Die Sache ist ja die, dass die schwebende Unwirksamkeit, die durch die fehlende Unterschrift des zweiten gesetzlichen Vertreters entstehen könnte, spätestens mit dem 18. Geburstag eh wegfällt und somit wenig Probleme auftreten.
Zur Sicherheit und für Prüfungen sind aber zwei immer besser und sicherer!
Es gibt vom Vormundschaftsgericht so "Testate", dass einer alleine unterschrieben darf, zum Beispiel für den Fall, dass einer weg ist._________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |