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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

JAV muss nach münd. Prüf. gehen, was tun?
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MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.12.2005 00:47
Wenn nichts hilft:
Arbeitsgericht!
Manchmal reicht auch schon nur das Androhen von eben diesem aus!

-------------------------------------------------

Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
2006 - Berlin.
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sneszocker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.12.2005 08:41
Ich bin mir aber auch 99% sicher dasss JAV-ler NICHT übernommen werden müssen unter der Voraussetzung dass KEINE Azubis des Lehrjahres übernommen werden.

Von wegen Geschäftspolitik blabla... usw.

Aber das trifft bei diesem Thread nicht zu wollts nur mal so erwähnen.
Stromberg
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.12.2005 08:57
genau, kämpft für euer recht und werdet glücklich in der bwa oder sonst welchen beschissenen abteilungen oder geschäftsstellen.

mal im ernst, wenn mich die spk nur nehmen muss wegen der jav und ich das auch noch einklagen muss, dann würde ich mich nicht wohl fühlen.

es ist doch naheliegend, dass man nur als kassierer(bei uns z.b.!!) oder sowas eingesetzt wird und nach der jav zeit gehen muss.

-Kompetenz macht unsympatisch-
-Hektik ist für Mitarbeiter, nicht für Chefs-
-Mein grösstes Problem: Der Neid anderer Leute-

gini_87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.12.2005 09:02
also ich hab jetz nicht alles mitlesen können aber bei uns war dit so, dass die jav-mitglieder erst den möglichen arbeitsvertrag unterschreiben mussten und dann den jav vertrag d.h. der ist somit von dem küdigungsschutz ausgeschlossen
is ne linke nummer
aber anscheinend gängig
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.12.2005 10:32 - Geaendert am: 12.12.2005 10:33
The same procedure as every Year...

Ein Azubi, der in der JAV ist, MUSS UNBEFRISTET übernommen werden. Punkt aus. Nicht für 6 Monate und nicht für 2 Jahre, sondern UNBEFRISTET. Alles was davon abweicht muss mit Zustimmung des Azubis erfolgen.

Wenn es hier bei Jemandem anders war, dann war Derjenige einfach nur zu dumm auf sein Recht zu pochen.


§ 78a BetrVG
Schutz Auszubildender in besonderen Fällen
(1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen.


(2) Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Auf dieses Arbeitsverhältnis ist insbesondere § 37 Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden.
schlaufrau
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.12.2005 11:08
Ein Mitglied der JAV, dass nicht übernommen werden soll, wird nicht gekündigt, sondern der Ausbildungsvertrag läuft aus. Der AG muss die geplante Nichtübernahme mindestens drei Monate vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ankündigen. (§ 78.1 a BetrVerfG).

Wenn das JAV-Mitglied übernommen werden möchte, dann muss es dieses beim AG beantragen. Der Antrag muss innerhalb der letzten drei Monate vor Ausbildungsende erfolgen ( Achtung: Hier zählt nicht das vertragliche, sondern das tatsächliche Ende mit Bestehen der Praktischen Übung). Der AG muss dann einen unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten. Ausnahme wäre hier nur möglich, wenn kein Azubi übernommen wird und/oder die Übernahme dem AG nicht zugemutet werden kann. Hierüber entscheidet das Arbeitsgericht. (§ 78a 2 und 4).

WICHTIG: DAS JAV-MITGLIED MUSS TÄTIG WERDEN. Wenn nichts unternommen wird, läuft der Vertrag aus!!!!!

ALSO KEINE PANIK
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.12.2005 11:11
"Ausnahme wäre hier nur möglich, wenn kein Azubi übernommen wird "

Blödsinn! Das Gesetz musst du mir mal zeigen.
Der Rest ist korrekt.
Shogun
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.12.2005 11:57
Stimmt alles gar nicht..........

Also das läuft wie folgt.
Wenn jemand in der Ausbildung einen Posten bei der JAV übernimmt hat er mit abschluss NICHT das Recht unbefristet übernommen zu werden.

Eine Mitgliedschaft in der JAV schützt nur vor Kündigung.
D.h. da wir ja alle in einem Ausbildungsverhältnis stehen und nich in einem Arbeitverhältnis kann man hier nicht von Kündigung sprechen.
Eine ÜBERNAHME wird durch die Mitgliedschaft in der JAV NICHT beeinflusst.

Sparkasse for President
sneszocker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.12.2005 12:01
@Tiefblau

Ich kenne dazu weder nen Gesetzestext noch hätte ich Lust mit dir darüber zu diskutieren. Ich sag j anur was ich weiß und ich hab des so MEHR ALS 1 MAL gehört.
Wie gesagt bin ich mir keineswegs sicher obs richtig ist. Nur wenn das Unternehmen kurz vor der Pleite steht angenommen aber ne JAV mit 3 MAnn stellt und dann alle übernehmen muss iss doch auch schwachsinnig mal ganz ehrlich.
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.12.2005 12:16
@ sneszocker

Da gebe ich ich DeepBlue Recht - zeig uns die Textstelle, wo es steht, denn so etwas ist auch mir mehr als unbekannt.

Das ist genauso wir bei unseren tollen Kunden.
Wenn die mir behaupten, sie hätten ein besseres Angebot von ner anderen Bank, dann will ich das ja auch sehen!!!!
Erzählen kann man viel!

Die Sache, wenn das Unternehmen kurz vor der Pleite steht, hat ja mit wirtschaftlicher Notwendigkeit oder irgend so nem Mist zu tun.
Das ist was anderes, da würde das auch gehen denke ich.
Aber wir gehen ja jetzt vom Normalfall aus!

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sneszocker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.12.2005 12:24
iss jo recht Jungs ich frag nochmal meine Kollegen nach Gesetzestexte zum nachstöbern hab ich keine zur hand grad jedoch hab ich nie gesagt dass ich ne Textstelle hab.... !!!!!!

Nur dass ich es so aus mehreren Mündern gehört hab*.* <--- Punkt
Holledauerin
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.12.2005 12:32
Also ich bin auch JAVi und musste nach der Ausbildung unbefristet übernommen werden.

Ganz genau würde es so von statten gehen: 3 Monate vor Ausbildungsende, muss der JAVi bei der Personalabteilung beantragen, dass er unbefristet als JAVi übernommen werden will. Dann muss ihn die Arbeitsstelle unbefristet übernehmen. MUSS!!

Ansonsten ist aber auch die regel, dass ohne extra Beantragung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angeboten werden muss, wenn wie schon einer gesagt hat, der Arbeitgeber nicht 3 Monate vor Ausbildungsende schriftlich mitgeteilt hat, dass er gehen muss.
apkenner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.12.2005 13:00
schwachsinn........jav hat das recht zu bleiben und da kann keiner was gegen machen
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.12.2005 13:38
@Shogun

Wenn die Lösung, und hier eine korrekte Antwort, schon genannt wurde, nämlich §78a BetrVG, dann musst du doch nicht nun den ganzen gequirlten Mist hier nochmal falsch daherlabern. Junge! Lesen bildet...soll auch bei welchen von der Sparkasse helfen.
Holledauerin
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.12.2005 14:55
@ Deep-Blue
Geb Dir vollkommen recht!
Aber die Sparkassler leben ja auch nicht nach dem BetrVG sondern nach dem BayPVG, da öffentlich-rechtlich.
Die regeln sind in diesem Fall, sprich ÜBernahme von JAVis aber identisch.
hiob
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.12.2005 09:13
Hallo,

natürlich können auch JAV Mitglieder nicht übernommen werden!!!
Ihr habt zwar geschrieben sie können nicht gekündigt werden, das ist ja 100 %ig korrekt! Aber, wenn so ein JAV Mitglied nicht übernommen wird läuft der Vertrag aus und es ist KEINE Kündigung!!!
DeepBlue hat ja außerdem den Gesetztestext eingefügt in dem steht das eine "Nichtübernahme" bei rechtzeitiger schriftlicher Mitteilung möglich ist.

MfG
Sven

Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.12.2005 09:20 - Geaendert am: 13.12.2005 09:21
@hiob


Zum 10ten Mal.
JAVler müssen übernommen werden, wenn sie es denn verlangen. Lies halt §78a BetrVG.

Vorallem, wenn hier min. 5 Leute sagen, dass es bei ihnen schon so war (bei mir nämlich damals auch), dann brauch man doch nicht erneut alles verkehrt daherfaseln.
hiob
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.12.2005 09:26
Deep-BIue: Sorry, hatte nicht gelesen das der Shogun (??) schonmal fast das gleiche geschrieben hat wie ich!!!
Aber ich muss da trotzdem nochmal nachfragen (Du kennst dich ja Recht ja sicher aus wg. BA)

Angenommen der Arbeitgeber schreibt dir 15 Wochen vor Ausbildungsende das er dich nach der Ausbildung NICHT übernehmen möchte tritt ja der Punkt 1 des Gesetztes ein --> keine Übernahme.
Wenn der JAVler das Schreiben hat muss er einfach nur beantragen das er übernommen werden möchte und wird das dann auch?
MUSS das gemacht werden oder ist das nur der gute Wille der Unternehmen um Rechtsstreits aus dem Weg zu geh‘n??
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.12.2005 10:03 - Geaendert am: 13.12.2005 10:08
"Wenn der JAVler das Schreiben hat muss er einfach nur beantragen das er übernommen werden möchte und wird das dann auch?"

Richtig!
Bei mir war es genauso. Mein Arbeitgeber teilte mir im November mit (Mündliche im Januar), dass er mich nicht übernimmt.
Habe dann ein Schreiben aufgesetzt in dem ich darauf hinwies, dass ich am xx.xx.xxxxx zum JAV Vorstand gewählt wurde und nach §78a BetrVG die unbefristete Übernahme verlange.
Gleichzeitig habe ich darauf hingewiesen, dass ich in einem Gespräch natürlich gerne bereit bin meine zukünftige Arbeit zu erläutern.
Bin dann meinem Arbeitgeber entgegengekommen und habe einen 2-Jahres-Vertrag unterschrieben, obwohl ich das Recht auf einen unbefristeten gehabt hätte. Aber wer mag schon gleich mit Ungnade ins Berufsleben einsteigen ;-)

Feststeht:
Der Arbeitgeber MUSS dich übernehmen, wenn du die Übernahme verlangst.
Einzige Ausnahme: Er legt vor Gericht dar, dass ihm deine Übernahme nicht zuzumuten wäre. Das kann aber wohl kaum eine Bank deren Vorstände immernoch mit Luxusautos durch die Gegend schippern.
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.12.2005 12:20
@deep blue geb dir wie immer recht :) vorallem im bezug auf shogun !!!! :)

war bei mir genauso, wir haben zu zweit verkürzt ich wollte eh gehen aber halt erst zu semesterbeginn. habe mich 1 monat lang mit der personalabteilung rumgeärgert wegen 2,5 behinderten monaten.
dann habe ich da der andere übernommen wurde einfach am tag VOR meiner mündlichen nen schicken zweizeiler an personalchef und alle vorstände per mail und post verschickt

"sehr geehrter bla
hiermit verlange ich gem/in berufung auf.§ hasse nich gesehen,( bei mir wars das bpvg wegen sparkasse ) die übernahme in ein unbefristetes arbeitsverhältnis" ...

bumm und dann ging die bombe hoch .. ich wußte garnicht das die leute in der persoabteilung so fix arbeiten können wenn auf einmal 9 vorstände da anrufen und fragen was los ist ... mein personalratsvorsitzender hat mich dann aus der mittagspause geholt und ich hab mit dem stv. persochef ganz bequem alle modalitäten am telefon verhandeln können und hab in aller seelenruhe meine prüfung am nächsten tag gemacht und danach den vertrag unterschrieben .

und nochmal an alle die keine ahnung haben ... nachlesen :)
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