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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten |
Moderator: TobiasH |
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Bonitätsprüfung |
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Verfasst am: 12.12.2005 14:58 - Geaendert am: 13.12.2005 07:56 |
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Eine Bürgschaft ist in der Praxis sowieso meist eine Alibi-Sicherheit und bringt in der Verwertung nichts ein.
Jedes vernünftige KI wird daher den MRV einer Bürgschaft hoffentlich mit Null ansetzen. Alles andere wäre unvernünftig.
Tatsache ist, dass der Kreditsachbeabeitung überlassen ist, ob sie nun die Bürgschaft für werthaltig hält oder nicht. Dies ist meist bei Geschäftsführern oder Gesellschaftern der Fall. Die aber nur, wenn die Bank Einsicht in die Vermögensverhältnisse hat (z.B. Jahresteuerbescheid, event. Gesellschafterdarlehen in der Bilanz etc.).
Bürgschaften bei Engagements von Privatpersonen werden bei uns nicht mehr hereingenommen. Ich denke, das ist geschäftspolitisch auch gut so, da gerade bei Privatpersonen die Werthaltigkeit der Bürgschaft kaum gegeben ist. |
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Verfasst am: 12.12.2005 17:14 |
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Nun ja, die Zweckmäßigkeit von Bürgschaften möchte ich nun nicht in Abrede stellen, auch BÜ von Privatpersonen nicht. Das kommt ganz auf die Bonität des Bürgen an ("Ein Bürge ist leistungsfähig, wenn er aus seinem pfändungsfreien Einkommen innerhalb von 5 Jahren 1/4 der Darlehensschuld ohne Zinsen tilgen kann" - BGH-Definition), wenn das Einkommen oder entsprechende Vermögenswerte dafür sprechen, warum nicht? Eine werthaltig unterlegte BÜ kann doch mehr Wert sein als ein Grundpfandrecht auf nem kontaminierten Grundstück.
Auch zum Schutz vor Vermögensverschiebungen sollte z.B. bei gemeinsam veranlagten Ehegatten eine BÜ hereingenommen werden, auch wenn den z.B. Eigentümer nur eine Person ist.
Generell geb ich dir aber recht, dass es sich, gerade bei Firmen, um eine Alibi-Sicherheit handelt, da Bürge und Hauptschuldner meist in wirtschaftl. Zusammenhang stehen.
Bzgl. Darl. v. Firma an Gesellschafter:
Durchaus kritisch zu sehen, wird aber in der Bilanzanalyse im Rahmen der Ermittlung des kompensierten EK sowieso abgezogen (ähnlich wie immaterielle Verm.-Gegenstände, Firmenwert, Patente, Disagio etc.), daher erfolgt die Berechnung nur auf das tatsächlich dem UN zur Verf. stehenden Kapital.
Schönen Gruß |
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