also bei uns gibt es keinen zeitlich unbegrenzten kk-kredit!
aber wir machen bei dem dispo die unterscheidung zwischen dispo vertrag und dispobestätigung. bei nem dispo, der größer ist als das dreifache nettoeinkommen, müssen wir nen dipovertrag nehmen und da brauchen wir auch ne unterschrift vom kreditnehmer.
@ calli
die Zusammenstellung des Engagements der KNE benötigst du ja nur für die kompetenzgerechte Genehmigung des Dispos/KK‘s. Die hat nix mit den Merkmalen KK oder Dispo zu tun. ist ja bei jeder Kreditherauslage so.
Daher meine Verwirrung.
Ein Dispositionskredit ist ein Konsumentenkredit, der üblicherweise als Kontokorrentkredit auf Privatkonten (Gehaltskonten) zur Verfügung gestellt wird.
KKK- Kredite sind meist Betriebsmittelkredite an Unternehmen.
Servus zamme!
Also muss sagen hab jetzt nicht alles gelesen (bin faul es ist schliesslich Freitag abend...) aber ich erklär mir das so:
-Dispo ist ein von der Bank gegebene Überziehungslinie. Meisstens 3x Lohn oder Gehalt. Je nach Bank kann dieser auch schon in der Ausbildung eines Kunden gegeben werden. Bei mir wird es gescort (vergleichbar mit nem Firmenraiting)
-KK-Kredit is die gedultete Überziehung. Beispiel: Kunde ist mit 50,-- EUR im Soll hat aber keinen Dispo eingeräumt bekommen. Dies ist Unterschrieben!! Und zwar wird bei jeder normalen Kontoeröffnung (abgesehen bei Minderjährigen) das Girokonto (Guthabenkonto) zum Kontokorentkonto abgesprochen. Da Kontokorent soviel wie Verrechnung von Ein- und Ausgängen heißt.
Daher kann es gut sein das eine Bank das unterschrieben haben möchte wenn das nicht automatisch im Kontoeröffnungsantrag drin ist. Kommt aber auch bei Volljährigkeit vor. Darum müssen bei uns auch Kunden die grad 18 geworden sind denn Kontoeröffnungsantrag unterschreiben, damit die Klausel greift.