gemeinschaftsprokura hat.

Ein Prokurist darf weder Grundstücke belasten noch Gründstücke verkaufen noch die Bilanz unterschreiben, wenn ihm keine besondere Vollmacht erteilt wurde.
zambrotta
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.11.2010 22:29
Und daher darf mit besonderer Vollmacht die Prokuristin das gebäude belasten. Und da sie eh eine besondere Vollmacht von der Komplementärin erhält, ist es auch unerheblich ob sie Gesamtprokura hat oder nicht^^
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.11.2010 22:52
Es ist nicht unerheblich, ob man Gesamtprokura hat oder nicht.
Selbst mit Sondervollmacht darf sie die Gesellschaft nur mit einem Prokuristen Gesellschafter/Geschäftsführer vertreten.

Eine Sondervollmacht bedeutet nur, dass sie Grundstücke belasten und verkaufen darf, jedoch darf sie unter keinen Umständen die Gesellschaft alleine vertreten bei einer Gesamtprokura.
Lea-M
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2010 23:07
Ich habe die 18 falsch, hab mit 2,4 mio gerechnet und dadurch auch die B falsch. Gibts da Folgefehler?
torpedo
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2010 23:11
Gesamtprokura oder Einzelprokura: Völlig unerheblich! Mit einer entsprechenden Einzelvollmacht darf sogar ein Azubi ein Grundstück belasten!
FabinhoNr1
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.11.2010 23:12
Bitte Wiso an F.Lehnen@gmx.de Danke!
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.11.2010 23:26
Schon klar, dass jeder mit entsprechender Vollmacht Grundstücke belasten darf. Darum ging es aber nicht, wenn du richtig gelesen hättest.
Dirk87
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2010 06:30 - Geaendert am: 25.11.2010 07:07
Bitte WISO an dirk.rackow@googlemail.com
webbi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.11.2010 07:01
Wie war denn der Wortlaut der Fragestellung in der Aufgabe (Belastung des Grundstücks)? Kann das jemand zitieren?

Wäre ja interessant, ob wirklich (wie Technology schreibt) eine plausible Begründung denkbar ist, die ggf. eine Nachwertung möglich machen würde.

Gruß
webbi
granomix
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2010 07:17
ich persönlich fand die AP jetzt weder sonderlich fies noch schwer...nur da ich bei den offenen aufgaben wie auch bei wiso sehr viel geschusselt habe, bange ich dennoch um eine 2 :( ...traurig.

fand in wiso war jetzt nichts dran, was man nicht wissen konnte. und die wirtschaftsfragen waren auchs ehr human und lösbar...

nur eine frage zu der einlage des kommanditisten: ich hatte gedacht, die haben gefragt, mit was der komplett haftet - daher habe ich 40000€ hingeschrieben - stand da, mit wieviel er persönlich haftet (also die fehlenden 15t€)??? oh mann...lesen...

das ist genau so ein punkt :( ...
juliuss
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2010 09:12
kann mich nur anschließen. so eine riesen große scheiße. aber ich hätte auch gern wiso und rewe. juliusschwappach@web.de

DAnke, super sache
ConnexX
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2010 09:59
mein erster Gedanke nach der WISO war auch "Oh mann warum hast du eigentlich gelernt", hatte ein total schlechtes Gefühl, komplett neue Audgabenstellungen *ohje*

Aber als ich gestern Abend meine Ergebnisse in den Rechner eintippte, sagte der mir 76% Ich dachte ich sehe nicht richtig. Wenn dem so ist bin ich echt zufrieden
Malarky
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2010 11:39
Ausgangslage: Gesamtprokura für Krug, Michaela und Ernst, Manfred

Persönlich haftender Gesellschafter: Hörner, Petra

1. Aufgabe
Michaela Krug beantragt für die Schreinerei HolzFun KG die Erhöhung des laufenden Betriebsmittelkredites, der mit einer Grundschuld auf das Firmengelände besichert werden soll.

Welche der folgenden Aussagen zur Vertretungsbefugnis von Frau Krug ist hinsichtlich der Belastung des Firmengrundstücks ist nach dem HGB zutreffend?

Tragen Sie die Ziffer vor der zutreffenden Aussage in das Kästchen ein.

Frau Krug ist zur Belastung des Grundstücks ...
1. ermächtigt, es sei denn, diese Befugnis hat ihr Petra Hörner entzogen
2. unter der Voraussetzung ermächtigt, dass Friedrich Klein ihr eine gesonderte Befugnis erteilt hat.
3. nur gemeinsam mit Manfred Ernst ermächtigt.
4. nur zusammen mit Petra Hörner ermächtigt
5. ermächtigt, sofern ihr Petra Hörner diese Befugnis besonders erteilt hat.

Nochmal die komplette Frage zur Diskusion um Aufgabe 1 in WiSo

Bin übrigens auch einer von denen der die 4 genommen hat, da ich mir dachte dadurch dass für Frau Krug nur eine Gesamtprokura hat und deswegen alleine ohnehin nicht handeln darf und eine Befugnis für mich nur eine ergänzende Vereinbarung zu einer Prokura und keine gesonderte Vollmacht darstellt, kann Sie eigentlich nur mit Frau Hörner (der Komplementärin) zusammen dieses Geschäft abschließen.

Aber naja ist dann wohl trotzdem falsch^^
sweet_charmeur
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2010 12:37
Hier hab ich mal was gefunden zu Prokura:
§ 125
(1) Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder Gesellschafter ermächtigt, wenn er nicht durch den Gesellschaftsvertrag von der Vertretung ausgeschlossen ist.
(2) Im Gesellschaftsvertrag kann bestimmt werden, daß alle oder mehrere Gesellschafter nur in Gemeinschaft zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigt sein sollen (Gesamtvertretung). Die zur Gesamtvertretung berechtigten Gesellschafter können einzelne von ihnen zur Vornahme bestimmter Geschäfte oder bestimmter Arten von Geschäften ermächtigen. Ist der Gesellschaft gegenüber eine Willenserklärung abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem der zur Mitwirkung bei der Vertretung befugten Gesellschafter.
(3) Im Gesellschaftsvertrag kann bestimmt werden, daß die Gesellschafter, wenn nicht mehrere zusammen handeln, nur in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigt sein sollen. Die Vorschriften des Absatzes 2 Satz 2 und 3 finden in diesem Falle entsprechende Anwendung.

Also denke ich dass hier trotz Gesamtprokura eine Untervollmacht für die Belastung von Grundstücken erteilt werden kann.
Malarky
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2010 12:51
Aber handelt es sich bei einer "Befugnis" denn um eine "Untervollmacht" ?
Glaube zwar auch nicht, dass die Aufgabe rausgenommen wird aber wäre schon schön wenns so wäre :D
Nessilein92
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.11.2010 13:11
Also wir hatten definitiv eine andere WiSo-Prüfung ...
und unsere war extrem einfach aber dafür war ReWe umso schwerer fand ich -.- ... Ich war WiSo nach na halben Stunde fertig und hab Löcher in die Luft gestarrt .. die halbe Stunde hätt ich für Rewe gern noch gehabt ... da bin ich nämlich noch nicht einmal fertig geworden ... *seufz*
Evelin1989
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2010 13:12
Kann mir mal bitte jemand sagen, mit wie viel der eigentliche kommanditist haftet? Ich habe 90.000,00 angegeben, weil er seine Einlage noch nicht voll getätigt hat, und somit genauso in der haftung steht wie ein Komplementär.
Die Frage war ja auch gewesen, wie viel die Bank von ihm verlangen KANN.
Malarky
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2010 13:16
Komplementäre einer KG -> unbeschränkt, persönlich, und ggf. gesamtschuldnerisch bei mehreren Komplementären also wie OHG Gesellschafter

Kommanditisten einer AG -> haften nur in Höhe ihrer NOCH NICHT ERBRACHTEN Einlage
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