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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Bausparvertrag
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se_spk
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.01.2005 11:51
du bezahlst bei Abschluss des BV
1% von der Bausparsumme, also die Summe die zu 50% oder 45% angespart wird...
SWAT
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.01.2005 11:54
@ Nokio

Nust Du als Mitarbeiter auch die Abschlussgebühr bezahlen?

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Sämtliche Rechtschreibfehler in diesem Text sind urheberrechtlich geschützt.

Nokio
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.01.2005 13:00
geht es irgendwie den 1% nicht zu zahlen bzw. wann könnte ich denn, den vertrag auflösen um den 1% nicht zu zahlen.
SWAT
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.01.2005 13:12
Wir zahlen als Mitarbeiter der Sparkasse bei der LBS keine Abschlussgebühren. Von daher fallen díese 1% nicht an.

Wiso willst Du denn nach 3 monaten kündigen?
Lass den Vertrag doch einfach ruhen...

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Sämtliche Rechtschreibfehler in diesem Text sind urheberrechtlich geschützt.

Nokio
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.01.2005 16:27
bin nicht bei sparkasse hab nur den Bausparvertrag dort.

weils er zu mir doch ncht so gut passt wie am anfang gedacht, ich werde eh nix bauen une die zinsen sind net so berauschend, würde lieber in fonds investieren.

hmm naja, so wies aussieht muss man den % beim auflösen zahlen, dann werd ich ihn wahrscheinlich nebenbei laufen lassen.
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.01.2005 20:42
Klar, BSV können jederzeit gekündigt werden, in Sparkassen Schlesw.-Holst. (LBS Kiel) mit folgenden Konditionen:

- sofortige Auszahlung (2,25% vom Guthaben Vorfälligkeitsentschädigung)
- Auszahlung zum Monatsletzten des nächsten Monats
(1,50% vom Guthaben Vorfälligkeitsentschädigung)
- Auszahlung zum Monatsletzten des übernächsten Monats
(0,75% vom Guthaben)
- Auszahlung nach dreimonatiger Kdg.-Frist (ohne)


In der Darlehensphase gibt es eine gewöhnliche Mindestlaufzeit von ca. 3 Jahren.

Schönen Gruß
aufmachen_FBL
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.01.2005 22:36
Kommt auf die BS an. Würde erst schauen ob ich ihn teilen kann und so zur Zuteilung kommen lassen kann. Würd nix von der AG verschenken sofern du eine bezahlt hast als Angestellte ;-)
Turkishdelight
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.01.2005 08:34
Guten Morgen!

Bin mir grad nicht so sicher bei einem Eheleute-BSV!

Also wenn beide mit ihrem Einkommen unter den Grenzen liegen, zahlen sie dann beide mind. 80 € zusammen ein, damit sie die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage von 9 % kriegen?

Und kriegen sie dann zweimal die 18 % im Jahr oder nur 9 %?

Danke im Voraus!
Ben0101
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.02.2005 14:10
Hi

Halte bald ein Referat über LBS als VL-Anlage.
Da habe ich nch eine Frage.
Die VL muss doch 7 Jahre fest angelegt sein oder???

Oder nicht

Gruss Ben

Könnt mir ja ne mail schicken
Hagen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.02.2005 14:21
@ben

richtig über die VL kannst du erst nach 7 Jahren beim Bausparer prämienunschädlich verfügen. weitere Ausnahmen die auch prämienunschädlich sind:

Tod oder Erwerbsunfähigkeit des Sparers oder Ehegatte, Arbeitslosigkeit von mindestens 1 Jahr oder Zuteilung des Bausparvertrages (Nutzung für Wohnzwecke).
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.02.2005 14:25 - Geaendert am: 02.02.2005 14:26
Auf meine Anfrage hin teilt mir die LBS Folgendes mit:

"Die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen auf einem Bausparkonto erfolgt zu den gesetzlichen Bestimmungen des Wohnungsbauprämiengesetzes.
Die Bindungsfrist endet somit mit Ablauf des 10.09.2011. Dies gilt sowohl für eigene wohnungsbauprämienbegünstigte Sparbeiträge, als auch für die angelegten arbeitnehmersparzulagebegünstigten vermögenswirsamen Leistungen."

siehe auch unter:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=5082&forumid=17
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