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Kontoeröffnung = Alltagsgeschäft?
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Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.06.2005 17:12
Deep-Blue

natürlich kann man von Gesetzen abweichen.

Das tut der Staat gerne in Prozessen in denen Banken invilviert sind.

Mann nennt das richterliche Ungerechtigkeit, oder aber auch Präzedenz fall.

Der Staat hat in einem Prozess in dem meine Sparkasse laut deutschem Gesetz absolut Recht hatte, einfach entschieden das dieses Gesetz nicht auf Banken zutrifft, obwoh l im Gesetz steht, das es auf ALLE zutrifft.

(genauer darf ich aufgrund von interna nicht werden sorry)

Und das ging bis zum Bundesgerichtshof. Keine Chance...
einfach weil die Richter das mal so entschieden haben.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.06.2005 17:17
Die Sache ist ja die, dass die schwebende Unwirksamkeit, die durch die fehlende Unterschrift des zweiten gesetzlichen Vertreters entstehen könnte, spätestens mit dem 18. Geburstag eh wegfällt und somit wenig Probleme auftreten.

Zur Sicherheit und für Prüfungen sind aber zwei immer besser und sicherer!

Es gibt vom Vormundschaftsgericht so "Testate", dass einer alleine unterschrieben darf, zum Beispiel für den Fall, dass einer weg ist.

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L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

AH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.06.2005 17:56
Ja sowas haben wir ja hier, nur die Aussage ist zu allgemein gehalten. Egal habe es dann heute Mittag so durchgehen lassen nach Absprache.
black_cat
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.06.2005 21:48
Wir hatten vor kurzem so nen Fall.
Vater ist in die Türkei durchgebrannt, Mutter und Kind noch hier. Mutter wollte Konto eröffnen für Tochter. Musste zum Vormundschaftsgericht gehen und erst das alleinige Sorgerecht beantragen. Ohne zweite Unterschrift wärs nicht gegangen!
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.06.2005 23:51
Zitat AH:
>>>dass es gemeinsames Sorgerecht für die Eltern gibt <<<

Aus eben diesem Grund denke ich ebenfalls, dass hierfür die Unterschrift beider Elternteile ( ja, ok, beider gesetzlicher Vertreter ) benötigt wird.
Wenn du dir nicht sicher bist, dann frag mal in eurer Rechtsbateilung nach.

Im schlimmsten Fall wäre die Lösung, dass man einfach wartet, bis die Tochter 18 ist. ( natürlich nur, wenn dies in absehbarer Nähe liegt! )

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Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
2006 - Berlin.
2007 - Europa.
Was kommt 2008?


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Pilzy1
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.06.2005 09:59
Ich denke wenn die Mutter ne Vermisstenanzeige bei der Polizei gestellt hat, wird sie das Alleinige Sorgerecht kriegen!

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