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Verfasst am: 22.06.2005 22:10 |
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Verkauft der Kunde seine WP vorzeitig (vor der dreimonatigen Frist) sind VZ zu belasten. Und zwar in beliebigem Ermessen der Bank, denn die VZ sind gesetzlich nicht geregelt. Man könnte also auch hier pauschal 5,-EUR belasten.
Allerdings ist der Bearbeitungsaufwand recht hoch. Dennoch besteht seitens des Kunden kein Anrecht auf VZ-Befreiung.
Ich würds nicht machen... :-)
Schönen Gruß |
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